Seite 1 von 1

freund erhält harz IV freundin mutterschaft +kindergeld= BG?

Verfasst: 19.11.2008 23:28
von mara
hallo! ich bitte hiermit um eurer hilfe:
-er: harz empfänger, macht zur zeit eine von arge empfohle maßnahme , hat eigene wohnung (zimmer).
-sie: 1 kind, nicht von ihm, hat eine 3 zimmer wg, erhält kindergeld und mutterschaftgeld.

die beiden möchten zusammenziehen, also er bei ihr. eigentlich wohnt er schon seit 2 monaten dort. arge weiß nichts davon.
1. soltten sie bedarfsgemeinschaft oder wohngemeinschaft melden?
2. das kind ist 1 jahr alt. darf sie jetzt im nachhinein, babybedarf beantragen? hat sie damals nicht.
3. welche art von hilfe/ leistungen können sie beantragen?

VIELEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
liebe grüße!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 20.11.2008 18:40
von mara
na....ihr solltet nicht alle auf einmal antworten....
danke für die ...schnelle hilfe!

Verfasst: 20.11.2008 18:57
von DjTermi
Das Wort Geduld (auch altertümlich: Langmut) bezeichnet die Fähigkeit, warten zu können. Oft gilt Geduld als eine Tugend :D

Und Ja, es muss gemeldet werden, die Antwort ist iegentlich klar, oder meinst Du wir gegen Leuten hier Tipps zum Sozialbetrug ?

Er, hat eine Broschüre über Rechte und Pflichten & Veränderungsmitteilung bekommen, da steht’s auch drin das er das melden muss !

Verfasst: 20.11.2008 19:24
von ayumi
Babyerstausstattung rückwirkend? Bett, Kinderwagen etc. dürfte doch mittlerweile vorhanden sein.

Rückwirkend gibt es gar nichts. Wenn dann erst ab Antragstellung. Bekommst Du ALG II?
Irgendwo gibt es doch so einen Hartz IV Rechner. Da könnt ihr eure Finanzen eingeben und seht, was ihr für Ansprüche habt.

Verfasst: 20.11.2008 19:48
von DjTermi
Der Besagte Rechner :D

Das Kind ist bereits 1 Jahr alt. Eine Erstausstattung muss also bereits vorhanden sein. Rückwirkend wird es da rechtlich schlichtweg nix zu fordern geben.

Verfasst: 20.11.2008 22:51
von Ralf Hagelstein
DjTermi hat geschrieben:..., oder meinst Du wir gegen Leuten hier Tipps zum Sozialbetrug ?
Deswegen mach ich hier mal zu.