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Frist zur Bearbeitung von Antrag?

Verfasst: 27.01.2009 11:15
von noctem
Hallo ich habe am 30.11.2008 einen Antrag eingereicht damit das Amt unsere Heizkostennachzahlung übernimmt, jetzt sagt mir die Dame am Telefon ja das Zeug liegt noch bei ihr im Schrank?? Was hat sie für Fristen zur Bearbeitung weiss das jemand???

Danke schon mal

Verfasst: 27.01.2009 11:37
von DjTermi
Nach 3 Monaten kann man Untätigkeitsklage einreichen..

danke

Verfasst: 27.01.2009 11:40
von noctem
danke für deine schnelle Antwort!!!
Müsste ich mal zu nem Gast von uns sagen, es kann drei Monate dauern bis sie ihr Essen kriegen... Bild