Kündigung von Nebenjob 100€ Konsequenzen?
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Kündigung von Nebenjob 100€ Konsequenzen?
Hallo Leuts
Ich hab folgendes Problem...
Und zwar arbeite ich neben der Schule in einem Cafe bekomme dafür ca. 100€ bezahlt ( ca. 17 stunden im Monat ), diese werden mir auch wie das Kindergeld angerechnet an meinem ALG 2 . Nun habe ich folgendes Problem und zwar:
Ich kann der Tätigkeit seit ca. 2 Monaten nicht mehr nachgehen, da ich mit der Schule momentan soviel um die Ohren habe ( lernen ) und mein Chef verlangt, dass ich in der Woche abends arbeite und nicht mehr so wie ich Zeit habe. Ansich gings in dem ersten Jahr in der Schule mit dem nebenbei arbeiten.. aber mittlerweile muss ich täglich ne Menge lernen damit ich am Ball bleibe. Was passiert mir wenn ich nun kündige bzw. dem Arbeitsamt schreibe, dass ich seit 2 Monaten nichts verdient habe?!
danke schonmal
Ich hab folgendes Problem...
Und zwar arbeite ich neben der Schule in einem Cafe bekomme dafür ca. 100€ bezahlt ( ca. 17 stunden im Monat ), diese werden mir auch wie das Kindergeld angerechnet an meinem ALG 2 . Nun habe ich folgendes Problem und zwar:
Ich kann der Tätigkeit seit ca. 2 Monaten nicht mehr nachgehen, da ich mit der Schule momentan soviel um die Ohren habe ( lernen ) und mein Chef verlangt, dass ich in der Woche abends arbeite und nicht mehr so wie ich Zeit habe. Ansich gings in dem ersten Jahr in der Schule mit dem nebenbei arbeiten.. aber mittlerweile muss ich täglich ne Menge lernen damit ich am Ball bleibe. Was passiert mir wenn ich nun kündige bzw. dem Arbeitsamt schreibe, dass ich seit 2 Monaten nichts verdient habe?!
danke schonmal
- Ralf Hagelstein
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das nur dein kindergeld auf deine alg2 leistungen angerechnet werden darf.
dein verdienst (100€) ist anrechnungsfrei.
immer wenn du arbeiten gehst aber zusätzlich noch alg2 leistungen zur aufstockung benötigst, dann sind die ersten 100 euro deines verdienstes anrechnungsfrei
dein verdienst (100€) ist anrechnungsfrei.
immer wenn du arbeiten gehst aber zusätzlich noch alg2 leistungen zur aufstockung benötigst, dann sind die ersten 100 euro deines verdienstes anrechnungsfrei
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Nur mal so als Hinweis !!!
Das Kindergeld rechnet die ARGe zum Einkommen, wenn es nicht von den Kindern selbst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs (Lebensunterhalt) benötigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind ausreichende Unterhaltsleistungen erhält. Diese Regelung gilt nur für minderjährige Kinder, so dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld immer Einkommen der Eltern (bzw. des Kindergeldberechtigten) darstellt. Für volljährige Kinder gibt es allerdings eine Ausnahme in § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V (Verordnung zum Arbeitslosengeld II). Leben volljährige Kinder nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen und wird das für diese Kinder gezahlte Kindergeld nachweislich an sie weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen angerechnet.
Das Kindergeld rechnet die ARGe zum Einkommen, wenn es nicht von den Kindern selbst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs (Lebensunterhalt) benötigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind ausreichende Unterhaltsleistungen erhält. Diese Regelung gilt nur für minderjährige Kinder, so dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld immer Einkommen der Eltern (bzw. des Kindergeldberechtigten) darstellt. Für volljährige Kinder gibt es allerdings eine Ausnahme in § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V (Verordnung zum Arbeitslosengeld II). Leben volljährige Kinder nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen und wird das für diese Kinder gezahlte Kindergeld nachweislich an sie weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen angerechnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.