Seite 1 von 1

Leistung als Druckmittel einbehalten???

Verfasst: 18.12.2008 11:48
von matze
hallo ihr,
ist es eigentlich rechtens wenn der sachbearbeiter meine Leistung einbehält um ein druckmittel gegen mich zu haben? Ich habe nämlich am 08.01.09 einen arzttermin und mein Sachbearbeiter will mir meine Leistung inkl. Miete erst auszahlen sobald ich nachgewiesen habe das ich bei diesem Termin war! Das ist doch sicher nicht zulässig oder? Er sagte auch eiskalt zu mir das er dies macht um ein druckmittel gegen mich zu haben!

Re: Leistung als Druckmittel einbehalten???

Verfasst: 18.12.2008 13:41
von Corica
matze hat geschrieben:hallo ihr,
ist es eigentlich rechtens wenn der sachbearbeiter meine Leistung einbehält um ein druckmittel gegen mich zu haben? Ich habe nämlich am 08.01.09 einen arzttermin und mein Sachbearbeiter will mir meine Leistung inkl. Miete erst auszahlen sobald ich nachgewiesen habe das ich bei diesem Termin war! Das ist doch sicher nicht zulässig oder? Er sagte auch eiskalt zu mir das er dies macht um ein druckmittel gegen mich zu haben!
jaja, immer eine begleitpersohn bei sich haben.
da werden ihm solche worte nicht einfallen.
aber es geht ja alles so gerecht beim amt zu.
alles schriftlich geben lassen, ob er das macht ????????????????
mfg dieter

Verfasst: 19.12.2008 05:18
von Melinde
Hallo matze
Sowas darf er nicht machen, kann höchstens mit der Sanktionskeule um sich hauen wenn Du Auflagen nicht erfüllst.
Sicher hast Du seine Androhungen nicht schriftlich und ohne Zeugen mündlich erhalten.
Gesagt ist noch lange nicht getan.
Ist Dein Geld inkl. Miete nicht pünktlich da machst Du Rabatz.
Die Gelder werden zentral aus Nürnberg angewiesen, die Überweisungsformulare füllt nicht der SB aus und bringt sie zur Bank.
Gruss