Problem:
Meine Schwester(wird 22) bekommt nur Kindergeld, ist Ausbildungssuchend gemeldet und macht noch derzeit ein Praktikum, was aber bald ausläuft. Sie wohnt bei unseren Eltern im Haus in ihrem eigenen Zimmer, was aber sehr klein ist, sie besitzt nicht mal ein Bett, nur Schlafcouch, Schrank, Schreibtisch, mehr passt da nicht rein außerdem ist es schon ein Raum im Keller, da in der Wohnung kein Platz ist! Nun ist sie aber schwanger! Der Kindsvater lebt ebenfalls bei den Eltern. Sie würde gern in eine eigene Wohnung ziehen. Aber nur sie und halt nächstes Jahr das Baby. Würde sie diese bezahlt bekommen und hätte sie Anspruch auf Hartz4? Unsere Eltern können sie UND das Kind dann keinesfalls unter bekommen und ernähren, sie leben nur knapp überm Satz!
Wohnung und Hartz4? U25!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
die Schwangerschaft deiner Schwester stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund nach § 22 Absatz 2a SGB II dar.
Sie soltte also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung beantragen.
Des weiteren kann Sie dann auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen. Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3.1 SGB II
Gruß
die Schwangerschaft deiner Schwester stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund nach § 22 Absatz 2a SGB II dar.
Sie soltte also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung beantragen.
Des weiteren kann Sie dann auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen. Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3.1 SGB II
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.