Kündigung von Nebenjob 100€ Konsequenzen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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2fast4you
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Kündigung von Nebenjob 100€ Konsequenzen?

Beitrag von 2fast4you »

Hallo Leuts

Ich hab folgendes Problem...

Und zwar arbeite ich neben der Schule in einem Cafe bekomme dafür ca. 100€ bezahlt ( ca. 17 stunden im Monat ), diese werden mir auch wie das Kindergeld angerechnet an meinem ALG 2 . Nun habe ich folgendes Problem und zwar:
Ich kann der Tätigkeit seit ca. 2 Monaten nicht mehr nachgehen, da ich mit der Schule momentan soviel um die Ohren habe ( lernen ) und mein Chef verlangt, dass ich in der Woche abends arbeite und nicht mehr so wie ich Zeit habe. Ansich gings in dem ersten Jahr in der Schule mit dem nebenbei arbeiten.. aber mittlerweile muss ich täglich ne Menge lernen damit ich am Ball bleibe. Was passiert mir wenn ich nun kündige bzw. dem Arbeitsamt schreibe, dass ich seit 2 Monaten nichts verdient habe?!


danke schonmal
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wieso wurde Dir was angerechnet? Die ersten 100,- € aus Erwerbsarbeit sind frei.
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2fast4you
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Beitrag von 2fast4you »

Ich bekomme aber noch 154€ Kindergeld....
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das Kindergeld hat mit dem Erwerbseinkommen m.E. nichts zu tun.
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2fast4you
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Beitrag von 2fast4you »

das heißt dann genau?!
ballsport
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Beitrag von ballsport »

das nur dein kindergeld auf deine alg2 leistungen angerechnet werden darf.
dein verdienst (100€) ist anrechnungsfrei.

immer wenn du arbeiten gehst aber zusätzlich noch alg2 leistungen zur aufstockung benötigst, dann sind die ersten 100 euro deines verdienstes anrechnungsfrei
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nur mal so als Hinweis !!!


Das Kindergeld rechnet die ARGe zum Einkommen, wenn es nicht von den Kindern selbst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs (Lebensunterhalt) benötigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind ausreichende Unterhaltsleistungen erhält. Diese Regelung gilt nur für minderjährige Kinder, so dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld immer Einkommen der Eltern (bzw. des Kindergeldberechtigten) darstellt. Für volljährige Kinder gibt es allerdings eine Ausnahme in § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V (Verordnung zum Arbeitslosengeld II). Leben volljährige Kinder nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen und wird das für diese Kinder gezahlte Kindergeld nachweislich an sie weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen angerechnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
2fast4you
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Beitrag von 2fast4you »

Versteh ich das richtig, dass dann das komplette Kindergeld anrechnungsfrei ist?

Ich hab gerade auf meinen Berechnungsbogen geschaut, da wird mir das Kindergeld angerechnet + ca.50 euro.... also insgesamt ca. 150euro... Scheint ja dann nicht richtig zu sein?
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