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Nach Antrag ALG II verlangen Eltern Miete

Verfasst: 12.01.2009 21:38
von Andy_1a
In Stichworten:

- Die letzten 20 Jahre erfolgreich Selbständig....
- Nach Zusammenbruch von Aufträgen vor 3 Jahren ins Elternhaus gezogen
- Meine Eltern und ich sahen das als Übergangszeit (Duldung)
- Anfang 2008 ist die sonst übliche Jahresbestellung des letzten Kunden ausgeblieben.
- Ausgerechnet ein Gerichtsvollzieher legte mir die Nahe für 2009 ALG zu beantragen

Beim Ausfüllen der Formulare teilten mir die Eltern mit, das das genutzte Dachgeschoss ab sofort 250 Euro kostet.

Fragen:

Wie verpacke ich das in die Formulare ?
d.h. reicht ein ab 2009 gültiger (Unter)Mietvertrag
Was muss rein, was auf keinen Fall.
Kann ich die Situation beim Gespräch der Antragsabgabe wie in den obigen sätzen darlegen ?

Danke

Verfasst: 13.01.2009 13:41
von buxi
Was in einen Untermietvertrag alles rein muß weiß ich leider nicht, gibts da nicht irgendwelche Vordrucke sogar bei den Schreibwarengeschäften?
Hast Du eine abgeschlossene Wohnung bei Deinen Eltern im Haus bezogen, dürfen Deine Eltern Dir jederzeit Miete verlangen. Auch wenns erst ab 2009 und zeitgleich mit Deiner Antragsstellung passiert. Es ist doch gar nicht einzusehen, warum Dir Deine Eltern Wohnraum um sonst überlassen sollten. Du kannst ja klipp und klar sagen, daß Du bisher die Miete an Deine Eltern in bar bezahlt hast, ohne einen Vertrag. Aber da es nun mal bei den Behörden wichtig ist alles schriftlich einzureichen, seid ihr jetzt gezwungen, alles schriftlich und per Banküberweisung zu tätigen.
LG buxi