klassenfahrtkosten abgelehnt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
lgg1969
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2008 11:13
Wohnort: Wolfen

klassenfahrtkosten abgelehnt

Beitrag von lgg1969 »

Hallo,
mein Antrag auf Übernahme von Kosten zur Klassenfahrt nach England wurde abgelehnt. Grund: diese entspricht nicht schulrechtlichen (oder schulrichtlichen, steht beides drin)Bestimungen. Ich möchte das widersprechen. Helfen Sie mir bitte, weil ich nicht begreifen kann, warum die Fahrt diesen Bestimungen nicht entspricht. Danke.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Zur Schule gehen, und die Direktion um Aufklärung bitten.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
lgg1969
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2008 11:13
Wohnort: Wolfen

Beitrag von lgg1969 »

Warum zur Schule? Ich habe keine Fragen bezüglich Klassenfahrt. Ich habe den Bescheid von der ARGE gekriegt, und habe 4 Wochen Widerspruchsfrist. Oder Sie meinen, von der Schule was Schriftliches zu holen? Bitte beschreiben Sie weitere Schritte. Danke.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die Schule veranstaltet doch die Klassenfahrt. Also hin zur Schule, und fragen, ob diese den landesrechtlichen Bestimmungen entspricht.
Wenn dies so ist, Bescheid der ARGE zeigen und um schriftliche Stellungnahme der Schule bitten. Dann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Entspricht die Klassenfahrt nicht den landesrechtlichen Bestimmungen muss die ARGE m.E. nichts zahlen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
lgg1969
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2008 11:13
Wohnort: Wolfen

Beitrag von lgg1969 »

Vielen Dank für solche klare Antwort.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Das Bundessozialgericht der 14. Senat hat beschlossen, dass die ARGE die gesamten Kosten für Klassenfahrten übernehmen muss, auch wenn es sich um mehrtägige Klassenfahrten ins Ausland handelt, die teurer als die regulären Klassenfahrten sind (Az.: B 14 AS 36/07 R).
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
lgg1969
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2008 11:13
Wohnort: Wolfen

Beitrag von lgg1969 »

Danke, ich werde alle Infos nutzen.
faxelix
Beiträge: 3
Registriert: 27.11.2008 15:46
Wohnort: Wolfenbüttel

Beitrag von faxelix »

Zu dem von DjTermi erwähnten Urteil liegt die schriftliche Begründung wohl erst im nächten Jahr vor.

Hier die Medieninfo:

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 13. November 2008 im Verfahren B 14 AS 36/07 R entschieden, dass den Klägern die geltend gemachten Kosten für die Klassenfahrten in voller Höhe als Zuschuss zustanden. Es handelte sich hier jeweils um mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Hinsichtlich der landesrechtlichen Bestimmungen des Berliner Schulrechts ist das Bundessozialgericht an die Auslegung des Landesrechts durch die Tatsacheninstanzen gebunden. Die Beteiligten haben im Übrigen nie in Zweifel gezogen, dass die beiden Klassenfahrten den schulrechtlichen
Bestimmungen des Landes Berlin entsprachen
. Das SGB II erlaubt es in § 23 Abs 3 Nr 3 SGB II dem Grundsicherungsträger nicht, für die Kosten der Klassenfahrten einen Höchstbetrag (etwa 400 Euro für Auslandsfahrten etc) festzusetzen. Wortlaut, systematische Stellung
der Norm und Gesetzgebungsgeschichte lassen keinen anderen Schluss zu, als dass im Rahmen des SGB II die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe zu übernehmen sind. § 23 Abs 3 Nr 3 SGB II enthält ‑ anders als das SGB II an zahlreichen anderen Stellen ‑ keine Einschränkung der Höhe der Kostenübernahme durch das Kriterium der Angemessenheit.
§ 23 Abs 3 Sätze 4 und 5 SGB II erlauben ausdrücklich eine Pauschalierung der Kosten nur für die dort ausdrücklich genannten Bedarfe (Erstausstattung von Wohnungen etc). Für § 23 Abs 3 Nr 3 SGB II (Kosten für Klassenfahrten) ist hingegen keine Pauschalierungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich hat der Gesetzgeber der entsprechenden Vorschrift des § 31 SGB XII im Sozialhilferecht deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Klassenfahrten zur Vermeidung
sozialer Ausgrenzung in voller Höhe zu tragen sind. Im Verhältnis zu anderen Leistungen des SGB II hat der Gesetzgeber mithin eine gewisse Privilegierung des sozialen Sachverhalts Klassenfahrt vorgenommen. Eine Korrektur ist jedoch nur dem Gesetzgeber selbst ‑ auch im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen ‑ möglich.

Damit dürfte der Senat die Erfüllung der schulrechtliche Bestimmungen als erforderlich zur vollen Kostenübernahme angesehen haben - also:

sowohl Widerspruch als auch zur Schule wegen der Bestimmungserfüllung.

mg
f
lgg1969
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2008 11:13
Wohnort: Wolfen

Beitrag von lgg1969 »

Vielen Dank, habe gestern einen positiven Bescheid gekriegt.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das freut mich zu hören. :D
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Antworten