Wohnung und Hartz4? U25!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Lucy
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Wohnung und Hartz4? U25!

Beitrag von Lucy »

Problem:

Meine Schwester(wird 22) bekommt nur Kindergeld, ist Ausbildungssuchend gemeldet und macht noch derzeit ein Praktikum, was aber bald ausläuft. Sie wohnt bei unseren Eltern im Haus in ihrem eigenen Zimmer, was aber sehr klein ist, sie besitzt nicht mal ein Bett, nur Schlafcouch, Schrank, Schreibtisch, mehr passt da nicht rein außerdem ist es schon ein Raum im Keller, da in der Wohnung kein Platz ist! Nun ist sie aber schwanger! Der Kindsvater lebt ebenfalls bei den Eltern. Sie würde gern in eine eigene Wohnung ziehen. Aber nur sie und halt nächstes Jahr das Baby. Würde sie diese bezahlt bekommen und hätte sie Anspruch auf Hartz4? Unsere Eltern können sie UND das Kind dann keinesfalls unter bekommen und ernähren, sie leben nur knapp überm Satz!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
die Schwangerschaft deiner Schwester stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund nach § 22 Absatz 2a SGB II dar.
Sie soltte also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung beantragen.
Des weiteren kann Sie dann auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen. Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3.1 SGB II

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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