Partner arbeitet trotzdem abm?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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samy16
Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2008 15:30

Partner arbeitet trotzdem abm?

Beitrag von samy16 »

hallo ich habe da eine Frage mein partner hat seit august eine Festanstellung und wir bekommen nun noch 394 € vom amt.. (Kosten für unterkunft und heizung) unser sohn geht seit august in den kindergarten (Beiträge bezahlen wir) die betreuungszeit ist von 8-12. gestern habe ich eine Einladung erhalten um mir ein abm vorschlag zu machen.. mein partner arbeitet jeden tag 8 stunden und es gibt auch keinen oma die auf unser kind aufpassen könnte (Wir haben überrings nicht den gleichen nachnamen) in einem anderen forum hat man mir gesagt das ich mein kind in einem ganztagskindergarten anmelden muss um der maßnahme zu folgen.. was passiert mir schlimsten falls wenn ich die maßnahme nicht annehmen kann?
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Du kannst m.E. nur zu einer Maßnahme "gezwungen" werden, wenn die Unterbringung/Betreuung Eures Kindes gesichert ist.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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samy16
Beiträge: 2
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Beitrag von samy16 »

was passiert denn wenn ich die maßnahme ablehne werden mir dann die 10% von den 152 € die mir für unterkunft und heizkosten zustehen gestrichen oder uns allen von den 394 €?
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nonsens
Beiträge: 696
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Beitrag von nonsens »

du kannst auch den Betreuungsvertrag vom Kindergarten in ganztags ändern und Dir die Kosten vom Amt erstatten lassen.

Etwaige Kosten, die durch die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen bei einer Arbeitsaufnahme (z.B. ABM Maßnahme) entstehen, werden meist erstattet. Du musst nur angeben, das Du aufgrund dieser Maßnahme einen Kita Platz voll in ANspruch nehmen musst.

Hatte bei mir auch geklappt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Wie alt ist denn Dein Kind?
Eine weitere Frage ist, ob Du auf die Schnelle einen Ganztagsplatz haben könntest in der Kita? Bei mir war das mit Warteliste und Wartezeit verbunden. Wie schon geschrieben wurde muß die Arge die vollen Betreuungskosten bei einer Maßnahme übernehmen. Bekommst Du keinen Betreuungsplatz der die Maßnahmezeiten abdeckt, kannst Du die Maßnahme ohne Konsequenzen, Sanktionen oder Sperren ablehenen.

Gruß buxi
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