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Brauche dringend Rat

Verfasst: 12.01.2009 19:28
von MutterMitKind
Hallo

Ich schreibe für eine Freundin von mir die mit den Nerven im Moment total fertig ist.

Sie hat 1 Kind 12 Jahre und ist selbst 46.

Sie hatte schon 2 Kürzungen bekommen, gegen welche sie wiederspruch einlegte, aber der abgelehnt wurde.

Grund: Sie hatte Schulungen (z.B. Wie man mit PC`s arbeitet) abgelehnt und selbständig nach arbeit, praktika und Um-/Schulungen gesucht, welche jedoch nicht von der Arge bzw. dem Mitarbeiter bewilligt wurden.

Der Bearbeitende von der Arge bekommt für eine solche Vermittlung in eine Schule Vermittlungsboni. Sprich Geld.

Diese Kürzungen sollten zum 1.1. aufgehoben werden.
Hatte jetzt jedoch anstatt der aufhebung eine Kürzung von 100% bekommen.

Sie hatte jedoch im Dezember eine Totaloperation und konnte schon davor über 2 Monate nicht arbeiten.

Attest vom Arzt wurde abgegeben.

Heutige Meinung von diesem Arge-Mitarbeiter"

"Ein Attest ist nicht genügend".. sie hätte eine Krankmeldung abgeben müssen.

Von dem Geld für Ihre Tochter (ca.240€) wurde Strom und eine Rückzahlung an die Arge (wegen zu viel Bezahlng an sie), gegen welche auch ein abgelehnter Wiederspruch eingereicht wurde, bezahlt.

Auch die Miete wurde weggekürzt, was sie jedoch wohl gar nicht dürfen.

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-kuerzung
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... d02401.php

Ihr Vermieter droht jetzt mit Rausschmiss, denn sie schuldet ihm schon 1200 € denn nach der Trennung von ihrem Mann vor einem Jahr,
hatte sie selbst kein Geld die Wohnung zu bezahlen und der Hartz Antrag hat auch ewig gedauert.

Was für Möglichkeiten bleiben ihr denn jetzt?

Soll sie zum Anwalt gehen vielleicht sozialgericht?

Hoffe ihr könnt mir / Uns da weiter helfen

Ganz Liebe Grüße

und vielen Dank

Verfasst: 12.01.2009 20:17
von buxi
Das Deine Freundin Sanktioniert wurde ist nachvollziehbar, Schulungen abzulehnen ist ohne driftigen Grund nicht einzusehen. Warum will sie denn keinen PC Kurs machen??? Ihre Eigenbemühungen waren erfolglos. Das Ergebnis zählt in diesem Fall für die Arge. Und es ist auch Vorschrift, wenn man durch Erkrankung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat man der Arge eine entsprechende Krankmeldung zeitnah vorzulegen. Vielleicht kann Deine Freundin das, durch ein Attest das Auskunft über die Arbeitsunfähigkeitstage/Zeiten gibt noch bei der Arge ausgleichen?
Was meiner Meinung nach nicht geht, daß Deiner Freundin als Alleinerziehender mit Kind, die KDU sanktioniert wird. Somit besteht drohende Obdachlosigkeit und da würde ich zum Anwalt gehen oder zum Sozialgericht.
PS: Das ein SB Provision bekommt wenn er einen Hilfeempfänger in eine PC-Schulung vermittelt, davon habe ich noch nie gehört. Kann ich mir auch fast nicht vorstellen.
Gruß buxi