Hallo liebe Hartz4-User,
ich habe heute den Bescheid bekommen, dass ich aufgrund der Überschreitung der Höchstgrenze der Unterkunftskosten mir bis Ende Mai
neuen, enstprechenden Wohnraum suchen soll.
Ich, 43, m, geschieden lebe in knapp 50 qm Platte. Aufgrund von Modernisierung und ständig steigender Nebenkosten ist in den letzten 1,5 Jahren meine Warmmiete um ca 110€ teurer geworden.
Hat es überhaupt Sinn gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen?
Ich muss noch erwähnen, dass mein Sohn (9) und meine Tochter (16) regelmässig (lt. Umgangsregelung) bei mir sind. Mein Sohn so laut meinen Kreuzchen im Kalender im vergangenen Jahr ca 120 Tage. Nur wird das leider nirgends berückischtigt, da erja kein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft ist. Ich wohne hier schon in den preiswertesten Wohnungen die es gibt und weiss nun nicht so recht, was ich tun soll.
Vielleicht weiss jemand Rat?
Vielen Dank !
Zwangsumzug?
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- Ralf Hagelstein
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Guckst Du hier: Bundessozialgericht
Hm..habe nun mal versucht den Text zu lesen. Ich werde nur nicht schlau, inwieweit das nun geltendes Recht ist, auf das ich mich berufen kann.
Denn m.E. ist dort ja nun kein endgültiges Urteil gesprochen worden.
Dankeschön...bin feste am lesen, aber ob ich das auch begreife?
und vor allem: ob das auch auf die Kosten der Unterkunft anzuwenden ist?
Ob als Masstab, dass Umgangsverfahren, welches vom Gericht festgelegt wurde gilt, oder der tatsächliche Aufenthalt der Kinder (Kinder sind wesentlich öfter bei mir als "festgelegt")
Bin heute etwas neben der Spur, habe auch noch die Aufforderung vom Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse bekommen, € 2300,-- zurückzuzahlen... oh man....
Denn m.E. ist dort ja nun kein endgültiges Urteil gesprochen worden.
Dankeschön...bin feste am lesen, aber ob ich das auch begreife?
und vor allem: ob das auch auf die Kosten der Unterkunft anzuwenden ist?
Ob als Masstab, dass Umgangsverfahren, welches vom Gericht festgelegt wurde gilt, oder der tatsächliche Aufenthalt der Kinder (Kinder sind wesentlich öfter bei mir als "festgelegt")
Bin heute etwas neben der Spur, habe auch noch die Aufforderung vom Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse bekommen, € 2300,-- zurückzuzahlen... oh man....