Änderungsbescheid zum Änderungsbescheid?
Verfasst: 27.12.2008 09:00
Hallo,
meine Frau hat Folgendes schon in einem anderen Hartz4-Forum gepostet, leider bisher ohne Erfolg. Hier mal ihr Posting in der Hoffnung, dass ihr weiterhelfen könnt:
Ich bin eingermassen verwirrt, habe ich doch dieser Tage einen Änderungsbescheid zu einem Bescheid bekommen für welchen ich bereits vor zwei Monaten einen Änderungsbescheid bekommen hatte... Na, kommt ihr noch mit? Ich langsam nicht mehr.
Also Schritt für Schritt:
Ich habe einen Bescheid für mich und meine kleine Familie (berufstätiger Partner und 2jährige Tochter) für den Zeitraum Mai bis Oktober 2008.
Durch die Beurfstätigkeit meines Partners, die Tatsache dass er Stundenlohnempfänger ist und sein Einkommen somit monatlich schwankt, bin ich es gewöhnt mindestens alle 3 bis 4 Monate einen Änderungsbescheid zu bekommen. Dies ist auch wie gewohnt im Oktober geschehen. Wie immer gab es eine Nachzahlung und für mich war nach Prüfung und den Bescheid für korrekt befinden der Fall abgeschlossen.
Nun habe ich aber jetzt im Dezember einen erneuten Änderungsbescheid bekommen. Die bereits geänderten Summen der Monate Mai bis Oktober wurden erneut berechnet und verändert, teilweise mit für uns positivem Ergebnis, teilweise aber auch dahingehend, dass die Arge nun plötzlich eine Überzahlung für drei der betroffenen Monate feststellt.
Mal ganz abgesehen davon, dass sie die überzahlte Summe einfach verrechnet haben (bzw. dieses angekündigt haben da das Geld bisher bei uns nicht eingetroffen ist) und sie das meines Wissens nur dann ungefragt verrechnen dürfen wenn wir die Überzahlung selbst verschuldet haben, stellt sich mir die Frage wie oft die Arge ein und den selben Bescheid nach welchen Grundlagen berechnet? Wie kann man denn bitte einen Bescheid zweimal nachberechnen und zweimal zu einem anderen Ergebnis kommen?
Lohnscheine werden immer zeitnah eingereicht und ändern sich nachträglich nicht mehr.
Kennt sich da jemand aus? Dürfen die das einfach?
Mir geht es hier nicht darum die Arge in die Pfanne zu hauen und prinzipiell ist diese erneute Berechnung für uns ja von Vorteil, da wir noch Geld nachbekommen, aber ich habe so langsam das Gefühl, daß die Arge uns ans (entschuldigung) Bein pissen will... Seit einem erfolgreichen Widerspruch dagegen, dass überzahlte Gelder über die es nie eine schriftliche Info gab, einfach einbehalten werden sollten haben wir ständig nur noch Probleme mit verspäteten Zahlungen, extrem langen Bearbeitungszeiten und eben solchen doppelt und dreifach Berechnungen.
Es wäre nett, wenn sich dazu mal jemand äussern könnte, wenn möglich gerne auch mit Paragraphen und / oder Urteilen zum nachlesen.
Danke
Joe
meine Frau hat Folgendes schon in einem anderen Hartz4-Forum gepostet, leider bisher ohne Erfolg. Hier mal ihr Posting in der Hoffnung, dass ihr weiterhelfen könnt:
Ich bin eingermassen verwirrt, habe ich doch dieser Tage einen Änderungsbescheid zu einem Bescheid bekommen für welchen ich bereits vor zwei Monaten einen Änderungsbescheid bekommen hatte... Na, kommt ihr noch mit? Ich langsam nicht mehr.
Also Schritt für Schritt:
Ich habe einen Bescheid für mich und meine kleine Familie (berufstätiger Partner und 2jährige Tochter) für den Zeitraum Mai bis Oktober 2008.
Durch die Beurfstätigkeit meines Partners, die Tatsache dass er Stundenlohnempfänger ist und sein Einkommen somit monatlich schwankt, bin ich es gewöhnt mindestens alle 3 bis 4 Monate einen Änderungsbescheid zu bekommen. Dies ist auch wie gewohnt im Oktober geschehen. Wie immer gab es eine Nachzahlung und für mich war nach Prüfung und den Bescheid für korrekt befinden der Fall abgeschlossen.
Nun habe ich aber jetzt im Dezember einen erneuten Änderungsbescheid bekommen. Die bereits geänderten Summen der Monate Mai bis Oktober wurden erneut berechnet und verändert, teilweise mit für uns positivem Ergebnis, teilweise aber auch dahingehend, dass die Arge nun plötzlich eine Überzahlung für drei der betroffenen Monate feststellt.
Mal ganz abgesehen davon, dass sie die überzahlte Summe einfach verrechnet haben (bzw. dieses angekündigt haben da das Geld bisher bei uns nicht eingetroffen ist) und sie das meines Wissens nur dann ungefragt verrechnen dürfen wenn wir die Überzahlung selbst verschuldet haben, stellt sich mir die Frage wie oft die Arge ein und den selben Bescheid nach welchen Grundlagen berechnet? Wie kann man denn bitte einen Bescheid zweimal nachberechnen und zweimal zu einem anderen Ergebnis kommen?
Lohnscheine werden immer zeitnah eingereicht und ändern sich nachträglich nicht mehr.
Kennt sich da jemand aus? Dürfen die das einfach?
Mir geht es hier nicht darum die Arge in die Pfanne zu hauen und prinzipiell ist diese erneute Berechnung für uns ja von Vorteil, da wir noch Geld nachbekommen, aber ich habe so langsam das Gefühl, daß die Arge uns ans (entschuldigung) Bein pissen will... Seit einem erfolgreichen Widerspruch dagegen, dass überzahlte Gelder über die es nie eine schriftliche Info gab, einfach einbehalten werden sollten haben wir ständig nur noch Probleme mit verspäteten Zahlungen, extrem langen Bearbeitungszeiten und eben solchen doppelt und dreifach Berechnungen.
Es wäre nett, wenn sich dazu mal jemand äussern könnte, wenn möglich gerne auch mit Paragraphen und / oder Urteilen zum nachlesen.
Danke
Joe