nur halbe miete bewilligt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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dasjuly
Beiträge: 2
Registriert: 22.11.2008 16:44
Wohnort: nagold

nur halbe miete bewilligt

Beitrag von dasjuly »

hallo ich hoffe hier kann man mir einen rat geben.
ich (25) bin im juli mit meinem partner (19) zusammen gezogen zu diesem zeitpunkt war ich in einem festen arbeitsverhältnis und somit waren wir nicht vom amt abhängig.
dann bin ich ende august arbeitslos geworden und ich habe harz4 beantrag was auch bewilligt wurde für uns beide er bekommt etwas weniger weil sein kindergeld als einkommen gezählt wird.
doch dann kam die bewilligung für den mietzuschuss und wir bekommen nur 176 euro miete gezahlt obwohl wir 370euro miete zahlen die begründung dafür ist das mein partner unter 25 ist und das vorher mit dem komunuallen träger hätte absprechen müssen ob er berechtigt ist aus seinem elternhaus aus zu ziehen.
doch nur ich habe den mietvertrag unterschrieben er steht zwar im vertrag mit drin das er dort mit wohnt aber mehr auch nicht.nun wird von mir verlangt das ich 200euro im monat alleine aufbringe um meine vollständige miete zahlen zu können.ist das rechtens und bringt es was dagegen einen wiederspruch zu schreiben?
ich hoffe ich habe das jetzt einigermasen verständlich geschieldert.

lg july
dasjuly
Beiträge: 2
Registriert: 22.11.2008 16:44
Wohnort: nagold

Beitrag von dasjuly »

weiß denn wirklich keiner was das ist echt schade

lg july
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hat Dein Partner zu dem Zeitpunkt, als ihr zusammen gezogen seit, schon Hartz IV bekommen? Und hat er vorher zu Hause bei den Eltern gewohnt?
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sandhopser
Beiträge: 58
Registriert: 09.08.2006 15:09
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock

Beitrag von sandhopser »

ja bei dir ist das so richtig aber da ihr jetzt erst zusammen gezogen seit handelt es bei euch noch nicht um eine Eheähnliche Gemeinschaft und daher ist es egal was du bekommst für das amt . es geht nur alleine um ihn und da er noch nicht 25 ist müssen ihn seine eltern den mietzuschuss geben !! so will das amt das haben !! weil er hätte noch nicht ausziehen dürfen , man darf es nur wenn man sich mit seinen Eltern nicht versteht und das Jugendamt sagt er kann im Elternhaus nicht mehr länger bleiben

sorry aber da hätte ihr euch nochmal vorher erkundigen müssen oder halt mit dem mietzuschuss jetzt erstmal ein jahr lang leben und dann geht es automatisch rüber in eine Eheähnliche Gemeinschaft und dann könntet ihr das nochmal versuchen , kann aber sein das es trotzdem so bleiben muss bis er 25 ist
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Ich persönlich sehe hier eine Kollision mit Artikel 11 GG in Verbindung mit Artikel 3 GG. Daher würde ich zu einem Anwalt gehen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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