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hallo
Verfasst: 08.11.2008 08:38
von adryana
Hallo ich habe jetzt einen neuen Fortzahlungsantrag abgegeben und bekam einen antrag auf fiktive Berechnung Wohngeldantrag für mein sohn den ich bei meiner Wohngeldstelle beantragen muß. Deserwegen haben sie mein sohn aus der berechnung genommen und bekomme nur für mich noch HartzIV, obwohl sie noch nicht wissen ob ich von der wohngeldstelle was bekomme. Dürfen die das einfach so
ich
Verfasst: 08.11.2008 10:18
von babydoll123456
bei und ist das thema auch mom. aktuell... mein sohn bekommt noch 16,80 harz 4 und ich muss für ihn wohngeld beantragen!!
die arge zahlt hier diese 16,80 als dahrlen bis die wohngeldstelle endschieden hat!
Re: hallo
Verfasst: 08.11.2008 16:17
von adryana
Hallo babydoll123456
Danke für deine Antwort. Die Arge hat mir den komplett gestrichen für mein sohn.
Verfasst: 08.11.2008 16:23
von Ralf Hagelstein
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (Fristen beachten), Beratungsstelle aufsuchen und auf zum Sozialgericht.
ich
Verfasst: 08.11.2008 16:39
von babydoll123456
das dürfen sie auf alle fälle nicht! normalerweise verrechnen sie das direkt mit der wohngeldstelle!
wie ralf schon sagte wiederspruch einreichen

Re: hallo
Verfasst: 10.11.2008 16:12
von adryana
Hallo Ralf Hagelstein Danke für deine Antwort. Ich fahre morgen gleich direkt ins arbeitsamt
Re: hallo
Verfasst: 10.11.2008 16:16
von adryana
Hallo babydoll123456
Ja normaler weise dürfen sie es nicht aber denken die dürfen alles mit einen machen. Denn die Wohngeldstelle hat auch gesagt das sie mir erstmal das geld zahlen müßten.
Re: hallo
Verfasst: 27.11.2008 20:20
von locke08
adryana hat geschrieben:Hallo ich habe jetzt einen neuen Fortzahlungsantrag abgegeben und bekam einen antrag auf fiktive Berechnung Wohngeldantrag für mein sohn den ich bei meiner Wohngeldstelle beantragen muß. Deserwegen haben sie mein sohn aus der berechnung genommen und bekomme nur für mich noch HartzIV, obwohl sie noch nicht wissen ob ich von der wohngeldstelle was bekomme. Dürfen die das einfach so
hallo adryana,
im normalfall sollten sie es nicht dürfen und schon gar nicht wen dein sohn noch schulpflichtig ist ,aber auf alle fälle lass es dir schriftlich geben mit allen vom amt angegebenen paragrafen und gesetzesentscheidungen und prüfe sie genau nach und zur not lasse dir einen beratungsschein für nen anwalt geben beim gericht und lass dich genau beraten.