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Bewerbungskosten - Ablehnungsbescheid

Verfasst: 21.01.2009 17:19
von Zeiserl
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung – Bewerbungskosten –
hier: Ablehnungsbescheid

Ihrem Antrag auf Bewerbungskosten kann nicht entsprochen werden.
Bewerber gehört nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Nimmt Regelung § 252 Abs. 8 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) i.V.m. § 65 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Anspruch.
Die Entscheidung beruht auf § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) in Verbindung mit § 45 bis 46 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III) .
Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.

Ich habe im Internet gesucht - aber die entsprechenden §§ nicht gefunden; geschweige denn, was sie im einzelnen bedeuten.
Ich habe die 58er-Regelung in Anspruch genommen. Bisher habe ich immer problemlos Werbungskosten erstattet bekommen; für 52 Bewerbungen pro Jahr. - Soll ich Widerspruch einlegen und wenn ja, mit welcher Begründung.

Verfasst: 23.01.2009 00:13
von Melinde
Hallo Zeiserl

Habe einige der §§ auch nicht gefunden, schau mal hier ob Du die findest.

Hast Du die sog. „58er-Regelung“ gewählt?
Dann brauchst Du Dich nicht bewerben (so wie ich das verstanden habe) und fällst daher nicht unter den förderfähigen Personenkreis.
Bewerbungskosten werden nicht mehr mit der Pauschale 5 € gezahlt sondern es gibt jetzt dieses Vermittlungsbudget.

Wer, wie und was auf welcher Grundlage gefördert wird kannst Du in der Arbeitshilfe Vermittlungsbudget nachlesen. (Punkt 2. Personenkreis auf Seite 5 im besonderen)

Bevor Du Widerspruch einlegst lass Dir die unauffindbaren §§ vom Absender finden und erklären, vielleicht ist es nur ein Dreckfuhler?
Gruss

Verfasst: 23.01.2009 00:57
von Ralf Hagelstein
Hat hier jemand falsch abgeschrieben? O.k., kann passieren.

Oder will hier jemand mit seinem Post Nr. 1 mal checken ob hier alle schlafen?

Verfasst: 23.01.2009 12:02
von DjTermi
Ich habe schon gar nicht darauf reagiert weil mir das ziemlich komisch vor kommt :D