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Kündigung von Nebenjob 100€ Konsequenzen?

Verfasst: 11.11.2008 20:31
von 2fast4you
Hallo Leuts

Ich hab folgendes Problem...

Und zwar arbeite ich neben der Schule in einem Cafe bekomme dafür ca. 100€ bezahlt ( ca. 17 stunden im Monat ), diese werden mir auch wie das Kindergeld angerechnet an meinem ALG 2 . Nun habe ich folgendes Problem und zwar:
Ich kann der Tätigkeit seit ca. 2 Monaten nicht mehr nachgehen, da ich mit der Schule momentan soviel um die Ohren habe ( lernen ) und mein Chef verlangt, dass ich in der Woche abends arbeite und nicht mehr so wie ich Zeit habe. Ansich gings in dem ersten Jahr in der Schule mit dem nebenbei arbeiten.. aber mittlerweile muss ich täglich ne Menge lernen damit ich am Ball bleibe. Was passiert mir wenn ich nun kündige bzw. dem Arbeitsamt schreibe, dass ich seit 2 Monaten nichts verdient habe?!


danke schonmal

Verfasst: 11.11.2008 22:47
von Ralf Hagelstein
Wieso wurde Dir was angerechnet? Die ersten 100,- € aus Erwerbsarbeit sind frei.

Verfasst: 12.11.2008 00:21
von 2fast4you
Ich bekomme aber noch 154€ Kindergeld....

Verfasst: 12.11.2008 00:39
von Ralf Hagelstein
Das Kindergeld hat mit dem Erwerbseinkommen m.E. nichts zu tun.

Verfasst: 12.11.2008 18:24
von 2fast4you
das heißt dann genau?!

Verfasst: 13.11.2008 11:35
von ballsport
das nur dein kindergeld auf deine alg2 leistungen angerechnet werden darf.
dein verdienst (100€) ist anrechnungsfrei.

immer wenn du arbeiten gehst aber zusätzlich noch alg2 leistungen zur aufstockung benötigst, dann sind die ersten 100 euro deines verdienstes anrechnungsfrei

Verfasst: 13.11.2008 17:09
von DjTermi
Nur mal so als Hinweis !!!


Das Kindergeld rechnet die ARGe zum Einkommen, wenn es nicht von den Kindern selbst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs (Lebensunterhalt) benötigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind ausreichende Unterhaltsleistungen erhält. Diese Regelung gilt nur für minderjährige Kinder, so dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld immer Einkommen der Eltern (bzw. des Kindergeldberechtigten) darstellt. Für volljährige Kinder gibt es allerdings eine Ausnahme in § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V (Verordnung zum Arbeitslosengeld II). Leben volljährige Kinder nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen und wird das für diese Kinder gezahlte Kindergeld nachweislich an sie weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen angerechnet.

Verfasst: 13.11.2008 17:28
von 2fast4you
Versteh ich das richtig, dass dann das komplette Kindergeld anrechnungsfrei ist?

Ich hab gerade auf meinen Berechnungsbogen geschaut, da wird mir das Kindergeld angerechnet + ca.50 euro.... also insgesamt ca. 150euro... Scheint ja dann nicht richtig zu sein?