tilgung des geschuldeten gehaltes anrechnungsfähig?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ich_bin_neu_hier_28
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tilgung des geschuldeten gehaltes anrechnungsfähig?

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

hallo meine freundin bekommt von ihrem alten arbeitgeber ausstehenden nicht gezahlten lohn (2500 €) in kleinstraten zurück, monatlich 50 €. dies geschieht durch eine aussergerrichtliche einigung. ist dieser lohn in kleinstraten bei der berechnung anrechnungsfähig?

bei der arge konnte man mir zum jetzigen zeitpunkt keine antwort geben. wortlaut: man müsse sich da erstmal belesen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also angeben muss Sie das aufjeden Fall, angrechnet wird ihr das nur nicht; da es ja unter dem Freibetrag von 100.-€ ist.

PS: Jede veränderung muss angegeben werden, daher sowas auch..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ich_bin_neu_hier_28
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

angegeben wurde dies schon seit beginn.man wollte ja nicht mal die aussergerichtliche einigung beider parteien sehen, mit dem hinweis das monatlich diese kleinstraten gezahlt werden.

nur jetzt auf einmal solpert man wieder drüber.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die werden es doch dann sehen, wenn die Kontoauszüge vorgelegt werden müssen.
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ich_bin_neu_hier_28
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

die kontoauszügen wurden immer vorgelegt. also war es auch zu sehen. die vereinbarung wurde auch vorgelegt, aber erschien die ganze zeit nicht so wichtig und wurde nicht angerechnet, nicht eingesehen oder kopiert. nun will man uns nen strick drehen "wahrscheinlich".

jetzt habe ich endlich jemanden bei der arge gefunden, welcher der vereinbarung beider parteien dann doch mal beachtung schenkt. prompt kam ein brief, man mache mich auf meine mitwirkungspflicht aufmerksam.

na mal sehen ob es zu meinen gunsten oder lasten ausfallen wird ob man mir rückwirkend was abzieht nach "soviel" monaten (10) zufluss von 50 euro monatlich.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Melde dich am besten mal, wenn es genau feststeht mit "Wahrscheinlich" kommt man da leider nicht weit..
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ich_bin_neu_hier_28
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

die schikane geht weiter,

nun kam ein brief von der arge an meine freundin gerichtet. auch das übliche bla bla mit der mitwirkungspflicht und ner frist, zu wann die unterlagen einzureichen sind.

nun soll sie die beschäftigungszeiten, praktisch den arbeitsvertrag und die kündigung vorlegen als sie dort beschäftigt war. all das liegt aber dem amt schon lange vor. das war 2007.

naja jedenfalls haben wir dem netten sb nen brief dazu geschrieben und dann mal sehen was raus kommt

ich frag mich sowieso was die zeit der beschäftigung mit der tilgung der offenen gehälter zu tun hat. 5 monate war sie damals beschäftigt bei ner scheinfirma die nur auf dem papier bestand. davon wurde sie 2 monate bezahlt und 3 monate nicht
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mach Dir kein Kopf über etwas was viele andere auch nicht verstehen. Wenn Du es hin geschickt hast dann ist doch gut, warte mal ab was da kommt; und Berichte uns bitte !
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