Was ist der Unterschied ? ALG" und Harz4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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dusty102
Beiträge: 2
Registriert: 15.12.2005 04:26

Was ist der Unterschied ? ALG" und Harz4

Beitrag von dusty102 »


Hallo ich bin hier Neu - und wieder eine Nacht wo ich kein Auge zubekomme.
Nun habe ich Euch gefunden, aber die Antwort für mich noch nicht *schäm :roll: !
Also ich habe die lt. 13 Jahre trotz Kind immer Vollzeit gearbeitet, bin also Alleinerziehend und bekomme z.Z. das Arbeitslosengeld und das Kindergeld.

Was passiert wenn ich bis zum 31.08.´06 keinen neuen Job gefunden habe, ist etwas schwer da ich auch einen Schwerbehindertenausweis besitze, es hagelt Absagen ohne Ende *grummel ?!

Erhalte ich ALG2 ( was ich hier oft lese ) oder rutsche ich direkt in Harz4 ?

Und was steht mir den dann zu?
-Ich denke da meine Wohung jetzt 75qm hat. wird sie zu groß sein für mich und mein Kind Oder ?
-Und mein Auto - muss ich ihn abgeben, es wird ja jetzt schon eng.
-Wird das Guthaben auf dem Sparbuch meiner Tochter ( ist nicht viel, aber ein paar Hundert ) mit angerechnet ?
Bin etwas verzweifelt, da es ja allgemein nicht rosig in Deutschland aussieht *grübel .

Da ich von der Dame vom Amt keine richtige Auskunft bekomme - frage ich jetzt hier. Muss ich zum Ende der Arbeitslosengeld- Zeit dann zu Abt. Harz4 einen Antrag stellen, oder schon 1 Monate vorher, wie läuft das?

Wäre für eine ehrlich Antwort echt dankbar :oops:

Gruß Dusty102
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Unterschied ALG + ALGII

Beitrag von Carola »

Hallo dusty102,

zum Schämen hast Du keinen Grund!!! Wenn man nicht selbst betroffen ist interessiert man sich meist nicht für solche Dinge. Jedenfalls nicht im Detail.

Nun zur Beantwortung Deiner Fragen:

Der Unterschied zwischen dem ALG I und dem ALG II ist folgender:

ALG I ist eine Versicherungsleistung. Dafür hast Du während Deiner Berufstätigkeit Lohnnebenkosten gezahlt.

ALG II = Harz IV: Ist eine Sozielleistung, wie bis zum 31.12.2004 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Diese beiden Arten der Sozialleistungen sind in ALG II für erwerbsfähige Bürger zusammengefasst worden. Diese ALGII - Leistung ist keine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, sondern eine Sozialleistung die Bund und Länder aufbringen müssen.

Du wirst von der Agentur für Arbeit einen Bescheid der Beendigung der Zahlungen des Arbeitslosengeldes erhalten. Wenn Du dieses Schreiben erhalten hast gehe zu dem Amt, welches bei Euch die ALGII - Fälle bearbeitet. Besser ist Du druckst Dir vorher den Antrag und Anlagen aus. Erklärungen hierzu lese bitte hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ic679.html

Dein Auto wirst Du behalten dürfen, wenn es den Zeitwert von 5000 Euro nicht übersteigt. Das Auto unterhalten zu können wird jedoch schwierig.

Für das Sparguthaben Deines Kindes gibt es Freigrenzen:

Quelle WDR-Online:

Guthaben das über 750 Euro liegt, wird herangezogen für ihren eigenen Lebensunterhalt. Und den sollten ja eigentlich die Eltern finanzieren. Konkret sagt das Gesetz, so Bundesagentur-Sprecher Waschki, dass Kinder bis 14 Jahre einen Freibetrag von 750 Euro haben. Liegt ihr Erspartes darunter, dann erhalten die Eltern pro Kind 207 Euro mehr Arbeitslosengeld II (im Osten sind es 199 Euro). Für Kinder, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind, gelten andere Regelungen, da sie im erwerbsfähigen Alter sind. Hier liegt der Freibetrag bei mindestens 4.100 Euro oder 200 Euro pro Lebensjahr.


Deine Wohnung ist auf den ersten Blick im Sinne des ALG II nicht angemessen, jedoch musst Du nicht sofort ausziehen und es wird mindestens für 6 Monate die tatsächliche Miethöhe anerkannt. Es kann sein, das Du Dir dann eine angemessene Wohnung suchen musst.

Du hast eine Schwerbehinderung, für diesen Personenkreis hat die Arbeitsagentur besondere Förderungsangebote, mach Dich da ganz schnell schlau!!! In vielen Unternehmen wird diese Personengruppe bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Die Höhe Deines Bedarfes kannst Du hier ausrechnen:

http://www.geldsparen.de/content/finanz ... pensub=960

Wenn Du weitere Fragen hast melde Dich gerne wieder und nutze auch:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

um schnellstens eine neue Anstellung zu finden.

Viel Glück!!!
Bruno
Beiträge: 1
Registriert: 09.01.2007 14:36

Wirklich kein Unterschied zwischen Hartz 4 und ALG 2 ?

Beitrag von Bruno »

Nochmal für die dummen unter uns :-) Gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 2 und Hartz 4 ?

Es gibt nämlich Wirtschaftslehrer die geben einem dafür schlechte Noten weil man gesagt hat das es so wäre ^^ Alo wer hat nun Recht ?
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

ALG 2 = H4

;)

Mfg

edit: sollen deine Lehrer dir doch die Unterschiede nennen :p
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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