Hallo Leute,
würde ganz gerne mal euren Rat oder Erfahrung wissen.
Es geht um folgendes :
Ich habe eine Gasetagenheizung, worüber auch Warmwasser und auch gekocht wird.
Ich selber bezahle z. Zt. 41,- mon. und das Amt gibt mir 29,85,- Heizkosten zu.
Im letzten Jahr habe ich durch den Anbieterwechsel und einen Wechselbonus von 50,-, nach der Jahresabrechnung eine Rückzahlung von 200,60,- zurückerstattet bekommen und diese Summe wird vom Amt als zusätzliches Monatseinkommen gewertet und möchten diese von mir erstattet haben.
Ich bin der Meinung, dass dies nicht so korrekt ist, denn es ist ja eine Leistung die ich teilweise selber erbracht habe und dass dem Amt auch nur der Teil zusteht, wie es rechnerisch Ihrer Zahlungsumme entspricht.
Also den § 22 Sgb.II mit der Abrechnung ist mir bekannt.
Mich würde einmal interessieren, ob jemand solche Aufwendungen schon mal gehabt hat und wie dieses ausgegangen ist.
Auch Hilfe in Form von Gesetzen, Ausnahmen oder Regelungen sind gerne gesehen.
Für Eure Hilfe habt Dank im voraus.
Alles gute und trotz der knappen Kasse eine schöne Adventszeit.
Ollivero Berlin
Gasagabrechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo ollivero1
Zum Herausrechnen der Beträge die im Regelsatz für Warmwasser vorgesehen sind findest Du Infos im BSG Urteil ab Absatz 25
und genauere Aufschlüsselung Warmwasser und Kochenergie im Regelsatz hier
Lass die Berechnung nochmal überprüfen.
Hast Du bisher noch nicht die anrechnungsfreien 50 € aus Randziffer 11.108 genutzt, bietet sich hierzu der Wechselbonus an.
Gruss und Viel Erfolg
Zum Herausrechnen der Beträge die im Regelsatz für Warmwasser vorgesehen sind findest Du Infos im BSG Urteil ab Absatz 25
und genauere Aufschlüsselung Warmwasser und Kochenergie im Regelsatz hier
Lass die Berechnung nochmal überprüfen.
Hast Du bisher noch nicht die anrechnungsfreien 50 € aus Randziffer 11.108 genutzt, bietet sich hierzu der Wechselbonus an.
Gruss und Viel Erfolg
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.