Neue WHG.u. Renovierungskostenerstattung durch Verwaltung
Verfasst: 18.11.2008 18:08
Hallo, da ich mich von meinem Mann getrennt habe,ziehe ich mit meiner Tochter (17) in eine für die Arge angemessene Whg, die Zustimmung für den Umzug habe ich bereits. Kautionszahlung (knapp 900,00 €)und anderes wurde abgelehnt,mit der Begründung,meine Tochter hätte ein Sparbuch (knapp 1500,00 €) und ich hätte einen PKW (12 Jahre alt),den könnte ich verkaufen.
Die neue Whg.müssen wir selbst komplett renovieren,dafür würden wir von der Verwaltung 1.500,00 € erhalten.Dieses Geld wird im Mietvertrag auch als Renovierungszuschuss angegeben und es wird auf ein Konto überwiesen.
Nun meine Frage: Würde dieses Geld als Einkommen angerechnet werden?,denn ich benötige es ja wirklich zum Renovieren und einige Möbel müsste ich auch kaufen,da ich nicht alles mitnehmen kann.
Die Kaution würde ich als Darlehen von meiner Tante erhalten
Für eine Auskunft wäre ich dankbar.Will auch nichts falsches tun
gruß marini
Die neue Whg.müssen wir selbst komplett renovieren,dafür würden wir von der Verwaltung 1.500,00 € erhalten.Dieses Geld wird im Mietvertrag auch als Renovierungszuschuss angegeben und es wird auf ein Konto überwiesen.
Nun meine Frage: Würde dieses Geld als Einkommen angerechnet werden?,denn ich benötige es ja wirklich zum Renovieren und einige Möbel müsste ich auch kaufen,da ich nicht alles mitnehmen kann.
Die Kaution würde ich als Darlehen von meiner Tante erhalten
Für eine Auskunft wäre ich dankbar.Will auch nichts falsches tun
gruß marini