Hallo
Ich denke mal ihr kennt dieses Thema. Ich habe ein Kumpel der Alg1 und Alg 2 bezieht. Er hat ein 12 Jahre altes Auto das 900 euro Wert ist. Nun ist ja dieses konjunkturpaket beschlossen worden. Er selber möchte sich nun ein Neuwagen holen. Da er nun auch nicht soviel geld hat aber dieses angebot nutzen möchte, pumpt er seine Eltern an.
Auf was muss er da achten damit es nicht zu Probleme kommt? Muss er es vorher schriiftlich festlegen, per Vertrag, das es ein Darhlen von seinen Eltern ist?
Abwrackprämie + Neues Auto
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
soweit mir bekannt ist, muss der Neuwagen auf den zugelassen werden, der den Neuwagen kauft.
Und hier ist das Problem - der Wert des Autos übersteigt dann die Grenze, die ein HartzIV Empfänger haben darf, und würde somit vom Amt als Luxusgegenstand angesehn werden, den man veräussern könnte, um ohne HartzIV leben zu können. Denn ein Neuwagen wird teurer als 1500 Euro oder ?
Das Darlehen ist eine Sache, aber die Tatsache, das es dann das angemeldete Auto Deines Freundes ist (auf seinen Namen) könnte wohl arge Schwierigkeiten mit sich bringen ......
Und hier ist das Problem - der Wert des Autos übersteigt dann die Grenze, die ein HartzIV Empfänger haben darf, und würde somit vom Amt als Luxusgegenstand angesehn werden, den man veräussern könnte, um ohne HartzIV leben zu können. Denn ein Neuwagen wird teurer als 1500 Euro oder ?
Das Darlehen ist eine Sache, aber die Tatsache, das es dann das angemeldete Auto Deines Freundes ist (auf seinen Namen) könnte wohl arge Schwierigkeiten mit sich bringen ......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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- Ralf Hagelstein
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Ich verstehe langsam die Diskussionen im 5. Jahr von Hartz-IV nicht mehr.
Wenn ich ein altes Auto habe, das ich nicht mehr haben will, Reparaturen finanzieren kann, oder warum auch immer, dann verkaufe ich das. Dies ist dann eine Vermögensumwandlung.
Wenn mir dann ab und an mal jemand für meine Bewerbungsbemühungen, Vorstellungsgespräche oder schlicht zum Einkaufen seinen (Neu-) Wagen leiht, ist das doch kein Problem.
Laut Bundessozialgericht darf ein Hartz-IV Geschädigter einen Pkw im Wert von € 7.500,- bestitzen. Kaufen? Wovon? Jede Zuwendung in Geld oder Geldeswert wäre Zufluss, aussgenommen das "priviligierte" Einkommen.
Damit ist alles gesagt und ich schließe hier.
Wenn ich ein altes Auto habe, das ich nicht mehr haben will, Reparaturen finanzieren kann, oder warum auch immer, dann verkaufe ich das. Dies ist dann eine Vermögensumwandlung.
Wenn mir dann ab und an mal jemand für meine Bewerbungsbemühungen, Vorstellungsgespräche oder schlicht zum Einkaufen seinen (Neu-) Wagen leiht, ist das doch kein Problem.
Laut Bundessozialgericht darf ein Hartz-IV Geschädigter einen Pkw im Wert von € 7.500,- bestitzen. Kaufen? Wovon? Jede Zuwendung in Geld oder Geldeswert wäre Zufluss, aussgenommen das "priviligierte" Einkommen.
Damit ist alles gesagt und ich schließe hier.