BK-Guthaben Vermieter verweigert Auszahlung
Verfasst: 10.01.2009 02:37
Hallo,
hoffe ihr könnt mir einen Rat zu folgenden Sachverhalt geben:
Habe BK Abrechnung 07 bekommen, aber ehem. Vermieter verweigert die Auszahlung mit der Begründung" diese könne nur das JC erhalten, da ich 2007 Leistungsempfänger war und darüber brauche ich auch gar nicht diskutieren".
Ist der Vermieter im Recht, immerhin war ich der Vertragspartner und nicht das JC, ich habe die Miete auch immer selber gezahlt?
Vorgeschichte:
Habe 2007 zusammen mit Mann (Altersrentener) und 4 Kindern in 6-Zimmer-Wohnung gelebt. Ich erhielt ab März EU-Rente. Mitte des Jahres verstarb mein Mann und es folgte die Umzugsaufforderung vom JC. Nach Einsetzen von Witwen-und Halbwaisenrenten , wurden die Leistungen vom JC gänzlich eingestellt. Im Dezember der Umzug in eine kleinere Wohnung. Seither Keinerlei Soz.Leistungen mehr.
Da Betriebskosten m. E. nach Zuflussprinzip (01/09) beim JC angerechnet werden, ich aber seit ca.1,5 Jahren kein ALG mehr beziehe,dürften eigentlich keine Ansprüche vorliegen.
Selbst wenn Ansprüche bestehen sollten, müssten diese doch gegen mich angemeldet werden.
Der Vermieter bleibt jedoch stur und sagt das dies rechtlich korrekt und gängige Praxis sei. Solange ich kein Papier bringe, wo das JC auf Ansprüche verzichtet, bekäme ich nichts. Muss ich mir das Gefallen lassen, welche Argumente kann ich noch zur Durchsetzung meiner Auszahlungsforderung vorbringen?
hoffe ihr könnt mir einen Rat zu folgenden Sachverhalt geben:
Habe BK Abrechnung 07 bekommen, aber ehem. Vermieter verweigert die Auszahlung mit der Begründung" diese könne nur das JC erhalten, da ich 2007 Leistungsempfänger war und darüber brauche ich auch gar nicht diskutieren".
Ist der Vermieter im Recht, immerhin war ich der Vertragspartner und nicht das JC, ich habe die Miete auch immer selber gezahlt?
Vorgeschichte:
Habe 2007 zusammen mit Mann (Altersrentener) und 4 Kindern in 6-Zimmer-Wohnung gelebt. Ich erhielt ab März EU-Rente. Mitte des Jahres verstarb mein Mann und es folgte die Umzugsaufforderung vom JC. Nach Einsetzen von Witwen-und Halbwaisenrenten , wurden die Leistungen vom JC gänzlich eingestellt. Im Dezember der Umzug in eine kleinere Wohnung. Seither Keinerlei Soz.Leistungen mehr.
Da Betriebskosten m. E. nach Zuflussprinzip (01/09) beim JC angerechnet werden, ich aber seit ca.1,5 Jahren kein ALG mehr beziehe,dürften eigentlich keine Ansprüche vorliegen.
Selbst wenn Ansprüche bestehen sollten, müssten diese doch gegen mich angemeldet werden.
Der Vermieter bleibt jedoch stur und sagt das dies rechtlich korrekt und gängige Praxis sei. Solange ich kein Papier bringe, wo das JC auf Ansprüche verzichtet, bekäme ich nichts. Muss ich mir das Gefallen lassen, welche Argumente kann ich noch zur Durchsetzung meiner Auszahlungsforderung vorbringen?