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HILFE, wer kennt sich aus?
Verfasst: 15.12.2005 13:05
von Lottchen1979
Ich habe hier schon einiges gelesen und immer wieder antwort auf soviele fragen gefunden. jetzt habe ich mich registrieren lassen und habe eine Frage an euch. Wäre toll, wenn jemand helfen kann.
Ich habe eine Nebenbeschäftigung 165Euro im Monat. Arbeite als Aushilfe in der Gastronomie. Muss ich dennoch einen Ein Euro Job annehmen?
Da bislang noch nicht einmal mein Antrag bearbeitet ist, weiss ich nicht mal, ob ich überhaupt Geld bekomme. Mir wurde aber schon vom Amt mit einem Ein Euro Job gedroht. Muss ich diesen annehmen, wenn nicht mal ein Bescheid vom Amt vorliegt?
So und gleich noch ne frage:
Ich wohne mietfrei bei einem guten Bekannten. Er und ich sind nicht leiert! Das Amt aber will uns bzw. mir das Gegenteil beweisen.
Ich verfüge über eine private Homepage und diese hat das Amt jetzt "entdeckt". Darauf befinden sich diverse Bilder von mir und dem besagten Bekannten. Daraus schließen Sie, das wir eine eheähnliche Gemeinschaft sind. Darf man denn keine Bilder von sich und Bekannten haben? Ist das Amt überhaupt berechtigt, solche Infoquellen zu nutzen. Wie sieht das mit Datenschutz aus?
So nun habe ich erst mal mein Leid geklagt und hoffe auf schnelle und baldige Zusendungen. Wäre toll, wenn sich jemand damit auskennt. Ich will niemanden bescheissen, aber auch nicht vom Amt übergangen werden.
LG Lotti
Verfasst: 15.12.2005 14:39
von Daniel81
Hallo Lottchen,
zur ersten Frage kann ich dir auf Anhieb, leider nicht so viel sagen da müßte ich mich jetzt erstmal schlau machen, aber dafür zur zweiten Frage.
Was für ein Datenschutz meinst du?
Du hast ja selber gesagt das du eine private Hompegage benutzt,
wenn jemand so eine Homepage ins Netz stellt muss er wohl oder übel, auch mal damit rechnen, das jemand sich die anguckt.
Es heißt nicht umsonst World Wide Web.
Ich weiß das, die Bundesagentur auch bei Leuten die eine WG angemeldet haben, ab und zu Stichproben macht und einen Besuch abstattet.
Alleine die Bundesagentur entscheidet anhand von Indizien darüber, ob eine Lebens/Bedarfgemeinschaft vorliegt.
Sollte sie der Auffassung sein, weil eben mal 2 Zahnbürsten in einen Becher stehen, das eine Lebens/Bedarfsgemeinschaft vorliegt, können sie das Geld sperren.
Und was noch viel schlimmer ist, die Agentur geht davon aus (ob es so ist oder nicht) das ihr seit ihr zusammen wohnt, eine Lebens/Bedarfsgemeinschaft führt, und das bedeutet ihr habt Leistungen
zu unrecht bezogen, was dazu führt das Geld zurückbezahlt werden muss, eventuell Anzeige.
Gruß Daniel
Verfasst: 15.12.2005 18:16
von Daniel81
Hallo Lottchen,
da bin ich nochmal, zu deiner ersten Frage muss ich dir sagen das ich total übersehen habe das du zur Zeit ja noch Abeitslosengeld bekommst.
Und wenn ich das richtig gesehen habe, hast du jetzt einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Du darfst dir beim Arbeitslosengeld 165,- Euro dazuverdienen, dies ist beim Arbeitslosengeld II aber nicht mehr der Fall.
Dieser 1 Euro Job ist auch nicht dazu anberaumt um etwas dazu zu verdienen sondern eine Maßnahme des Bundesagentur um eventuell auf den ersten Arbeitsamt zu gelangen.
Normalerweise kannst du so einen 1 Euro Job nicht ablehnen da dir sonst Sanktionen vom Arbeitsamt in Form von Minderung des Arbeitslosengeldes
gedroht wird.
Ich hatte schon mal etwas darüber geschrieben, bitte auch mal im Forum nachschauen.
Jedoch haben Gerichte auch schon anders entschieden
Siehe diesen Artikel.
Arbeitsloser darf Ein-Euro-Job ablehnen. Sozialgericht: Jobcenter handelte "klar rechtswidrig"
„Ein 24-Jähriger kann nach einem Eilentscheid des Sozialgerichts nicht gezwungen werden, einen Ein-Euro-Job anzunehmen. Der Erwerbslose muss wegen seiner Ablehnung des Jobs auch nicht mit der üblichen Kürzung des Arbeitslosengeldes rechnen. Vielmehr, so das Gericht, habe der Mann einen "klar rechtswidrigen Zustand" von sich aus beendet…“ Artikel von Marlies Emmerich externer Link in der Berliner Zeitung vom 01.08.2005. Siehe dazu die Konaequenzen der BA:
* Einstweilige Anordnung gegen Zuweisung eines 1-Euro-Jobs – „Kontrollpflicht“ der Jobcenternew
Am 18.Juli 2005 hat die 37. Kammer des Berliner Sozialgerichts in einem Urteil die Verpflichtung der Jobcenter festgestellt, sich über die Bedingungen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. zur Zusätzlichkeit und zur Gemeinnützigkeit) von 1-Euro-Jobs vergewissern zu müssen. (Wir berichteten darüber, s.o.) Der Fall selbst ist natürlich sehr speziell, aber die daraus entwickelten Schlussfolgerungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), sind interessant: Zur Selbstabsicherung müssen die Jobcenter nun – immer noch ohne konkrete Kriterien - prüfen, ob die Jobs den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das einzige, was das Urteil damit wirklich zeigt, ist, dass das Gesetz (SGB II) bereits so wischiwaschi formuliert wurde, dass bezüglich der „Zusätzlichkeit“ und der „Gemeinnützigkeit“ dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden können. Tatsache ist, dass das IAB jetzt sagt: Liebe „Kunden“: 1-Euro-Jobs sind rechtmäßig. Wir weisen Euch erstmal einen solchen Job zu und ihr müsst dann dort hingehen und Euch vorstellen. Ihr bekommt vom Maßnahmeträger einen konkreten Einsatzplan, den wir dann „prüfen“, wer und wie auch immer. Haben wir geprüft, müsst ihr den Job annehmen oder ihr kriegt eine Sperre. Die „empfindlichen Sanktionen“ sind also das einzig an den neuen Grundsätzen zur Kontrollpflicht… Siehe dazu den Text „Einstweilige Anordnung gegen Zuweisung eines 1-Euro-Jobs“ beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) externer Link pdf-Datei, am Ende des Dokumentes findet sich der Link zum eigentlichen Urteil.
vielen dank
Verfasst: 19.12.2005 13:55
von Lottchen1979
vielen dank erst mal für die antwort...
Naja das mit dem hartz vier hat sich für mich ab januar auch erledigt. habe jetzt eine teilzeitstelle ab januar und brauche das blöde amt dann nicht mehr. Zum Glück. Na werde mal sehen ob ich für den dezember Geld bekomme, rein rechtlich stehen mir ja 345 euro zu. Und so wie die mich auf dem amt behandelt haben, schenke ich denen keinen cent!
Ich weiß ja nicht ob man überall so unfreundlich und frech ist, wie in Fulda!!!! Da bist du von vornherein ein schmarotzer und willst nur den staat abzocken! So hat man mich benannt als ich das letzte mal da war! Muss man sich sowas gefallen lassen? Die sitzen auf ihrem hohen roß und denken es kann ihnen keiner was.
Wünsche euch allen hier ein frohes fest und guten rutsch
Verfasst: 20.12.2005 18:03
von Daniel81
Hallo Lottchen1979,
es freut mich das du wieder was bekommen hast.
Gefallen lassen muss man sich garnichts, ich gehe davon aus, das nicht nur in Fulda die Leute so behandelt werden.
Bevor ich jetzt wieder ganz böse Briefe bekomme, ich sehe das teils auch so wie du, und ich kann auch jeden verstehen, das er auf diese Institution sauer ist, aber bitte versteht auch das dort jden Tag tausende ein und aus gehen, oder jeder hat ein anderes großes Problem. Die Leute die dort arbeiten, bekommen zum Teil auch großen Druck von oben.
Meine beste freundin, Sachbearbeiterin AA Berlin-Neuköln, würde auch gerne vieles ändern, um manche Sachen zu beschleunigen, aber ihr sind die Hände gebunden.
Ich gebe mal ein Beispiel:
Sie sagte zu mir das ein Hartz 4 Antrag in der Regel in 20 Minuten bearbeitet ist, sie würde auch gerne etwas länger arbeiten um noch mehr Anträge fertig stellen zu können, doch Chefetage will nicht das länger gearbeiet wird, da die leute denn zu viele Überstunden sammeln und die natürlich irgendwann mal abbummmeln wollen, oder bezahlt haben möchten.
Chefetage sagt, macht ruhig,ihr macht so viel wie ihr schafft, und wenn die Leute Geld brauchen, werden sie schon kommen!!!
Und denn wenn einer vor der Tür steht, wird die Akte gezogen, und schnell bearbeiet, fertig.
Es ist vieles nicht schön, und was man so zum Teil hört ist noch weniger erfreulich, aber bitte setzt euch mal da hin, ob das alles besser laufen würde, bezweifle ich, wenn von oben nichts gestattet wird.
Hat schon alles sein Grund für die, wieso das so läuft bin ich mir ganz sicher.
Gruß Daniel