LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH-KEINE LEISTUNG MEHR!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gast

LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH-KEINE LEISTUNG MEHR!!

Beitrag von Gast »

hallo, bei meinem 2.-antrag auf alg 2, wurde anhand der kontoauszüge gesehen, dass wir eine rückerstattung der lohnsteuer haben. kurzerhand wurde mir ohne erklärung und benachrichtigung das gesamte alg 2 gestrichen. auf meine anfrage, wo das geld bliebe, bekam ich zur antwort, das die lohnsteuerrückerstattung erst aufgebraucht werden müsse. das bedeutet, das ich jetzt ein halbes jahr kein geld mehr bekomme nd wir nur noch mein mann sein geld haben!
gibt es denn nirgendwo zuschüsse für die kinder oder wenn jetzt was kaputt geht,hilfe!!
wem geht es ähnlich oder kennt sich damit aus?
vielen dank im voraus :evil:
Gast

Beitrag von Gast »

Ging mir ähnlich.
Kann jemand sagen, wieviel Geld man auf dem Konto haben darf. ohne dass einem gleich das Geld gestrichen wird !
Margaretha
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Beitrag von Margaretha »

Hallo,

wenn man eine Lohnsteuer-Rückzahlung bekommt, dann ist es wohl "SELBSTVERSTÄNDLICH", das die Rückzahlung bei der Berechnung zum Lebensunterhalt angerechnet wird, vor allem, wenn die Rückerstattung so hoch ist, das man ein halbes Jahr davon leben kann! :twisted: :twisted:
Josdo
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Beitrag von Josdo »

Der Staat nimmt sich alles, was er bekommen kann. Stellt sich einerseits die Frage, warum ich eine EKST-Erklärung denn überhaupt machen sollte, wenn mir letztendlich doch nix davon bleibt? Habe auch letztes Jahr freiwillig keine Erklärung gemacht und wurde allerdings nach Fristablauf vom Finanzamt aufgefordert. War allerdings ein Formular dabei, wo ich nur angekreuzt habe, daß ich im Jahre 2005 nur ALG II bezogen habe und keine sonstigen Einkünfte hatte. Das war schon alles. Man muß eben seine Steuererklärung machen, finde ich auch letztendlich richtig, denn es gibt leider zu viele Hartz IV-Betrüger und es ist auch da, wie immer: Die EHRLICHEN sind zum Schluß mit die Leidtragenden!
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Hi!

Hab mal ein wenig gestöbert und vielleicht hilft Dir folgendes weiter :

<<Einmalige Einnahmen, wie z. B. Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld führen nicht mehr zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs und dem damit entfallenden Versicherungsschutz in der Krankenversicherung, sondern werden für einen gewissen Zeitraum auf den Leistungsanspruch angerechnet, wobei der Versicherungsschutz erhalten bleiben soll. Der Zeitraum ist abhängig von der Höhe der einmaligen Einnahme.>>

Dieses gilt seit dem 01.Oktober 2005
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Hartz 4 wird vom Steuerzahler finanziert u. darum ist es nur recht u. billig, das man nicht nur zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet wird, sondern das auch "jeder" Cent davon auf den Lebensunterhalt angerechnet wird.
Gast

Beitrag von Gast »

Margaretha hat geschrieben:Hartz 4 wird vom Steuerzahler finanziert u. darum ist es nur recht u. billig, das man nicht nur zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet wird, sondern das auch "jeder" Cent davon auf den Lebensunterhalt angerechnet wird.
Absoluter Schwachsinn. :twisted:
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Warum ist das absoluter Schwachsinn? :twisted:
Wer, "mit welchen Mitteln auch immer" in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selber zu finanzieren, der hat keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.

Leistungen aus HARTZ 4 sollte "NUR" denen vorbehalten sein, die diese Leistungen auch "tatsächlich" benötigen u. wer hohe Steuererstattungen bekommt, hat diese zunächst einmal für den Lebensunterhalt einzusetzen!

Es gibt viele HARTZ 4 Empfänger, die am Rande des Ruins leben, aber es gibt auch viele schwarze Schafe, die sich mit Lug u. Trug Leistungen erschleichen u. das sind die Leute, die unseren Staat letztendlich kaputt machen. :twisted:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Zu:
"Es gibt viele HARTZ 4 Empfänger, die am Rande des Ruins leben, aber es gibt auch viele schwarze Schafe, die sich mit Lug u. Trug Leistungen erschleichen u. das sind die Leute, die unseren Staat letztendlich kaputt machen."
Möchte ich mal anmerken, das dieser Staat von ganz anderen in die Pleite getrieben wurde und wird.
Was nicht heißen soll, das ich Schummeleien oder schlimmeres gutheiße.
Eine Steuererstattung ist doch lediglich der Anteil am Erwerbseinkommen, das zunächst zu hoch besteuert wurde und wieder zurück gezahlt wird.
Auch wenn die Anrechnung als Einkommen nun mal so geregelt ist finde ich das nicht gut.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Genau, eine Steuererstattung ist ein Anteil vom Erwerbseinkommen u. gehört deshalb auf den Lebensunterhalt angerechnet.

Auch wenn der Staat von ganz anderen in die Pleite getrieben wurde, so haben die Leute, die sich immer wieder Leistungen erschleichen, einen großen Anteil an der Staatsmisere.
Gast

Beitrag von Gast »

Margaretha hat geschrieben: wer hohe Steuererstattungen bekommt, hat diese zunächst einmal für den Lebensunterhalt einzusetzen!
Steuererstattungen, kann nur jemand bekommen, der vorher viel und hart gearbeitet hat, und vom Staat um einen Teil seines Einkommens "betrogen" wurde. Er bekommt also vom Staat zu unrecht einbehaltenes Einkommen zurück. Normalerweise sollte dies dem Vermögen zufliessen, soweit dies die Freigrenzen nicht übersteigt.

Aber auch für diese Ungerechtigkeit gibt es eine legale Lösung, die man allerdings während der Erwerbstätigkeit veranlassen muß.
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Wer arbeitet u. genug verdient, dem stehen "keine" Leistungen aus HARTZ 4 zu! :twisted:
Steuererstattungen gehören zum Einkommen, auch wenn es Dir ganz u. gar nicht schmeckt! :twisted:

Mein Mann arbeitet auch viel u. sehr hart u. ihm wurde im letzten Jahr das Urlaubsgeld "gänzlich" gestrichen u. das Weihnachtsgeld wurde auf 30% gekürzt u. nebenbei haben wir neben unserem Jüngsten (8 Jahre) noch 3 erwachsene Kinder im Alter von 18, 19 u. 21 Jahren, die wir voll finanzieren müssen, weil man neuerdings bis zum 25. Lebensjahr für seine Kinder aufkommen muß!
Gast

Beitrag von Gast »

Margaretha; Lesen:
SG Leipzig vom 16.08.05, Az:S 9 405/05 ER
Einkommensteuererstattung ist zugeflossenes Vermögen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und daher nicht als Einkommen anzurechnen
Tacheles

Überlassen wir doch die Definition den Gerichten. :wink:
Harald H.
Beiträge: 2
Registriert: 02.04.2006 23:24

Beitrag von Harald H. »

Was ist denn wenn ich bis März 06 Hartz4 bin und ab 01. Aprill 06 Beschäftigt bin (Vollzeit). Dann mache ich meinen Steuer, den bekomme ich sagen wir mal am 01.Mai 06 und bin oder werde dann am 15.Mai 06 wieder Hartz4 !!

mfg
Harald
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

@ Gast

Wenn du da so viel Steuerrückzahlung erhalten hast das es für ein halbes Jahr reichen soll. Wo gibt es denn dann das Problem ? Dann leb halt davon ! Oder is schon alles verballert worden ? Wenn ja selber Schuld so hart es auch ist .

Alles was über den Freibetrag geht wird nunmal angerechnet.
hansi00
Beiträge: 1
Registriert: 11.08.2006 13:18

Beitrag von hansi00 »

Da die Steuern wohl aus Einkommen vor Hartz 4 gezahlt wurden, wird dir offensichtlich zufiel gezahltes Geld aus deinen Vermögen zurück gegeben.

Einkommen kann nur einmal Einkommen sein, und das war vor der Bedürftigkeit nach § 9 SGB II, ist also Vermögen.

Du kannst auch immer noch zum Anwalt gehen, der das ganze dann einklagt.
KleineHexe
Beiträge: 1
Registriert: 07.09.2006 08:22

Steuern

Beitrag von KleineHexe »

Hallo!

Ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage auf dieses Forum gestoßen...

Erstmal muß ich sagen, dass es ein ziemlicher Witz ist!
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und 3 Kindern zusammen. Mein Lebensgefährte arbeitet seit 16 Jahren in ein und derselben Firma. Selbstverständlich waren wir so ehrlich und haben es sofort angegeben, als er bei mir eingezogen ist. Seitdem wird sein Gehalt auf mein Hartz 4 angerechnet, sodass uns trotzdem nur der Mindestsatz bleibt.
(im Prinzip wird er bestraft, dass er zu mir gezogen ist)
Nun haben wir die Steuererklärung für das letzte Jahr gemacht und müssen über 500 Euro nachzahlen. Als ich gerade bei der Arbeitsagentur angerufen habe wurde mir gesagt, dass sie sich davon nichts annehmen.
Aber die Nachzahlungen wollen sie anrechnen... Das ist doch echt frech!

Kann mir jemand hier sagen, ob das rechtskräftig ist oder ob es doch noch irgendeinen Weg gibt, die Nachzahlung von der Arbeitsagentur zu bekommen?

Danke und LG die Hexe
Gast

Beitrag von Gast »

Anwalt nehmen, Widerspruch und Klage.
nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von nervi »

Hallo Margaretha,

ich versuch mich mal kurz zu fassen mir meiner Meinung (klappt bei mir nicht immer)! :oops:
Also bis einschl. April haben wir ein Leben lang (und es ist schon S E H R lang) brav alle Pflichtbeiträge, Freiwillige Beiträge, und vor allem viel viel Steuer bezahlt.
Trotzdem das seit vergangenes Jahr das kleine Unternehmen meines Mannes langsam, nach mehr als 15 Jahren, den Bach runter ging, wir keine Gewinne mehr hatten, alles Ersparte und Gelder unserer Alterssicherung für die Kosten und Löhne der 2 Angestellten benutzten (damit die sich in Ruhe einen neuen Job suchen konnten und im Glauben es wird noch mal besser), mussten wir weiter alle Steuerarten die es gibt vierteljährlich als Vorauszahlung für 2005/2006 zahlen.

Berechnungsgrundlage dafür ist immer der Vorjahr, bzw. der letzte Jahresabschluß, in diesem Fall 2004 als das Geschäft noch einigermaßen lief.
Die letzte Zahlung war zwar vorerst Ende April, aber die möchten für die letzten 2 Quartale noch Ihre Vorsteuer haben. Da zieht sich jetzt selbstverständlich keiner einen Schuh von an, und verprasst haben wir es auch nicht, denn es gab ja nichts zu prassen !!!
Die Rückzahlungen gibt es erst nach Jahresabschluss, der Jahresabschluß 2005 ist gerade in Bearbeitung, der Jahresabschluß 2006 wird logischer Weise erst nächstes Jahr gemacht.

Logisch ist auch, dass die Steuer (die ja auch von unserem Ersparten gezahlt wurde) rückerstattet wird.
Wir mussten also mit unserem Ersparten Steuern zahlen von Gewinnen die wir nicht hatten !!!
Wenn diese jetzt irgendwann erstattet werden, werden die Erstattungen auf Alg2 angerechnet, und das findest Du richtig ???

Eigentlich dürften wir bei unserem Alter (52+59) einiges an Erspartes ganz offiziell haben, also müssten wir diese Rückerstattung doch für unsere Alterssicherung verwenden dürfen, oder noch besser zum Ausgleich der noch durch Zahlung der letzten Steuervorauszahlung + Löhne entstandenen Kontoüberziehung !

Es ist nicht immer so wie Du sagst "wer Steuern zahlen muss hat auch gut verdient", Steuern werden nicht immer nachträglich erhoben.
Es gibt Situationen, da muß man erst mal Vorsteuer bezahlen, und dann wird im nachhinein erst richtig ausrechenet und ggf. erstattet.
Und das sind nicht nur Selbstständige. Eine Freundin von mir geht halbe Tage arbeiten, und bekommt (schon gekürzte, da sie ja halbtags arbeitet)Witwenrente, die hat jetzt bescheit bekommen, sie muss ab September vierteljährlich 350 EUR Steuervorauszahlung leisten wegen der Versteuerung der Rente (obwohl sie ja jeden Monat auch Lohnsteuer bezahlt).
Oder siehe doch mal Beispiel von "KleineHexe" hier im Forum

Sorry :oops: , nun habe ich doch wieder viel geschrieben, aber ich wollte versuchen mit es mit Beispielen genau zu erklären, damit Du evtl. mal Deine Aussage überdenkst, bzw. siehst, dass man manchmal auch unterscheiden sollte.
Wünsche noch einen schönen Tag


Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Clemens
Beiträge: 3
Registriert: 14.09.2006 21:40

Gültigkeit

Beitrag von Clemens »

Hallo Zusammen,

hat dieses gerichturteil auch in anderen Bundesländern seine Gültigkeit, zum Beispiel in Baden Württemberg?

Habe ein gleichen fall und muß bis zum 20ten september stellungnahme machen. Würde mir über ein bißchen Hilfe über weitere vorgehensweise sehr freuen.

mfg Clemens
Gast

Beitrag von Gast »

Grundsätzlich haben nur Urteile von Bundesgerichten einen Weisungsähnlichen Charakter.

Ansonste gilt immer der Einzelfall.

Und dabei nicht vergessen, wir haben ein föderales System,
in dem die Länder in gewissem Rahmen eigene Verordnungen erlassen können, die dann Richter zu entsprechend unterschiedlichen Beurteilungen kommen lassen.
Clemens
Beiträge: 3
Registriert: 14.09.2006 21:40

Gültigkeit

Beitrag von Clemens »

Das heißt also soviel, daß ich erst mal klagen müßte, und ob dann das selbe urteil rauskommt ist fraglich.
qwertz
Beiträge: 1
Registriert: 19.09.2006 17:13

Beitrag von qwertz »

Hallo,

wir haben Widerspruch eingelegt. Bekam nun ein Anruf von der Arge.

Ich habe mich auch auf das Urteil aus dem Sozialgericht Leipzig berufen. Aber die sehen dies hier in Baden - Württemberg anders.

Er meint es wird als Einkommen angeshen, somit muss es zurück bezahlt werden. Der nette Mitarbeiter wollte einfach nachfragen ob wir den Widerspruch nicht einfach zurück ziehen möchte, denn er wird dem Urteil aus Leipzig nicht zustimmen. Der Bescheid sei schon zu unseren Gunsten, könnte höchstens teuerer werden.

Mal sehen wie es weiter geht.
Gast

Beitrag von Gast »

Und dann besteht da noch die Frage der horizontalen oder vertikalen Anrechenbarkeit. Auf zum Gericht.
Clemens
Beiträge: 3
Registriert: 14.09.2006 21:40

Wiederruf

Beitrag von Clemens »

Also ich habe jetzt den Termin, zur äußerung des Tatbestandes verstreicen lassen. Wenn Sie ein Bescheid schicken, kann ich immernoch wiederruf einlegen. Wenn es soweit kommt, wie muß ich dann weiter vorgehen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. Kann man irgendwo gelder dazu beantragen, da ich kein geld besitze um selber zu zahlen?
gruß Clemens
maydayz
Beiträge: 15
Registriert: 05.11.2006 18:31

Beitrag von maydayz »

Ja das kannst Du. Es nennt sich Prozesskostenbeihilfe. Ruf einfach mal den Rechtsanwalt an und sprich ihn darauf an. Ich habe bei meinem RA gleich den Antrag dazu bekommen.
CMess
Beiträge: 1
Registriert: 25.01.2010 20:00

Humbug

Beitrag von CMess »

Wer arbeitet u. genug verdient, dem stehen "keine" Leistungen aus HARTZ 4 zu!
Steuererstattungen gehören zum Einkommen, auch wenn es Dir ganz u. gar nicht schmeckt!
Das ist sowas von a-sozialer Bockmist, schlimmer gehts schon gar nicht mehr.

Einkommenssteuerrückerstattung, dabei gibt mir der Finanzminister demütigerweise zinslos das zurück, was er mir FRÜHER ZU VIEL abgeknöpft hat....

Stell dir doch mal vor letztes hättest du Summe X verdient, darin sind enthalten DEINE Arbeitslosenversicherungsbeiträge, deine Rentenversicherungsbeiträge, deine Krankenversicherungsbeiträge und auch eben deine Lohnsteuer für die du KEINE DIREKTE Gegenleistung bekommst, von der der Staat aber hingegen, aufgrund äußerst komplexer Berechnungsgrundlagen, AUSGERECHNET dir Geringverdiener 12 Monate lang zu viel berechnet.

Du meinst also weil irgendso ein National-Asozialistisches Instrument der Sozialschmarotzerpropaganda unterlegen ist die besagt Arbeitssuchende sollen am besten sterben, dann gäbs weniger Arbeitslose, wäre das rechtens???

Im Grunde genommen musst du, wenn du Arbeit hast, während du 85% oder mehr deines Einkommen für direkte Sozialversicherungsbeiträge, zu viel Lohnsteuer, direkte Steuern und vor allen dingen INDIREKTE Steuern ausgibst, von dem winzigen Rest noch deinen eigenen Lebensunterhalt und evtl Verpflichtungen (zB Unterhalt, einmal gepoppt nie mehr gestoppt) nachkommen.

Ich weiß ja nicht ob es keinem auffällt wieviel zweistellige Milliarden jährlich in die Kassen fließt und wie wenig wieder rauskommt.

So nun hat deine Zeitleiharbeitspersonaldienstleistungsgesellschaft aka Tagelohn KZ & Co KG dich sonstwas Facharbeiter von der Teilnahme am Raumpflegerinnentariflohn grundlos ausgeschlossen und nur weil du ja in die Kassen eingezahlt hast sollst du jetzt das was man dir an Lohnsteuer ZUVIEL abgeknüft über ein Zeitraum von 12 Jahren, wegnehmen und damit ein LOCH im Haushalt stopfen, das jedes Jahr tiefer klafft, nur weil der fette Altkanzler und seine Wirtschaftsvertreter zu dumm sind mit Arbeitssuchenden produktiv umzugehen anstatt Existenzen zu zerstören????

All das während uns die Inflation bei Lebensmitteln geradezu um die Ohren fliegt! Aber ne Kinnas, zockt ma weiter, Hardware wird immernoch billiger, hier DX11 ist da, WIndows 7, alles neu, alles glänzt, geil geil, geil xD, Mama macht Abendessen.

Der durchschnittliche Arbeitnehmer ist genauso arm dran wie der Arbeitssuchende, er kommt auf kaum Netto im Monat wie der Arbeitssuchende. So jetzt kalkuliert dir Schäuble, fallspezifisch mit Steuerfreibeträgen vor, dies das jenes und dann noch deine Aufwendung und erzählt dir du würdest mehr verdienen als du eigentlich bekommst. Is ja auch beides korrekt, du verdienst mehr, nur die Differenz dessen kannste dir später abholen. Wenn ich von den Beträgen jetzt auch noch hinhalten soll für das nötigste was eigentlich durch meine Arbeitslosenversicherung gedeckt sein sollte, jo dann wird mir schlachartig klar wieso in diesem System immer mehr Leute nach intuitiv ausfllippen und Amok laufen :)

Hier gehts zu wie im Irrenhaus! Alsoo nich nur hier mein ich damit.

Es ist so das jeder Arbeitslose und jeder Arbeitssuchende auch ein Steuerzahler ist.
Wenn jemand sagt Arbeitslose sollen zur Arbeit gezwungen werden weiß er meist nicht was er redet, denn Arbeitslose sind Nicht-ErwerbsFÄHIGE, also Schwangere, Kranke zum Beispiel. Alle Erwerbsfähigen ohne sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nennt man Arbeitssuchende. Für Erwerbsfähige bzw. Langzeitarbeitssuchende gibt e sshcon lange gemeinnützige Zwangsarbeit und ARBEITSUNWILLIGE sind Erwerbsfähig und wnen sies nicht sind was interessiert dann ob sie wollen doer nicht??? Sie KÖNNEN nicht, wenn die jetzt Geld für Superteure-OPs haben wollen, wasn dann!?. Was man sagen könnte statt Langzeitarbeitslose wäre folglich Langzeitarbeitssuchende, aber doch sind wir doch mal ehlich, gemeint sollen wohl immer die Langzeitarbeitsunwilligen sein, denn ich verbitte mir mit jemanden über einen Kamm geschoren will der Erwerbsfähig aber Arbeitsunwillig ist. Würden unsere hetztenden Abeordnete einfach ein bischen mehr Sachverstand walten lassen würde man sie auch nicht wegbomben wollen. Dem Arbeitsunwilligen macht man es fadenscheinig gesetzlich leicht (5 jahre wartezeit), dagegen wendet man sogenannte Rechtsbeugung pauschal für alle an und versaut es denen die wirklich mit dem Hintern hoch kommen wollen, tja aber wnen störts? Ist schließlich das patentierte Geschäftgeheimnis von GAZPROM, da hat Putin Schröder wohl vorher schon ganzschön russisch indoktriniert.

Meiner Meinung nach hat Koch gefordert:
Jeder der für lange Zeit Nicht-Erwerbsfähig ist soll zur gemeinnützigen Zwangsarbeit und vollen Sanktionen herangezogen werden.

Das heist im Klartext: Pauchal alle, auch den Behinderten und die Schwangere, die 90-jährige Sozialhilfeemüfängerin an die gemeinnützige Schüppe. (ob er gemeinnützig erwähnt hat weiß ich nichtmal, wnen nciht, noch schlimemr).


In Amerika kannste dir wenigstens noch ne Wumme kaufen und dir in irgendner Seitengasse die Gnade geben, hier in Deutschland musste nem anderen den Tag versauen.

Traurig traurig, Arschabrackern und von der zu viel bezahlten Lohnsteuer, was sowieso meißt UNTER den LETZTJÄHRIGEN Selbstbehalt fallen würde auch noch sein eignenes HartzIV bezahlen.

VOn deinem Riester kannste dem Staat das aufstocken was zur Sozialhilfe fehlt, weil Rente natürlich vorn und hinten für niemanden reicht

Jaja dann kommen wieder Bombendrohungen... scheisse, bah die bösen Terroristen, waaaah DIE KARTEI DES Ye'Hat, Morgenstern, Kommunisten, Nazis überall Feinde. Die wahren Feinde sind doch die A-sozialen, die einem mit zwei gebrochenen Hände nich die Butter auf der Knifte gönnen, mir egal alles nach mir, eine Kurzsicht, die nichtmal bis zum eigenen offenen Schnürsenkel reicht. Der Erfolg dieser Menschen auf einem so trägen unberechenbaren System reißt uns alle in brutallste absurde Realitäten, gegen die ein schneller Tod ein feuchter Traum ist.

Alles wird glattgehobelt, nurnoch asozial kommt weiter, traurig, raurig!

Ich hab nurnnoch einen Wunsch, hier will ich nicht sterben!


Cheriouh!

PS:
Schreiben (2-fache Ausfertigung) - Schilderung der Sach- und Gesetzeslage + Rechtliche persönliche Konsequenzen für den Mitarbeiter der ArGe

Noch ein Schreiben (2-fache Ausfertigun) - Quittung (Hiermit nehme ich o.g. Schreiben zur Kenntnis für den Mitarbeiter der ArGe.

Zeuge mitnehmen.

Alles vorlegen, erklären und auf Nicht-Anrechnung der LStRückErst bestehen.

Sonst haste genau das Material was du brauchst um PKH zu beantragen, das machste ab damit zum Anwalt und dann auf den längst erhofften Lohnsteuerjahresausgleich hoffen.
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