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Kosten der Unterkunft nach Umzug

Verfasst: 23.01.2009 16:18
von 10Kati06
Hallo zusammen,

ich bin letztes Jahr im August mit meinem Partner umgezogen ohne mir voher die Bewilligung zuholen,wusste nicht das ich eine brauche!!Seitdem bezahlt uns das Amt kein Geld für die Unterkunft mehr.Mein Partner hatte kurz darauf wieder Arbeit bekommen,nun ist er allerdings wieder arbeitslos.Haben dann ganz normal den Antrag gestellt und heute bescheid bekommen das die Wohnung weiter nicht bezahlt wird!Ist das normal?Bekommen gerade mal 600€ zusammen,davon müssten wir 274,50€ Miete und 100€ Strom/Gas bezahlen...das heißt wir hätten nichts zu essen.Kann man da nicht irgendwas machen?Da wir nun auch schon 2 Mieten nicht zahlen konnten und spätestens bei der nächsten raus müssten.Ich hoffe mir kann jemand helfen...Danke für jede Antwort

Verfasst: 23.01.2009 17:10
von DjTermi
Hallo,
welche begründung ist denn angegeben ?

Verfasst: 23.01.2009 17:16
von 10Kati06
Das der Umzug nicht genehmigt wurde...

Verfasst: 23.01.2009 17:22
von DjTermi
Der genaue Wortlaut ist hier wichtig zu wissen, bitte mach dir die Mühe und schreib alles mit § rein.

Verfasst: 23.01.2009 17:34
von 10Kati06
Die Aussage habe ich mündlich bekommen,schriftlich nichts....kann es nur am Berechnungsbogen erkennen.

Verfasst: 23.01.2009 17:42
von DjTermi
Mündlich ist eine Aussage wie diese überhaupt nicht verträt bar, daher gehe dort Montag hin und lass Dir diese Aussage schriftlich geben. Sie müssen Dir zumindest den Betrag euch Zahlen denn Sie euch vor dem Umzug bezahlt hatten. Da dein Mann zwischenzeitlich wieder Arbeiten war, weiß ich leider nicht genau ob nicht sogar mehr Anspruch besteht als die alte Wohnung, wenn diese in angemessenen umfang ist.

Verfasst: 23.01.2009 17:44
von 10Kati06
Danke....gilt das auch wenn ich in eine Nachbarstadt gezogen bin oder nur wenn ich in der gleichen geblieben bin?

Verfasst: 23.01.2009 17:54
von DjTermi
Ja, wenn die Miete der neuen Wohnung sich innerhalb der Höchst KDU bzw. unter der Miete der alten Wohnung bewegt werden die Kosten auch übernommen.

Verfasst: 23.01.2009 19:56
von Corica
10Kati06 hat geschrieben:Die Aussage habe ich mündlich bekommen,schriftlich nichts....kann es nur am Berechnungsbogen erkennen.
bevor der ärger weiter geht.stelle gleich einen
Überprüfungsantrag (§ 44 SGB x )
sie werden mit sicherheit antworten.
mfg dieter