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Änderungsbescheid zum Änderungsbescheid?

Verfasst: 27.12.2008 09:00
von joe
Hallo,

meine Frau hat Folgendes schon in einem anderen Hartz4-Forum gepostet, leider bisher ohne Erfolg. Hier mal ihr Posting in der Hoffnung, dass ihr weiterhelfen könnt:

Ich bin eingermassen verwirrt, habe ich doch dieser Tage einen Änderungsbescheid zu einem Bescheid bekommen für welchen ich bereits vor zwei Monaten einen Änderungsbescheid bekommen hatte... Na, kommt ihr noch mit? Ich langsam nicht mehr.
Also Schritt für Schritt:

Ich habe einen Bescheid für mich und meine kleine Familie (berufstätiger Partner und 2jährige Tochter) für den Zeitraum Mai bis Oktober 2008.
Durch die Beurfstätigkeit meines Partners, die Tatsache dass er Stundenlohnempfänger ist und sein Einkommen somit monatlich schwankt, bin ich es gewöhnt mindestens alle 3 bis 4 Monate einen Änderungsbescheid zu bekommen. Dies ist auch wie gewohnt im Oktober geschehen. Wie immer gab es eine Nachzahlung und für mich war nach Prüfung und den Bescheid für korrekt befinden der Fall abgeschlossen.

Nun habe ich aber jetzt im Dezember einen erneuten Änderungsbescheid bekommen. Die bereits geänderten Summen der Monate Mai bis Oktober wurden erneut berechnet und verändert, teilweise mit für uns positivem Ergebnis, teilweise aber auch dahingehend, dass die Arge nun plötzlich eine Überzahlung für drei der betroffenen Monate feststellt.

Mal ganz abgesehen davon, dass sie die überzahlte Summe einfach verrechnet haben (bzw. dieses angekündigt haben da das Geld bisher bei uns nicht eingetroffen ist) und sie das meines Wissens nur dann ungefragt verrechnen dürfen wenn wir die Überzahlung selbst verschuldet haben, stellt sich mir die Frage wie oft die Arge ein und den selben Bescheid nach welchen Grundlagen berechnet? Wie kann man denn bitte einen Bescheid zweimal nachberechnen und zweimal zu einem anderen Ergebnis kommen?
Lohnscheine werden immer zeitnah eingereicht und ändern sich nachträglich nicht mehr.

Kennt sich da jemand aus? Dürfen die das einfach?
Mir geht es hier nicht darum die Arge in die Pfanne zu hauen und prinzipiell ist diese erneute Berechnung für uns ja von Vorteil, da wir noch Geld nachbekommen, aber ich habe so langsam das Gefühl, daß die Arge uns ans (entschuldigung) Bein pissen will... Seit einem erfolgreichen Widerspruch dagegen, dass überzahlte Gelder über die es nie eine schriftliche Info gab, einfach einbehalten werden sollten haben wir ständig nur noch Probleme mit verspäteten Zahlungen, extrem langen Bearbeitungszeiten und eben solchen doppelt und dreifach Berechnungen.

Es wäre nett, wenn sich dazu mal jemand äussern könnte, wenn möglich gerne auch mit Paragraphen und / oder Urteilen zum nachlesen.

Danke
Joe

Verfasst: 28.12.2008 13:51
von DjTermi
Hallo,
Du bist doch so fit im Schreiben, warum schreibst Du der ARGe nicht einfach mal wie Sie darauf kommen, und mit welchem Recht Sie das begründen ?!?

Gruß

Verfasst: 28.12.2008 14:41
von ballsport
@ Termi

Die in der Arge Berlin sind nicht grad das, was man kooperative Mitarbeiter nennt.
Da wartest erst mal ein halbes Jahrhundert auf nen Termin, musst aber schon, um eben den Terminwunsch zu äußern, erstmal 2-3 Stunden anstehen.

Und dann maulen die "netten" Damen an der Info noch rum, wenn man Nachmittags vorbei schaut denn Vormittags war man ja schließlich malochen.

Kanns auch nur so genau sagen, da ich Joe kenne und auch das, was bei ihm und seiner Family dran hängt. Die zwei haben nen Zwerg, der nicht mal eben in die Ecke gestellt werden kann mit dem Hinweis: Schätzchen, essen gibts erst dann, wenn die Arge mal was überwiesen hat.

Da ist jeden Monat aufs neue ein hinterhergerenne nach den Leistungen, da in Berlin-Neukölln meiner Meinung nach die Uhren irgendwie ein eigenes Zeitkompensium haben. Oder aber dat is ein anderer Stern...

Verfasst: 28.12.2008 15:51
von DjTermi
Gerade darum würde ich das ja schriftlich machen, damit man nicht warten muss, oder eine nette Dame oder Herren zu raten. ;)

Verfasst: 28.12.2008 16:18
von joe
Folgendes hat meine Frau im anderen Forum nachgetragen, euch will ich das nun auch nicht vorenthalten:


Update:

Nachdem mich die Sache mit dem doppelten Bescheid nun die ganze Nacht beschäftigt hat, habe ich mich hingesetzt und beide Änderungsbescheide Posten für Posten verglichen. Als ich erkannt hatte warum es zwei Änderungsbescheide gibt habe ich mir prompt sämtliche Bescheide der letzten zwei Jahre vorgenommen...
Das Ergebnnis ist einerseits erschreckend und andererseits fast als witzig zu bezeichnen wenn es dabei nicht um etwas so wichtiges wie unseren Lebensunterhalt ginge...

Die Arge hat das ständig schwankende Einkommen meines Partners jeweils in dem Monat berechnet, in dem es erarbeitet wurde. Richtig wäre allerdings gewesen das Einkommen in dem Monat zu berechnen, wo das Geld dann auch bei uns auf dem Konto landet oder irre ich da?

Erschreckend dabei finde ich, dass mir das bisher gar nicht aufgefallen war. Die werden wohl schon wissen, warum sie die Lohnscheine immer einige Monate sammeln und dann einen Änderungsbescheid für gleich 4 oder 5 Monate machen anstatt jeden Monat einen...

Verfasst: 29.12.2008 14:55
von seestern
@ ballsport und joe:

Ich kann deinen Frust und deinen Ärger sehr gut nachempfinden.
Ich bzw. meine Family wohnen auch in Neukölln und was dort bei der Arbeitsagentur abgeht, das ist wirklich unmöglich.
Man tut und macht....kommt allem nach....und jeden Monat muss man erneut dort hin rennen.
Entweder hat man angeblich keine geforderten Unterlagen abgegeben oder sie behalten ohne Grund das Geld ein.
Und das ist nunmal fakt.

Verfasst: 31.12.2008 18:05
von wuschel04
Hallo!
a) Grundlage für die Neuberechnungen dürften wohl § 45 SGB X bzw. § 48 SGB X sein.
b) Anzurechnendes Nebeneinkommen muß in dem Monat auf die Leistungen angerechnet werden, in dem es dem Empfänger zufließt.
c) Bei "schwankendem" Nebeneinkommen ergeben sich zwangsläufig häufig Änderungen >>> Neuberechnungen >>> Änderungsbescheide. Es ist deshalb sinnvoll, daß diese Nebeneinkünfte "gesammelt" werden und Neuberechnungen in größeren Abständen erfolgen. Diese Prozedur kann aber mit dem Sachbearbeiter abgesprochen werden...

M.f.G. und "Guten Rutsch"!
:) wuschel04