Partner arbeitet trotzdem abm?
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Partner arbeitet trotzdem abm?
hallo ich habe da eine Frage mein partner hat seit august eine Festanstellung und wir bekommen nun noch 394 € vom amt.. (Kosten für unterkunft und heizung) unser sohn geht seit august in den kindergarten (Beiträge bezahlen wir) die betreuungszeit ist von 8-12. gestern habe ich eine Einladung erhalten um mir ein abm vorschlag zu machen.. mein partner arbeitet jeden tag 8 stunden und es gibt auch keinen oma die auf unser kind aufpassen könnte (Wir haben überrings nicht den gleichen nachnamen) in einem anderen forum hat man mir gesagt das ich mein kind in einem ganztagskindergarten anmelden muss um der maßnahme zu folgen.. was passiert mir schlimsten falls wenn ich die maßnahme nicht annehmen kann?
- Ralf Hagelstein
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du kannst auch den Betreuungsvertrag vom Kindergarten in ganztags ändern und Dir die Kosten vom Amt erstatten lassen.
Etwaige Kosten, die durch die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen bei einer Arbeitsaufnahme (z.B. ABM Maßnahme) entstehen, werden meist erstattet. Du musst nur angeben, das Du aufgrund dieser Maßnahme einen Kita Platz voll in ANspruch nehmen musst.
Hatte bei mir auch geklappt.
Etwaige Kosten, die durch die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen bei einer Arbeitsaufnahme (z.B. ABM Maßnahme) entstehen, werden meist erstattet. Du musst nur angeben, das Du aufgrund dieser Maßnahme einen Kita Platz voll in ANspruch nehmen musst.
Hatte bei mir auch geklappt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Wie alt ist denn Dein Kind?
Eine weitere Frage ist, ob Du auf die Schnelle einen Ganztagsplatz haben könntest in der Kita? Bei mir war das mit Warteliste und Wartezeit verbunden. Wie schon geschrieben wurde muß die Arge die vollen Betreuungskosten bei einer Maßnahme übernehmen. Bekommst Du keinen Betreuungsplatz der die Maßnahmezeiten abdeckt, kannst Du die Maßnahme ohne Konsequenzen, Sanktionen oder Sperren ablehenen.
Gruß buxi
Eine weitere Frage ist, ob Du auf die Schnelle einen Ganztagsplatz haben könntest in der Kita? Bei mir war das mit Warteliste und Wartezeit verbunden. Wie schon geschrieben wurde muß die Arge die vollen Betreuungskosten bei einer Maßnahme übernehmen. Bekommst Du keinen Betreuungsplatz der die Maßnahmezeiten abdeckt, kannst Du die Maßnahme ohne Konsequenzen, Sanktionen oder Sperren ablehenen.
Gruß buxi