befristeter Zuschlag nach ALG1. Auch nach ZF
Verfasst: 24.01.2009 10:13
Hallo,
hab mich heute bei Euich angemeldet und finde das Forum klasse.
Nun hab ich auch schon eione Frage:
ich beziehe bis 04.02.09 noch ALG1, dannach ALG2. Hier wird mir ein befristeter Zuschuß nach §24 SGBII gewährt. Nun zu meiner Frage.
Ich habe ein Angebot von einer Zeitarbeitsfirma bekommen, dieses ich
eventuell annehmen möchte. Wenn ich die Stelle annehme und nach 2 - 3
Monaten kündigt mir wegen Auftragsmangel die ZF wieder, falle ich wieder in Hartz4. Wird der befristeten Zuschuß wieder bezahlt oder nur
wenn man von ALG1 in ALG2 fällt?
Danke für Euere Hilfe.
Gruß
Crimi07
hab mich heute bei Euich angemeldet und finde das Forum klasse.
Nun hab ich auch schon eione Frage:
ich beziehe bis 04.02.09 noch ALG1, dannach ALG2. Hier wird mir ein befristeter Zuschuß nach §24 SGBII gewährt. Nun zu meiner Frage.
Ich habe ein Angebot von einer Zeitarbeitsfirma bekommen, dieses ich
eventuell annehmen möchte. Wenn ich die Stelle annehme und nach 2 - 3
Monaten kündigt mir wegen Auftragsmangel die ZF wieder, falle ich wieder in Hartz4. Wird der befristeten Zuschuß wieder bezahlt oder nur
wenn man von ALG1 in ALG2 fällt?
Danke für Euere Hilfe.
Gruß
Crimi07