Arbeitsamt verweigert Erstausstattung
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Arbeitsamt verweigert Erstausstattung
Bin mit meinem Wg Mitbewohner umgezogen weil die Wohnung schimmelte. Wir bekommen beide ALG II. Durch den Schimmel konnten wir keinerlei Möbel mitnehmen. Wir haben beide noch nie eine Erstausstattung beantragt oder bekommen. Das Arbeitsamt behauptet es wäre nicht möglich eine Ausstattung zu bekommen da wir schon mal in Miete gewohnt haben. Es kann doch nicht sein das wir jetzt wer weis wie lange auf dem Boden schlafen müssen, haben weder eine couch noch sonst irgendwas. Kennt sich vielleicht bei euch jemand aus ob das stimmt?
Hallo,
hat der Sachbearbeiter das bei einem Gespräch gesagt, oder habt ihr das Schriftlich ?
hat der Sachbearbeiter das bei einem Gespräch gesagt, oder habt ihr das Schriftlich ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
eine "Erstausstattung" im Sinne des SGB II dürfte es wohl nicht geben (das ist schon häufig gerichtlich entschieden...), aber es gibt auch so etwas wie einen "unabweisbaren Bedarf"... In diesem Rahmen könnte ein Darlehen möglich sein. Dazu sollte der Fallmanager eingeschaltet werden...
M.f.G.
wuschel04
eine "Erstausstattung" im Sinne des SGB II dürfte es wohl nicht geben (das ist schon häufig gerichtlich entschieden...), aber es gibt auch so etwas wie einen "unabweisbaren Bedarf"... In diesem Rahmen könnte ein Darlehen möglich sein. Dazu sollte der Fallmanager eingeschaltet werden...
M.f.G.
wuschel04
- Ralf Hagelstein
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Hallo,Ralf Hagelstein hat geschrieben:Quelle?wuschel04 hat geschrieben:Hallo,
eine "Erstausstattung" im Sinne des SGB II dürfte es wohl nicht geben (das ist schon häufig gerichtlich entschieden...)
würde gern die Quelle zitieren, steht mir aber leider nicht mehr zur Verfügung...
Nach meiner Erinnerung wurde aber tatsächlich entschieden, daß es sich bei einem existierenden Hausstand - wenn auch marode - nicht um eine "Erstausstattung" handeln kann, lediglich "Ersatzbeschaffung"... ("unabweisbarer Bedarf"),Ausnahme m.W.: Totalverlust z.B. nach Brand...
ich hatte das Problem auch! Mein Bad war dermaßen verschimmelt und auch naß, das sogar die Elektrik der Waschmaschine kaputt ging, ganz abgesehen von den Badmöbeln, die regelrecht schimmelig waren und auch troz abwaschen und behandeln noch schimmelig gerochen haben. Musste das ganze beim Vermieter einfordern, da hat mir das Amt auch nicht weitergeholfen, auch nicht mit nem Darlehen!
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