Hallo ihr lieben,
der Sohn meines LG (Lebensgefährte)macht eine Sprachreise nach Frankreich(von der Schule aus).Der Sohn lebt nicht bei ihm sondern bei der Mutter die kein ALG Empfänger ist.
Mein LG ist Aufstocker.Frage hat es einen Sinn,einen Antrag auf hälftige Kosten zu stellen? Die Mutter kann die Kosten von 300 € nicht alleine aufbringen (verständlich)
Vielen Dank im vorraus.
Andrea030967
Frage wegen Klassenfahrt,bisschen kompliziert
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 14.03.2006 16:56
Hallo
Die Mutter kann trotzdem einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
"Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Satz von Hartz IV liegen, aber aus eigenen Kräften und Mitteln die Kosten für eine Klassenfahrt nicht voll decken können, haben Anspruch darauf, die Kosten für die Klassenfahrten von der ARGE erstattet zu bekommen."
Quelle
Gruss und viel Spaß für das Kind
Die Mutter kann trotzdem einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
"Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Satz von Hartz IV liegen, aber aus eigenen Kräften und Mitteln die Kosten für eine Klassenfahrt nicht voll decken können, haben Anspruch darauf, die Kosten für die Klassenfahrten von der ARGE erstattet zu bekommen."
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Gruss und viel Spaß für das Kind
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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