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Kindergartengeld

Verfasst: 25.01.2009 13:53
von Corica
meine tochter bekommt zur zeit arbeitslosengeld 1.
sie erwartet eine rückzahlung von der kindergartengeldstelle.
480 €.
ab 15. 02 09 muß sie wieder harz 4 anmelden.
frage. werden ihr die 480 € abgezogen ?
am 01. 03. 09 hat sie wieder ihre arbeit.

Verfasst: 25.01.2009 16:53
von buxi
Falls sie die Rückzahlung vom Kindergarten bekommt, weil sie ALG I bezieht und solange von den Betreuungskosten befreit ist, darf das Geld nicht vom Amt eingefordert oder als Einnahme angesehen werden. Denn das sind Beiträge, die sie vorgestreckt hat, somit verbleibt diese Rückzahlung bei Deiner Tochter.
Gruß buxi

Verfasst: 25.01.2009 17:18
von Corica
buxi hat geschrieben:Falls sie die Rückzahlung vom Kindergarten bekommt, weil sie ALG I bezieht und solange von den Betreuungskosten befreit ist, darf das Geld nicht vom Amt eingefordert oder als Einnahme angesehen werden. Denn das sind Beiträge, die sie vorgestreckt hat, somit verbleibt diese Rückzahlung bei Deiner Tochter.
Gruß buxi
danke !!!!
noch eine frage sie bekommt noch bis zum 15. 02 ALG 1
dann kommt ALG 2 wie verrechnen sie das.
mfg dieter

Verfasst: 26.01.2009 11:50
von buxi
Ist Deine Frage auf die Kindergartenbetreuungskosten bezogen? Auch im ALG II sind die Rückerstattung der Beiträge keine Einnahmen. Sobald sie eine Kostenübernahme der Kinderbetreuungsbeiträge bekommen hat, kann das Amt sich nichts von den Rückzahlungen holen. Weder im ALGI noch im ALGII-Bezug.
Gruß buxi