zum juli 09 ist für kinder zwischen 7 und 14 jahren
eine erhöhung auf 70% der leistungen für erwachsende
vorgesehen.
mfg dieter
Klatsche für die Politik
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Genau VORGESEHEN, ob es kommt, eine andere Frage ....
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
ich habe gerade etwas ganz anderes im Netz gefunden und bei uns im Radio in den Nachrichten gehört. Hier ein Link dazu:
http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/27/1026288.html
Das BSG hat also ein Urteil gefällt und den Regelsatz für Kinder hält das BSG für verfassungswidrig. Sie haben das nun zur Prüfung ans Bundesverfassungsgericht übergeben.
Für mich stellt sich nun folgende Frage:
Wenn das BVG den Gesetzgeber dazu verdonnert eine Anpassung der Regelsätze für Kinder vorzunehmen, weil diese tatsächlich verfassungswidrig sind; was ergeben sich daraus für uns als Betroffene für Konsequenzen?
Kurz zur Erklärung: Ich wurde von der ARGE verdonnert Wohngeld zu beantragen aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bei Wohngeld.
Ok hab ich gemacht und ich werde wahrscheinlich auch mehr Wohngeld erhalten als BISHER HARTZIV.
Aber nehmen wir an, dass aufgrund des Urteils vom BVG die Regelsätze für Kinder geändert werden und ich dadurch dann einen höheren Hartz IV Anspruch hätte als ich Wohngeld bekomme.
Kann ich dann einfach ohne weiteres im laufenden Wohngeldbezug einen Neuantrag für Hartz IV stellen und die Anspruchshöhe prüfen lassen?
Xel
ich habe gerade etwas ganz anderes im Netz gefunden und bei uns im Radio in den Nachrichten gehört. Hier ein Link dazu:
http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/27/1026288.html
Das BSG hat also ein Urteil gefällt und den Regelsatz für Kinder hält das BSG für verfassungswidrig. Sie haben das nun zur Prüfung ans Bundesverfassungsgericht übergeben.
Für mich stellt sich nun folgende Frage:
Wenn das BVG den Gesetzgeber dazu verdonnert eine Anpassung der Regelsätze für Kinder vorzunehmen, weil diese tatsächlich verfassungswidrig sind; was ergeben sich daraus für uns als Betroffene für Konsequenzen?
Kurz zur Erklärung: Ich wurde von der ARGE verdonnert Wohngeld zu beantragen aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bei Wohngeld.
Ok hab ich gemacht und ich werde wahrscheinlich auch mehr Wohngeld erhalten als BISHER HARTZIV.
Aber nehmen wir an, dass aufgrund des Urteils vom BVG die Regelsätze für Kinder geändert werden und ich dadurch dann einen höheren Hartz IV Anspruch hätte als ich Wohngeld bekomme.
Kann ich dann einfach ohne weiteres im laufenden Wohngeldbezug einen Neuantrag für Hartz IV stellen und die Anspruchshöhe prüfen lassen?
Xel
- Ralf Hagelstein
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Leider, zur Ernüchterung:
Das Bundessozialgericht hat nur festgestellt, dass der Regelsatz nicht transparent ist, weil von Erwachsenen abgeleitet, bei der Sozialhilfe Sonderbedarfe vorgesehen sind, bei Sozialgeld nicht, und dass nicht in mehrer Altersgruppen unterschieden wird.
Über die Höhe hat das BSG nichts gesagt.
Das Bundessozialgericht hat nur festgestellt, dass der Regelsatz nicht transparent ist, weil von Erwachsenen abgeleitet, bei der Sozialhilfe Sonderbedarfe vorgesehen sind, bei Sozialgeld nicht, und dass nicht in mehrer Altersgruppen unterschieden wird.
Über die Höhe hat das BSG nichts gesagt.