hallo! ich bitte hiermit um eurer hilfe:
-er: harz empfänger, macht zur zeit eine von arge empfohle maßnahme , hat eigene wohnung (zimmer).
-sie: 1 kind, nicht von ihm, hat eine 3 zimmer wg, erhält kindergeld und mutterschaftgeld.
die beiden möchten zusammenziehen, also er bei ihr. eigentlich wohnt er schon seit 2 monaten dort. arge weiß nichts davon.
1. soltten sie bedarfsgemeinschaft oder wohngemeinschaft melden?
2. das kind ist 1 jahr alt. darf sie jetzt im nachhinein, babybedarf beantragen? hat sie damals nicht.
3. welche art von hilfe/ leistungen können sie beantragen?
VIELEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
liebe grüße!!!!!!!!!!!!!!!!
freund erhält harz IV freundin mutterschaft +kindergeld= BG?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das Wort Geduld (auch altertümlich: Langmut) bezeichnet die Fähigkeit, warten zu können. Oft gilt Geduld als eine Tugend
Und Ja, es muss gemeldet werden, die Antwort ist iegentlich klar, oder meinst Du wir gegen Leuten hier Tipps zum Sozialbetrug ?
Er, hat eine Broschüre über Rechte und Pflichten & Veränderungsmitteilung bekommen, da steht’s auch drin das er das melden muss !
Und Ja, es muss gemeldet werden, die Antwort ist iegentlich klar, oder meinst Du wir gegen Leuten hier Tipps zum Sozialbetrug ?
Er, hat eine Broschüre über Rechte und Pflichten & Veränderungsmitteilung bekommen, da steht’s auch drin das er das melden muss !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Babyerstausstattung rückwirkend? Bett, Kinderwagen etc. dürfte doch mittlerweile vorhanden sein.
Rückwirkend gibt es gar nichts. Wenn dann erst ab Antragstellung. Bekommst Du ALG II?
Irgendwo gibt es doch so einen Hartz IV Rechner. Da könnt ihr eure Finanzen eingeben und seht, was ihr für Ansprüche habt.
Rückwirkend gibt es gar nichts. Wenn dann erst ab Antragstellung. Bekommst Du ALG II?
Irgendwo gibt es doch so einen Hartz IV Rechner. Da könnt ihr eure Finanzen eingeben und seht, was ihr für Ansprüche habt.
Der Besagte Rechner
Das Kind ist bereits 1 Jahr alt. Eine Erstausstattung muss also bereits vorhanden sein. Rückwirkend wird es da rechtlich schlichtweg nix zu fordern geben.
Das Kind ist bereits 1 Jahr alt. Eine Erstausstattung muss also bereits vorhanden sein. Rückwirkend wird es da rechtlich schlichtweg nix zu fordern geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
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