Beamtendeutsch
Verfasst: 17.12.2008 13:36
Ich hatte schon mal wegen dem Thema geschrieben.
Also noch mal kurz.Ich war mit einem bescheid nicht einverstanden und ging in Widerspruch.Es kam keine Antwort und somit ging ich zum Sozialgericht.
Die Arge hielt es noch nicht mal für nötig die Klageerwiderung an das Sozialgericht zu schicken.
Nun erhielt ich heute ein Schreibne vom Sozialgericht mit folgendem Wortlaut,was ich nicht verstehe.
Sehr geehrter Herr xxxxxx
in dem Rechtstreit xxxxxxxxx
wird angefragt, wann mit einer Klageerwiderung zu rechnen ist.
Sofern keine rechtlich tragfähigen Gründe für die bisherige Nichtbescheidung vorliegen sollten,wird angeregt,ein Anerkenntnis i.S.d.§ 101 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz zu erklären sowie dieses umgehend zu erfüllen, d.h. den Widerspruch zu erlassen.
Es wird um Rückäußerung bis zum 15.Januar 2009 gebeten.
gez. die Richterin
....wie soll ich diesen Schriftsatz verstehen ?
MFG
Also noch mal kurz.Ich war mit einem bescheid nicht einverstanden und ging in Widerspruch.Es kam keine Antwort und somit ging ich zum Sozialgericht.
Die Arge hielt es noch nicht mal für nötig die Klageerwiderung an das Sozialgericht zu schicken.
Nun erhielt ich heute ein Schreibne vom Sozialgericht mit folgendem Wortlaut,was ich nicht verstehe.
Sehr geehrter Herr xxxxxx
in dem Rechtstreit xxxxxxxxx
wird angefragt, wann mit einer Klageerwiderung zu rechnen ist.
Sofern keine rechtlich tragfähigen Gründe für die bisherige Nichtbescheidung vorliegen sollten,wird angeregt,ein Anerkenntnis i.S.d.§ 101 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz zu erklären sowie dieses umgehend zu erfüllen, d.h. den Widerspruch zu erlassen.
Es wird um Rückäußerung bis zum 15.Januar 2009 gebeten.
gez. die Richterin
....wie soll ich diesen Schriftsatz verstehen ?
MFG