Zwangsumzug?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gaahge
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Zwangsumzug?

Beitrag von Gaahge »

Hallo liebe Hartz4-User,

ich habe heute den Bescheid bekommen, dass ich aufgrund der Überschreitung der Höchstgrenze der Unterkunftskosten mir bis Ende Mai
neuen, enstprechenden Wohnraum suchen soll.
Ich, 43, m, geschieden lebe in knapp 50 qm Platte. Aufgrund von Modernisierung und ständig steigender Nebenkosten ist in den letzten 1,5 Jahren meine Warmmiete um ca 110€ teurer geworden.
Hat es überhaupt Sinn gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen?
Ich muss noch erwähnen, dass mein Sohn (9) und meine Tochter (16) regelmässig (lt. Umgangsregelung) bei mir sind. Mein Sohn so laut meinen Kreuzchen im Kalender im vergangenen Jahr ca 120 Tage. Nur wird das leider nirgends berückischtigt, da erja kein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft ist. Ich wohne hier schon in den preiswertesten Wohnungen die es gibt und weiss nun nicht so recht, was ich tun soll.
Vielleicht weiss jemand Rat?

Vielen Dank !
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Guckst Du hier: Bundessozialgericht
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Gaahge
Beiträge: 4
Registriert: 18.11.2008 13:01

Beitrag von Gaahge »

Hm..habe nun mal versucht den Text zu lesen. Ich werde nur nicht schlau, inwieweit das nun geltendes Recht ist, auf das ich mich berufen kann.
Denn m.E. ist dort ja nun kein endgültiges Urteil gesprochen worden.


Dankeschön...bin feste am lesen, aber ob ich das auch begreife?


und vor allem: ob das auch auf die Kosten der Unterkunft anzuwenden ist?
Ob als Masstab, dass Umgangsverfahren, welches vom Gericht festgelegt wurde gilt, oder der tatsächliche Aufenthalt der Kinder (Kinder sind wesentlich öfter bei mir als "festgelegt")

Bin heute etwas neben der Spur, habe auch noch die Aufforderung vom Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse bekommen, € 2300,-- zurückzuzahlen... oh man.... :roll:
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