freund erhält harz IV freundin mutterschaft +kindergeld= BG?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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mara
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freund erhält harz IV freundin mutterschaft +kindergeld= BG?

Beitrag von mara »

hallo! ich bitte hiermit um eurer hilfe:
-er: harz empfänger, macht zur zeit eine von arge empfohle maßnahme , hat eigene wohnung (zimmer).
-sie: 1 kind, nicht von ihm, hat eine 3 zimmer wg, erhält kindergeld und mutterschaftgeld.

die beiden möchten zusammenziehen, also er bei ihr. eigentlich wohnt er schon seit 2 monaten dort. arge weiß nichts davon.
1. soltten sie bedarfsgemeinschaft oder wohngemeinschaft melden?
2. das kind ist 1 jahr alt. darf sie jetzt im nachhinein, babybedarf beantragen? hat sie damals nicht.
3. welche art von hilfe/ leistungen können sie beantragen?

VIELEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
liebe grüße!!!!!!!!!!!!!!!!
mara
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Beitrag von mara »

na....ihr solltet nicht alle auf einmal antworten....
danke für die ...schnelle hilfe!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das Wort Geduld (auch altertümlich: Langmut) bezeichnet die Fähigkeit, warten zu können. Oft gilt Geduld als eine Tugend :D

Und Ja, es muss gemeldet werden, die Antwort ist iegentlich klar, oder meinst Du wir gegen Leuten hier Tipps zum Sozialbetrug ?

Er, hat eine Broschüre über Rechte und Pflichten & Veränderungsmitteilung bekommen, da steht’s auch drin das er das melden muss !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Babyerstausstattung rückwirkend? Bett, Kinderwagen etc. dürfte doch mittlerweile vorhanden sein.

Rückwirkend gibt es gar nichts. Wenn dann erst ab Antragstellung. Bekommst Du ALG II?
Irgendwo gibt es doch so einen Hartz IV Rechner. Da könnt ihr eure Finanzen eingeben und seht, was ihr für Ansprüche habt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Der Besagte Rechner :D

Das Kind ist bereits 1 Jahr alt. Eine Erstausstattung muss also bereits vorhanden sein. Rückwirkend wird es da rechtlich schlichtweg nix zu fordern geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

DjTermi hat geschrieben:..., oder meinst Du wir gegen Leuten hier Tipps zum Sozialbetrug ?
Deswegen mach ich hier mal zu.
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