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Weihnachtsgeld in 11/08.Leistungsempfänger ab 12/08 Anrechg?

Verfasst: 04.12.2008 19:24
von alex33
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Anrechnung Weihnachtsgeld. Ich befinde mich in Arbeit und bin aktuell noch kein ALG 2 Empfänger, beziehe also noch keine Leistungen.

Ich habe nun letztmalig von meinem Arbeitgeber am 27. November 2008 Gehalt bekommen, das ist das Gehalt für Dezember (ich bekomme im voraus). Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2008, so dass ich von diesem kein Gehalt mehr bekomme. Am 01.01.2009 fange ich bei meinem neuen Arbeitgeber an und bekomme am 15.01.2009 das erste mal Geld.

Das würde bedeuten, dass ich im Monat Dezember 2008 kein Einkommen habe, und Anspruch auf HARTZ 4 hätte. Einen Antrag für 12/08 habe ich heute gestellt.

Ich habe allerdings mit der Dezemberzahlung (welche bereits am 27.11.2008 auf meinem Konto war) auch circa 700,- € netto Weihnachtsgeld erhalten. Wie sieht das jetzt aus? Im November habe ich keine Leistungen bezogen, beziehe dann erst ab 04.12.2008 bis 31.12.2008. Wird das auch noch angerechnet auf Dezember 2008???? Wenn ja wie??? mein "Bedarf" für Dezember 2008 würde circa 650,- € betragen. Oder bleibt es im November 2008??? Dann hätte ich ja nichts zu "befürchten". Geht es das Arbeitsamt was an, was im November 2008 war???

Danke schon jetzt für eure Antworten und liebe Grüße, alex

Verfasst: 04.12.2008 20:31
von buxi
Denke ich gerade falsch, dann korrigiert mich bitte aber meiner Meinung nach mußt Du einen Antrag auf ALGI stellen und nicht ALGII (Hartz4) oder hattest Du kein ganzes Jahr gearbeitet?
Beim ALGI wird Dir das Weihnachtsgeld sowieso nicht angerechnet.

Verfasst: 04.12.2008 20:44
von ayumi
Im Prinzip gilt ja immer dieses Zuflussprinzip.

Aber Du hast Ende November das Gehalt für Dezember bekommen + 700 € Weihnachtsgeld. Und jetzt möchtest Du für Dezember noch Hartz IV?

:lol:

Verfasst: 05.12.2008 03:42
von Ralf Hagelstein
Der Gesetzgeber hat es so gewollt.

Wenn für den Dezember die Voraussetzungen für ALG-II vorliegen, sollte dies auch beantragt werden. Näheres dazu in Kapitel 2 SGB II.

Manche kriegen den Hals nicht voll

Verfasst: 05.12.2008 16:19
von ollivero1
Du hast doch dein Geld für Dezember erhalten oder?
und dazu noch 700,- €uro Weihnachtsgeld bis zum 15.01.2009
also wenn Du die Leute vom Amt unbedingt beschäftigen willst mit deiner ARMUT, dann tu, was Du nicht lassen kannst.
Ansonsten steht Dir nach SGB II nicht zu, es sei denn du kannst es belegen, dass Du in eine finaz. Notlage geraten könntest.
Und wenn alles nicht so ist, erspar Dir die Zeit und den Weg.

Grüße
Ollivero

Verfasst: 05.12.2008 17:54
von ayumi
Ralf Hagelstein hat geschrieben: Wenn für den Dezember die Voraussetzungen für ALG-II vorliegen, sollte dies auch beantragt werden.
Der TE hat sein Gehalt für November bekommen. Ende November das Gehalt für Dezember + Weihnachtsgeld. Wo bitte besteht also ein Anspruch für Dezember?
Wenn überhaupt ein Anspruch besteht, dann für die Zeit von Anfang bis Mitte Januar.
Aber die Idee, für Dezember ALG II zu beantragen finde ich ehrlich gesagt ziemlich :roll:.

Verfasst: 05.12.2008 19:03
von Ralf Hagelstein
Es geht hier nur um die gesetzlichen Voraussetzungen, siehe Kapitel 2 SGB II.

Das Zuflussprinzip gilt m.E. für beide Seiten.
Wenn im Dezember kein Einkommen zufließt, kann nach o.G. Maßgabe Bedürftigkeit für diesen Monat vorliegen.

Der Gesetzgeber wird sich schon etwas dabei gedacht haben.

Verfasst: 07.12.2008 20:24
von alex33
es geht mir um die gesetzliche Grundlage. Meines Erachtens ist es vom Gesetzgeber her so: Der Bedarf berechnet sich Monat für Monat neu. Im Monat Dezember habe ich einen Bedarf, allerdings kein Einkommen, das würde bedeuten, dass ich Anspruch auf Hartz 4 habe. Mir ging es nur um das Weihnachtsgeld welches im November zugeflossen ist und "normalerweise" in den Folgemonaten berücksichtigt werden muss. Es gilt, so denke ich, in meinem Fall aber nicht als einmalige Einnahme sondern als Vermögen, da ich im November nicht im Leistungsbezug stand. Das Ende vom Lied ist, dass ich wohl Anspruch habe oder sieht das jemand anders???

Es ist auch ganz egal ob ich Ende November 2008 noch Geld für 12/08 erhalten habe, es geht einfach um das, was das Gesetz vorgibt und es würde jeder andere mit monatlichen Ausgaben ebenso tun, machen wir uns nichts vor. Nichts für ungut

alex ;)

Re: Manche kriegen den Hals nicht voll

Verfasst: 07.12.2008 21:26
von Corica
ollivero1 hat geschrieben:Du hast doch dein Geld für Dezember erhalten oder?
und dazu noch 700,- €uro Weihnachtsgeld bis zum 15.01.2009
also wenn Du die Leute vom Amt unbedingt beschäftigen willst mit deiner ARMUT, dann tu, was Du nicht lassen kannst.
Ansonsten steht Dir nach SGB II nicht zu, es sei denn du kannst es belegen, dass Du in eine finaz. Notlage geraten könntest.
Und wenn alles nicht so ist, erspar Dir die Zeit und den Weg.

Grüße
Ollivero
laut gesetz steht es ihm zu!
aber er kann ja um dir einen gefallen zu tun auf das geld
verzichten.
schönen abend noch .
mfg dieter
ps warum sagt ihm keiner von den schlauen das ihm
das zusteht.

Verfasst: 07.12.2008 21:34
von Ralf Hagelstein
alex33 hat geschrieben:Das Ende vom Lied ist, dass ich wohl Anspruch habe oder sieht das jemand anders?
Nö...

Verfasst: 09.12.2008 20:24
von alex33
@ ralf: DANKE DANKE und nochmals DANKE, zwar kein Mann der großen Worte aber die Antwort ist aussagekräftiger als so manches davor geschriebene

Also liebe Grüße aus Stralsund und ich weiß jetzt Bescheid





Alex

Verfasst: 10.12.2008 04:02
von Ralf Hagelstein
Solidarische Grüße und viel Erfolg nach Stralsund :!:

Verfasst: 14.12.2008 20:39
von alex33
Wollte nur anmerken, dass die ARGE mir wohl ne Ablehnung schicken wird, wegen fehlender Hilfebedürftigkeit, die wird nämlich in Frage gestellt. Ich frage mich nur mit was die gute ARGE das begründen will, wie gesagt, kein Einkommen in 12/08 und ebenfalls KEIN Vermögen (Sparbuch, Geld auf meinem Konto, Gemälde, Autos etc.)

Woran wird die Hilfebedürftigkeit denn dann gemessen???

Verfasst: 14.12.2008 21:59
von Ralf Hagelstein
Bescheid abwarten...

Verfasst: 15.12.2008 13:40
von DjTermi
alex33 hat geschrieben: Woran wird die Hilfebedürftigkeit denn dann gemessen???
Das Arbeitslosengeld II soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können.

Verfasst: 05.01.2009 20:29
von alex33
so, nächste Frage, alles kann man ja auch nicht wissen :)

Bescheid liegt vor, es wurde soweit alles bewilligt außer der ALG I Zuschlag.

Ich habe bis zum 31.03.2008 ALG I bezogen (3 ganze Monate). Aufgrund meiner Beschäftigungsaufnahme habe ich einen Aufhebungsbescheid über das ALG I erhalten, das ist auch richtig so.

Ich entnehme dem SGB II folgendes: Wer innerhalb der letzten zwei Jahre nach Beendigung ALG I im Hartz 4 Bezug ist, hat Anspruch auf einen Zuschlag. Mein ALG I Anspruch lag bei circa 800,- € mein ALG II Anspruch bei 600,- €

Meiner Meinung nach steht mir auch ein Zuschlag zu. Einen Anruf beim Sachbearbeiter ergab folgende nicht ganz klare Begründung: "ALG I Anspruch ist nicht beendet und somit kein Anspruch..." Ein großes Fragezeichen über meinem Kopfe.........

Wer weiß mehr??? Danke im Voraus

Verfasst: 06.01.2009 16:02
von pitter
Ich könnte ko....
Mit sowas lebt man in einem Land.

ich

Verfasst: 06.01.2009 17:18
von babydoll123456
ich hoffe ich habe hier alles verstanden !

Aber mal erlich ! wenn es ihm zusteht warum nicht

würde ich auch machen!!!