Vater H4 Sohn möchte geld verdienen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
fabiolini
Beiträge: 3
Registriert: 03.12.2008 07:05
Wohnort: solingen

Vater H4 Sohn möchte geld verdienen

Beitrag von fabiolini »

Hallo erstmal,

Ich bin 19 Jahre alt und habe dieses Jahr mein Fachabi in Wirtschaft beendet , habe mich auch dieses Jahr beworben für eine Ausbildung doch leider nichts bekommen.Hoffe das es nächstes Jahr klappt.

Mein Vater ist alleierziehend und seit mehreren Jahren Arbeitslos und bekommt H4.

Jetzt habe ich mir gedacht mir eine Stelle zu suchen z.B ein Mini Job 400€
doch wie ich im Forum dann gelesen habe würde mir das arbeitsamt nur 160€ übrig lassen. Und ich finde das ist nicht Sinn der sache damit helfe ich ja nicht viel weiter in der Haushaltskasse.

Also habe ich gedacht was zu suchen wo ich mehr verdienst Möglichkeiten habe und bin dann auf Leihfirma gestoßen. Von erzählungen weiß ich das man ca 900 € netto bekommen würde ?!

Doch mein Problem ist würde mir das Arbeitsamt dort auch fast alles abziehen oder bzw. müsste ich meinen Vater das Geld geben, anstatt das Arbeitsamt Ihn das geben würde?

Ich würde euch danken wenn ihr mir helfen könntet oder viielleicht Ratschläge geben könntet.
Kossi
Beiträge: 106
Registriert: 04.02.2007 18:39
Wohnort: Cottbus

Beitrag von Kossi »

Hallo fabiolini,

wenn Du bei der Leihfirma 900€ netto bekommst,ist es ja ein sozialversicherungspflichtiger Job.
Du fällst dann,denke ich,aus dem Leistungsbezug.
Dein vater bekommt dann Deinen Mietanteil nicht mehr,den würdest Du ihm geben von Deinem Lohn.
Ansonsten bist Du ihm gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet.


LG kossi
fabiolini
Beiträge: 3
Registriert: 03.12.2008 07:05
Wohnort: solingen

Beitrag von fabiolini »

Danke erstmal für deine antwort.

Also mein Vater erhält weiterhin sein Unterhalt. es würde dann meins wegallen und die kosten für die miete würde halbiert und das kiendergeld kommt denke ich auch weg.

Das würde ja heisse mir bleiben die 900 € netto ich müsste nur die miete so gesehen zahlen ?
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

ich

Beitrag von babydoll123456 »

kurze frage !!

ist es nicht so das wen man in einer bedarfsgemeinschaft lebt das gehalt dan auch für alle in der gemeinschaft zählt :roll:

dann müsste mein mann ja auch nur die halbe miete bezahlen und das wars!!!
Bild
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Re: ich

Beitrag von ayumi »

babydoll123456 hat geschrieben: dann müsste mein mann ja auch nur die halbe miete bezahlen und das wars!!!
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es bei Paaren und eheähnlichen Gemeinschaften anders.
Das verdienende Kind wird dann etwa so gerechnet, wie eine WG.
Es fällt, wenn es seinen Bedarf selbst decken kann, aus der BG raus.

Ist ja irgendwie auch gut so. Sonst haben die Kiddis doch nie eine Motavation, selber was auf die Beine zu stellen.
fabiolini
Beiträge: 3
Registriert: 03.12.2008 07:05
Wohnort: solingen

Beitrag von fabiolini »

Aber ganz sicher seit ihr nicht oder ?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fabiolini
Sobald ein auch unter 25jähriger seinen Bedarf vollkommen aus eigenen Mitteln decken kann gehört er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Sein Einkommen wird nicht angerechnet, der kopfteilige Anteil an den Kosten der Unterkunft wird aus dem Bedarf herausgerechnet, das trägt der u 25jährige selber.
Nachlesbar SGB II § 7, genaueres Randziffer 7.32

900 € Einkommen bei Sklavenhändlern?
Erzählung und Märchen liegen oft nah beieinander wie Du z.B. hier nachlesen kannst.

Trotzdem Viel Erfolg bei der Suche, es soll ja auch noch etwas höhere Löhne geben munkelt man.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
murmel1982
Beiträge: 4
Registriert: 05.12.2008 21:08

Beitrag von murmel1982 »

hi

also ich arbeite bei einer zeitarbeitsfirma als bürohilfskraft und bekomme netto 950-1050€.
entgeltgruppe 3, 8,41€ nach tarif. plus essens- und fahrtgeld.
bei meiner alten Zeitarbeitsfirma wars noch bissl mehr weil die mir kilometergeld ab dem 1. km gezahlt haben und jetzt erst ab dem 21.km

hab auch schon ne woche als produktionshelferin gearbeitet und da warens knapp 8 euro plus km u. essensgeld.

gruß
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo murmel1982
Das in meinem Beispiel war doch nur eine besonders grauslige Firma.
Sicher, es gibt auch seriöse Zeitarbeitsfirmen die nach anständigen Tarifverträgen zahlen.
Nur wie sich das weiterentwickeln wird, wir werden sehen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten