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LohnZuschüsse für Arbeitgeber ?

Verfasst: 17.11.2008 10:14
von maleite
Hallo,
Ich wurde heute nach Lohnförderungsmöglichkeiten bei der ARGE gefragt.
Es geht um folgendes:
53(5 Jahre Arbeit suchend) Jähriger könnte mit Lohnförderung wieder in Beschäftigung kommen.
ARGE lehnt ab,mit der Begründung: Lohnförderung gibt es nur wenn man körperliche Einschränkungen hat.
ARGE will anderen Arbeitsuchenden zu dieser Firma vermitteln.
Ist das rechtens?
Gibt es nicht Lohnförderung für den Arbeitgeber bei Langzeitarbeitslosen und dann auch noch speziell wenn man über 50 ist?
Arbe äußertte sich so:25%-50 % Lohnförderunge bekommen nur die U25 und 75 % nur der der schon viele maßmanmen mitgemacht hat(1 Eurojob,Trainingsmaßname) und dazu noch körperlich eingeschränkt ist!
Stimmt das so?
Bitte um schnlle Antwort,damit ich dies weitergeben kann!
Lieben Dank

Verfasst: 17.11.2008 10:24
von DjTermi
Hallo,

Vorab es ist eine Kann-Leistung.

Hierzu muß dein zukünftiger Arbeitgeber einen Antrag beim zuständigen Arbeitsamt stellen.

Vorraussetzungen hierfür kannst du bei der Agentur für Arbeit nachlesen
z.B. Firmenneugründung, längere Arbeitslosigkeit, Kleinbetrieb o.ä.

Den Antrag kann der Arbeitgeber zunächst telefonisch stellen um die nötigen Unterlagen zu bekommen. Wichtig ist, dass es vor deinem Arbeitsantritt geschehen muß !!!

Was Du brauchst ist

unbefristeter Arbeitsvertrag, Firmeninfo, Nachweis der Krankenkasse über Zahlung von Sozialversicherung - Geld

Ich hoffe ich konnte Dir etwas Helfen...

Verfasst: 17.11.2008 10:30
von maleite
DjTermi hat geschrieben:Hallo,

Vorab es ist eine Kann-Leistung.

Hierzu muß dein zukünftiger Arbeitgeber einen Antrag beim zuständigen Arbeitsamt stellen.

Vorraussetzungen hierfür kannst du bei der Agentur für Arbeit nachlesen
z.B. Firmenneugründung, längere Arbeitslosigkeit, Kleinbetrieb o.ä.

Den Antrag kann der Arbeitgeber zunächst telefonisch stellen um die nötigen Unterlagen zu bekommen. Wichtig ist, dass es vor deinem Arbeitsantritt geschehen muß !!!

Was Du brauchst ist

unbefristeter Arbeitsvertrag, Firmeninfo, Nachweis der Krankenkasse über Zahlung von Sozialversicherung - Geld

Ich hoffe ich konnte Dir etwas Helfen...
Vorab wurde vom Arbeitgeber bei der Arge angefragt ,ob es eine Möglichkeit der Förderung geben würde.
Der Arge wurde auch mitgeteilt,das im fall einer Förderung es zu einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob kommen würde mit einer mind. 3 jährigen Beschäftigung.Zur Antragstellung ist es garnicht erst gekommen es wurde gleich abgelehnt.

Verfasst: 17.11.2008 11:01
von DjTermi
Da es leider eine Kann Leistung ist, kannst Du dagegen auch leider nichts machen.

Verfasst: 17.11.2008 21:54
von buxi
es würde gehen, wenn die wollten, zu meinem Fall:
ich war 44 Jahre, habe zunächst einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr bekommen. Habe keinerlei Behinderungen außer ein Kind(was wohl in Arges Augen als Behinderung angesehen werden könnte ;-(),
mein Arbeitgeber wurde für 3 Monate mit 40% bezuschusst. Und inzwischen habe ich die Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag in der Tasche.
Also, es geht wenn man will. Ist eben die Willkür der Arge. Leider.
Gruß buxi

Verfasst: 18.11.2008 11:07
von maleite
Danke für deine Antwort.Dann wundert es mich nicht,das einige auggeben,wenn sie mal eine Möglichkeit der Beschäftigung bekommen
ich dachte immer das Motto wäre "Fördern statt fordern" :roll:

bis 25 ist Förderung möglich?
Ab 25 nicht mehr? Oh weh..... was wird aus Deutschland!!!!!

Verfasst: 18.11.2008 17:04
von ayumi
Mir wurde diese Lohnkostenförderung sogar vom Jobcenter angeboten. Ich darf es auch in die Bewerbungen schreiben. Der Zuschuss beträgt wohl bis zu 50 %.
Ich bin übrigens weder irgendwie Behindert, noch über 50. Dafür aber Langzeitarbeitslos :?.

Verfasst: 18.11.2008 17:29
von DjTermi
ayumi hat geschrieben: Der Zuschuss beträgt wohl bis zu 50 %.
Nicht ganz...

Die Unternehmen können von der Arge bzw. Agentur für Arbeit je nach Leistungsfähigkeit des Arbeitslosen eine Förderhöhe bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttolohnes erhalten. ;)


Einstellungsförderung bis zu 75 %
Presse Info 068 / 2008 vom 08.07.2008

Unternehmen können bei der Einstellung von Arbeitslosen durch die Agentur für Arbeit Altenburg finanziell unterstützt werden, soweit die künftigen Arbeitnehmer auf ihrem neuen Arbeitsplatz nicht sofort 100%-ig einsatzfähig sind. Die Förderhöhe und -dauer richtet sich nach dem individuellen Einzelfall.

Die Agentur für Arbeit Altenburg möchte mit den Zuschüssen Anreize geben, auch Arbeitnehmer mit Minderleistungen einzustellen. „Gerade in Zeiten, wo in einigen Bereichen die Fachkräfte eng werden, bieten unsere Fördermöglichkeiten Unternehmen eine gute Chance“, so Ingrid Meineck, Geschäftsführerin der Altenburger Arbeitsagentur. „Die Arbeitnehmer haben zwar fachliche Defizite bezogen auf die neue Einsatzstelle – durch die finanzielle Unterstützung wird es dem Arbeitgeber aber möglich, diese betriebsintern auszugleichen.“

Für die Einstellung von Arbeitnehmern stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Neben den seit Jahren bewährten Eingliederungszuschüssen und Einstellungszuschüssen bei Neugründungen gibt es auch spezielle Förderprogramme für Jugendliche und Ältere sowie für Langzeitarbeitslose. Entsprechend des individuellen Einzelfalls variieren Förderhöhe und Förderdauer. „Ob und welche Förderung für Sie in Betracht kommt, bespricht Ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeberservice gern mit Ihnen“, so Ingrid Meineck weiter.

Für die Förderung wird das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, welches tariflich oder mangels tariflicher Regelung ortsüblich sein muss. Darüber hinaus wird ein pauschalierter Anteil des Sozialversicherungsanteils des Arbeitgebers gefördert.

Im Anschluss an die Förderung muss eine Weiterbeschäftigung erfolgen, die der vorangegangenen Förderdauer entspricht. Bei den gesonderten
Programmen für Jugendliche und Ältere wird von der Pflicht zur Nachbeschäftigung abgesehen. Damit soll die Hürde, diese Personen einzustellen, möglichst niedrig bleiben.

Eine Förderung kann nicht erfolgen, wenn der neue Arbeitnehmer innerhalb der letzten 2 bzw. 4 Jahre bereits beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war. In diesen Fällen sollen zum einen Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden und zum anderen ist davon auszugehen, dass noch unternehmensspezifische Kenntnisse vorhanden sind.


Quelle Agentur für Arbeit