Hallo Leute,
habe z.z. ein riesen Problem. Habe technischer Assistent für Informatik gelernt und wollte nun weitermachen zum Techniker. Dafür muss man allerdings 1 Jahr Praxiserfahrung gesammelt haben. Dieses Jahr wollte ich nun bei meinem Vater im Geschäft verbringen. Ein halbes Jahr haben wir es geschafft, bis der Hammer kam und wir uns riesig gezofft haben. Kurz: er schmeisst mich zu hause zum nächsten Jahr raus und ich darf mir eine eigene Wohnung suchen. Man muss dazusagen, dass Geschäft und zu Hause in einem sind.
Nun bin ich allerdings erst 20 Jahre alt und habe gehört, dass man bis 25 Jahren eigentlich bei den Eltern wohnen muss. Nun ja, bei Vati gehts halt nicht mehr. Meine Mutter lebt in Baden-Württemberg. Ich bin nun auf Wohnungs - und Arbeitssuche.
Meine Frage ist dementsprechend, ob das überhaupt geht und ich Hartz 4 wärend meiner Arbeitssuche bekommen kann. Wie sieht es mit Kindergeld aus?
Würde mich über Infos von euch sehr freuen. Falls ihr weitere braucht, geb ich sie euch gerne.
Danke im vorraus.
Gurbelunder
Hartz 4 Berechtigung bei elterlichem Rausschmiss
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Beiträge: 2
- Registriert: 09.12.2008 20:40
Hallo gurbelunder,
soviel ich weiss, ist dein Vater für dich Unterhaltspflichtig, bis du 25 Jahre alt wirst. Jetzt weiss ich nur nicht, da Du schon eine Ausbildung gemacht hast, wie es sich dann verhält.
Vielleicht meldet sich noch einer der Moderatoren da zu, die haben Plan und können dir da Auskunft drüber geben.
Trotz deiner ganzen Scherereien wünsche ich Dir schonmal ein friedliches Weihnachtsfest.
soviel ich weiss, ist dein Vater für dich Unterhaltspflichtig, bis du 25 Jahre alt wirst. Jetzt weiss ich nur nicht, da Du schon eine Ausbildung gemacht hast, wie es sich dann verhält.
Vielleicht meldet sich noch einer der Moderatoren da zu, die haben Plan und können dir da Auskunft drüber geben.
Trotz deiner ganzen Scherereien wünsche ich Dir schonmal ein friedliches Weihnachtsfest.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
es gibt nur einen der helfen kann Dj Termi !!!!!!!!!!!!rme hat geschrieben:Hallo gurbelunder,
soviel ich weiss, ist dein Vater für dich Unterhaltspflichtig, bis du 25 Jahre alt wirst. Jetzt weiss ich nur nicht, da Du schon eine Ausbildung gemacht hast, wie es sich dann verhält.
Vielleicht meldet sich noch einer der Moderatoren da zu, die haben Plan und können dir da Auskunft drüber geben.
Trotz deiner ganzen Scherereien wünsche ich Dir schonmal ein friedliches Weihnachtsfest.
der hilft allen.
mfg dieter