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Klatsche für die Politik
Verfasst: 27.01.2009 13:48
von Corica
zum juli 09 ist für kinder zwischen 7 und 14 jahren
eine erhöhung auf 70% der leistungen für erwachsende
vorgesehen.
mfg dieter
Verfasst: 27.01.2009 14:59
von DjTermi
Genau VORGESEHEN, ob es kommt, eine andere Frage ....
Verfasst: 27.01.2009 17:46
von XelaaleX
Hallo,
ich habe gerade etwas ganz anderes im Netz gefunden und bei uns im Radio in den Nachrichten gehört. Hier ein Link dazu:
http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/27/1026288.html
Das BSG hat also ein Urteil gefällt und den Regelsatz für Kinder hält das BSG für verfassungswidrig. Sie haben das nun zur Prüfung ans Bundesverfassungsgericht übergeben.
Für mich stellt sich nun folgende Frage:
Wenn das BVG den Gesetzgeber dazu verdonnert eine Anpassung der Regelsätze für Kinder vorzunehmen, weil diese tatsächlich verfassungswidrig sind; was ergeben sich daraus für uns als Betroffene für Konsequenzen?
Kurz zur Erklärung: Ich wurde von der ARGE verdonnert Wohngeld zu beantragen aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bei Wohngeld.
Ok hab ich gemacht und ich werde wahrscheinlich auch mehr Wohngeld erhalten als BISHER HARTZIV.
Aber nehmen wir an, dass aufgrund des Urteils vom BVG die Regelsätze für Kinder geändert werden und ich dadurch dann einen höheren Hartz IV Anspruch hätte als ich Wohngeld bekomme.
Kann ich dann einfach ohne weiteres im laufenden Wohngeldbezug einen Neuantrag für Hartz IV stellen und die Anspruchshöhe prüfen lassen?
Xel
Verfasst: 27.01.2009 23:38
von Ralf Hagelstein
Leider, zur Ernüchterung:
Das Bundessozialgericht hat nur festgestellt, dass der Regelsatz nicht transparent ist, weil von Erwachsenen abgeleitet, bei der Sozialhilfe Sonderbedarfe vorgesehen sind, bei Sozialgeld nicht, und dass nicht in mehrer Altersgruppen unterschieden wird.
Über die Höhe hat das BSG nichts gesagt.