freund erhält harz IV freundin mutterschaft +kindergeld= BG?
Verfasst: 19.11.2008 23:28
hallo! ich bitte hiermit um eurer hilfe:
-er: harz empfänger, macht zur zeit eine von arge empfohle maßnahme , hat eigene wohnung (zimmer).
-sie: 1 kind, nicht von ihm, hat eine 3 zimmer wg, erhält kindergeld und mutterschaftgeld.
die beiden möchten zusammenziehen, also er bei ihr. eigentlich wohnt er schon seit 2 monaten dort. arge weiß nichts davon.
1. soltten sie bedarfsgemeinschaft oder wohngemeinschaft melden?
2. das kind ist 1 jahr alt. darf sie jetzt im nachhinein, babybedarf beantragen? hat sie damals nicht.
3. welche art von hilfe/ leistungen können sie beantragen?
VIELEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
liebe grüße!!!!!!!!!!!!!!!!
-er: harz empfänger, macht zur zeit eine von arge empfohle maßnahme , hat eigene wohnung (zimmer).
-sie: 1 kind, nicht von ihm, hat eine 3 zimmer wg, erhält kindergeld und mutterschaftgeld.
die beiden möchten zusammenziehen, also er bei ihr. eigentlich wohnt er schon seit 2 monaten dort. arge weiß nichts davon.
1. soltten sie bedarfsgemeinschaft oder wohngemeinschaft melden?
2. das kind ist 1 jahr alt. darf sie jetzt im nachhinein, babybedarf beantragen? hat sie damals nicht.
3. welche art von hilfe/ leistungen können sie beantragen?
VIELEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
liebe grüße!!!!!!!!!!!!!!!!