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Mit 58 Jahren 30 Bewerbungen per Monat

Verfasst: 01.02.2009 16:01
von Ringotube
Hallo Forum!
Meine SB meinte , obwohl ich 58 Jahre bin müsste ich noch mindestens 30 Bewerbungen im Monat abliefern.
Halte das für sehr,sehr überzogen. Wenn ich laut Eingliederungsvertrag das dann mal nicht schaffe drohen mir Sanktionen von 30 % .
Habe das Gefühl das das Amt es darauf anlegt um dann weniger zuzahlen.
Wieviel BW sind "normal" ???

Verfasst: 01.02.2009 16:19
von alex1977
Das kann ich mir garnicht vorstellen, sowas ist ja schon Kriminell.
Bloß nicht diese Vereinbarung unterschreiben.
Du bekommst für Bewerbungen von der ARGE maximal 240 € in Jahr ( 5€ für schriftliche Bewerbung) Das sind im Monat 4 Bw im Monat.

Re: Mit 58 Jahren 30 Bewerbungen per Monat

Verfasst: 01.02.2009 16:21
von Corica
Ringotube hat geschrieben:Hallo Forum!
Meine SB meinte , obwohl ich 58 Jahre bin müsste ich noch mindestens 30 Bewerbungen im Monat abliefern.
Halte das für sehr,sehr überzogen. Wenn ich laut Eingliederungsvertrag das dann mal nicht schaffe drohen mir Sanktionen von 30 % .
Habe das Gefühl das das Amt es darauf anlegt um dann weniger zuzahlen.
Wieviel BW sind "normal" ???
die wollen dich beschäftigen, ob das verlangt werden kann
weis ich auch nicht.
mfg dieter

Verfasst: 01.02.2009 17:49
von Melinde
Hallo Ringotube
Es ist zu hoffen das in dieser EV auch die Kostenübernahme geregelt ist.
Die alte Regelung mit 5 € pro Bewerbung git nur noch bei bereits vor dem 1.1.09 abgeschlossenen EV´s.
Jetzt gibt es ein Vermittlungsbudget aus dem gezahlt werden kann, so man es schriftlich vereinbart hat.
Wenn Du noch nicht unterschrieben hast, tu es nicht.
Es ist nachzubessern.
Gruss

Nachtrag
Schau mal in die Arbeitshilfe Vermittlungsbudget

Verfasst: 01.02.2009 17:49
von D_C
Hi Ringotube,

lass dir die Forderung des SB schriftlich geben und geh damit zu seinem Vorgesetzten. Sollte auch dieser der Meinung sein, das sei nicht überzogen, such dir einen Rechtsanwalt.

Gruß, DC


Ein dazu ganz interessanter Text: Eingliederungsvereinbarung

Verfasst: 03.02.2009 00:57
von Ringotube
Erstmal danke für die Antworten. Wenn ich das alles so sehe , gab es nicht in Deutschland mal einen sogenannten Arbeitsdienst der auch staatlich verordnet wurde??
Kommt es einem nicht irgendwie bekannt vor..............?
Achso , D_C der Text war echt hoch interesannt.

Verfasst: 05.02.2009 08:54
von maria1106
Also ich muss jeden Monat 10 Bewerbungen bringen.

@Melinde ... Die Bewerbungspauschale gibt es nicht mehr? Wie läuft denn das jetzt mein Bescheid läuft zum 31 April aus und wenn ich sie da noch nicht ausgeschöpft habe ???? Oder gilt da jetzt wenigstens noch die Jahresfrist zu Ende?
Und wie rechnet man dann die Bewerbungskosten ab?
Ich meine ich muss 10 im Monat schreiben das geht ins Geld :cry:
LG
Silvia

Verfasst: 05.02.2009 12:08
von DjTermi
Bin nicht Melinde antworte aber trozdem mal drauf XD

Da musst Du am besten bei deiner ARGe nachfragen da es kein einheitliches System mehr dafür gibt.

Vermittlungsbudget - § 45 SGB III
Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a.§ 10 Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen).

Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit über den Umfang der Leistungen entscheiden. Dieses Vermittlungsbudget ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden. Es wird den Vermittlungsfachkräften ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie verschiedenste Hilfestellungen im Einzelfall geben können. Die neue Leistung führt darüber hinaus zu einem Mentalitätswechsel in der individuellen Förderung. Nicht mehr die Frage, welche Leistungen beantragt werden können, sondern ob und welche Hemmnisse beseitigt werden müssen, steht im Vordergrund.

Insbesondere wird eine Förderung nicht in Betracht kommen, wenn die Eingliederungsaussichten nicht erheblich verbessert werden können, der Umfang der Leistungen nicht angemessen ist oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt. Der Einsatz der Leistungen aus dem Vermittlungsbudget setzt dabei hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungsfachkräfte, die ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben müssen. Die Entscheidung wird sich daran zu orientieren haben, dass die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nur für die Übernahme von Kosten eingesetzt werden können, die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung entstehen und dass die Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ohne die Förderung nicht zustande kommen kann.

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeit- und Ausbildungsuchende sollen mit den Leistungen des Vermittlungsbudgets ausschließlich bei der Anbahnung und Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden. Hierzu gehört auch die Übernahme von notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zur Vermittlung und Beratung entstehen.

Verfasst: 11.02.2009 14:02
von maria1106
Danke DJ Termi!

Also steht noch alles in den Sternen wie was weiter gefüördert wird.
Aber wenn keine Bewerbungskosten mehr fließen wie sollich dann 10 Bewerbungen im Monat schreiben. das steht nämlich in der Eingliederungsvereinbahrung :shock:
Na ich bin gespannt ...
LG
silvia