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befristeter Zuschlag nach ALG1. Auch nach ZF

Verfasst: 24.01.2009 10:13
von Crimi07
Hallo,
hab mich heute bei Euich angemeldet und finde das Forum klasse.
Nun hab ich auch schon eione Frage:

ich beziehe bis 04.02.09 noch ALG1, dannach ALG2. Hier wird mir ein befristeter Zuschuß nach §24 SGBII gewährt. Nun zu meiner Frage.

Ich habe ein Angebot von einer Zeitarbeitsfirma bekommen, dieses ich
eventuell annehmen möchte. Wenn ich die Stelle annehme und nach 2 - 3
Monaten kündigt mir wegen Auftragsmangel die ZF wieder, falle ich wieder in Hartz4. Wird der befristeten Zuschuß wieder bezahlt oder nur
wenn man von ALG1 in ALG2 fällt?

Danke für Euere Hilfe.

Gruß
Crimi07

Verfasst: 24.01.2009 16:10
von Melinde
Hallo Crimi07

Schau mal in die Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei Randziffer 24.9

"Entsteht infolge Hilfebedürftigkeit zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II und ist die Zwei-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen, ist auch der Zuschlag (ggf. halbiert nach kalendermäßigem Ablauf der Jahresfrist) unverändert weiter zu gewähren."

Der Anspruch auf den Zuschlag lebt wieder auf.

Gruss

Verfasst: 29.01.2009 13:52
von DjTermi
Bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit entfällt auch der Anspruch auf den Zuschlag. Entsteht infolge Hilfebedürftigkeit zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II und ist die Zwei-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen, ist auch der Zuschlag (ggf. halbiert nach kalendermäßigem Ablauf der Jahresfrist)unverändert weiter zu gewähren.