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Sohn im Alter von 8 Jahren soll Wohngeld beantragen

Verfasst: 16.12.2008 23:27
von Knolli
hallo

bitte um hilfe habe einen fortzahlungsantrag auf hartz4 gestellt da er ende dezember ausläuft..nun folgendes

mein sohn 8 jahre ( stiefsohn) bekommt kindergeld 154 euro 168 unterhalt und soll nun wohngeld beantragen mit folgender begründung

nach den berechnungen kann meine lebensgefährtin ab januar ( angeblich neue regelung) 86 euro wohngeld für fabian ( 8 jahre) beantragen dann wäre er nicht mehr hilfebedürftig das für seinen lebensunterhalt NICHT benötigte kindergeld ist bei der leistung als einkommen anzurechnen ...der bezug von wohngeld und sozialleistung schliessen aneinander aus. deshalb ist es notwendig die leistung für fabian abzulehnen damit sie wohngeld beziehen können!!!! der sachbearbeuter geht von 86 euro wohngeld aus...mit dem wohngeld kindergeld und unterhalt sei er nicht mehr hilfebedürftig und könne sein lebensunterhalt selbst sicherstellen.....

sowas habe ich noch nie gehört das ein kind im alter von 8 jahren wohngeldbeantragen soll damit er aus hartz4 fällt...ausserdem hab ich mal gelesen das hartz4 empfänger kein wohngeld beantragen können bei denen die unterkunftskosten übernommen wurden.....kann mir jemand schnell helfen?? muss dann evtl den wohngeldantrag diese woche noch stellen damit das geld ende dezember weiter läuft

gruß
torsten

Verfasst: 17.12.2008 00:30
von Melinde
Hallo torsten
Wohngeldantrag auf jeden Fall schnellstens stellen, Anspruch beginnt mit Antragstellung, nicht rückwirkend.
Da angekündigt wird die Leistung für den Sohn einzustellen schau Dir die Info von Tacheles genauer an.
Der ganze "Zinnober" mit Kinder im Wohngeld dient einzig und alleine der Statistikschönung. Haben wieder was zum Jubeln:"Zahl der Arbeitslosen gesunken"
Gruss

Verfasst: 17.12.2008 08:27
von Knolli
hallo

danke für deine schnelle antwort
nur versteh ich das alles nicht...wenn fabian dann nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft gehört weil er ja nicht mehr hilfebedürftig ist...warum wird uns dann r´trotzdem sein einkommen kindergeld und unterhaltsvorschuss abgezogen?

lieben gruß
torsten

Verfasst: 17.12.2008 17:44
von goodlucks
Hallo
Habe vor zwei Wochen die gleiche Frage gestellt, gehe mal bitte zu meinem Thema, dort sind schon ein paar Antworten darüber.
Gruß goodlucks

Verfasst: 17.12.2008 18:26
von Knolli
hallo

wo finde ich dich mit den themen?

lg
torsten

Verfasst: 17.12.2008 19:14
von DjTermi

Verfasst: 18.12.2008 10:24
von Knolli
hallo

danke für deine schnelle antwort
nur versteh ich das alles nicht...wenn fabian dann nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft gehört weil er ja nicht mehr hilfebedürftig ist...warum wird uns dann r´trotzdem sein einkommen kindergeld und unterhaltsvorschuss abgezogen?

lieben gruß
torsten

Verfasst: 18.12.2008 11:00
von DjTermi
Das Wohngeld bekommt dein Kind ja für die Miete und diese bezahlst Du an deinen Vermieter also gehört der Betrag dann zum einkommen und das rechnet die AegE an.

(Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet).

Verfasst: 23.12.2008 10:07
von maria1106
Hallo zusammen !
Muss ich jetzt selbst aktiv werden und Wohngeld beantragen ? Oder warten bis die Arge reagiert. Denn wenn ich ALGII bekomme bekomme ich ja kein Wohngeld? Verwirrt bin ....

LG
Silvia

Verfasst: 23.12.2008 13:20
von DjTermi
Das wurde doch ganz am Anfang geprüft, oder nicht ? (Ob Du Anspruch auf Wohngeld hast...)

Verfasst: 24.12.2008 12:00
von maria1106
Achso dann ist das für mich nicht relevant....

LG
Silvia

Anspruch auf Wohngeld Ihres Kindes Dez 2008

Verfasst: 28.12.2008 18:24
von bedanny
Mein Kind ist 8 jahre alt,bekommt 123,00Euro Wohngeld.Das übersteigende Kindergeld,welche mein Sohn nicht benötig,um seinen Bedarf zu decken,wird nach Abzug des Freibetrages auf Meiner Leistungen angerechnet(26 euro von unterhalt auch).Laut Jugendamt und Schuldenberatung Kindergeld und Unterhalt von Vater dienen für Kind und ich als Erziehberechtige darf ich nicht von diese Leistungen abtreten.Sind wir schon so weit,das mit 8 muss Dass Kind für Mich teilweisse zu sorgen?Dazu muss ich sagen mein Kind ist nicht ganz fit(3 mal pro woche krankengimnastik,psychologe,ergoterapii,sportverein empfolen,CTXlack für zähne20eur pro quartall)

Verfasst: 28.12.2008 19:03
von D_C
Hi Bedanny,

das sehe ich gar nicht so. Nachdem was ich alles gelesen habe, ist dein Kind damit kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr.

Gruß, DC

Anspruch auf Wohngeld Ihres Kindes Dez 2008

Verfasst: 28.12.2008 22:33
von bedanny
Hallo D-C
Ich lebe alleine mit mein Kind,der hat immer Geld über soziale minimum,also nicht richtig alg 2.Gerechnet wird alles zusammen,dadurch rutscht das Kind auf soziale minimum.Ich zerbreche mir Kopf,was soll das mit Wohngeld,Kindergeld erhöhung,der wohl arme Kinder dient das nicht

Verfasst: 13.01.2009 16:01
von anke1811
Hallo!!

Auch ich habe mittlerweile das gleiche Problem mit der ARGE.
Im aktuellen Bescheid wird uns allen Ernstes klar gemacht das meine Tochter (7) für ihren Lebensunterhalt allein aufkommen kann!!
Ich soll in ihrem Auftrag unverzüglich einen Antrag auf Wohngeld stellen!!!
Bei der Behörde wurde mir heute mitgelteilt das ich mindestens 12 Wochen auf die Bewilligung warten muß!!
Leider hat mir die ARGE aber bei dem neuen Bescheid mein Kind aus der berechnung schon gestrichen!! Ich erhalt lediglich den Betrag für Unterkunf und Heizung der mir allein zusteht!! Ich finde das ne Frechheit und meine nächste Amtshandlung ist der Gang zum Rechsanwalt!!!
Die Kosten werden von der Staatskasse übernommen!! Somit werde ich ab morgen schlauer sein welche Möglichkeiten ich habe, dagegen vor zu gehen!!
Ich kann nur jedem raten sich das nicht gefallen zu lassen!! So weit sind wir nun schon gekommen in unserem "Rechtsstaat"! Schlimm genug das die Leidtragenden grundsätzlich die Kinder sind, und die können wirklich nichts für diese besc...... Situation!!!

Verfasst: 13.01.2009 22:10
von bedanny
Hallo.
Für wohngeld haben wir automatisch Darlehen bekommen.Dafür samstag sollte Kindergeld auf konto sein(auf grosse teil musste mein,,reiche,,Kind verziechten) und ist bis heute nicht da.Alg 2-geld wahr schon auch weniger am Ersten.Wenn möglich bitte schreiben Sie was der Anwalt hat gesagt.Grüsse