hallo

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
adryana
Beiträge: 4
Registriert: 08.11.2008 08:30
Wohnort: Mühltroff

hallo

Beitrag von adryana »

Hallo ich habe jetzt einen neuen Fortzahlungsantrag abgegeben und bekam einen antrag auf fiktive Berechnung Wohngeldantrag für mein sohn den ich bei meiner Wohngeldstelle beantragen muß. Deserwegen haben sie mein sohn aus der berechnung genommen und bekomme nur für mich noch HartzIV, obwohl sie noch nicht wissen ob ich von der wohngeldstelle was bekomme. Dürfen die das einfach so
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

ich

Beitrag von babydoll123456 »

bei und ist das thema auch mom. aktuell... mein sohn bekommt noch 16,80 harz 4 und ich muss für ihn wohngeld beantragen!!

die arge zahlt hier diese 16,80 als dahrlen bis die wohngeldstelle endschieden hat!
Bild
adryana
Beiträge: 4
Registriert: 08.11.2008 08:30
Wohnort: Mühltroff

Re: hallo

Beitrag von adryana »

Hallo babydoll123456

Danke für deine Antwort. Die Arge hat mir den komplett gestrichen für mein sohn.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (Fristen beachten), Beratungsstelle aufsuchen und auf zum Sozialgericht.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

ich

Beitrag von babydoll123456 »

das dürfen sie auf alle fälle nicht! normalerweise verrechnen sie das direkt mit der wohngeldstelle!

wie ralf schon sagte wiederspruch einreichen :-)
Bild
adryana
Beiträge: 4
Registriert: 08.11.2008 08:30
Wohnort: Mühltroff

Re: hallo

Beitrag von adryana »

Hallo Ralf Hagelstein Danke für deine Antwort. Ich fahre morgen gleich direkt ins arbeitsamt
adryana
Beiträge: 4
Registriert: 08.11.2008 08:30
Wohnort: Mühltroff

Re: hallo

Beitrag von adryana »

Hallo babydoll123456
Ja normaler weise dürfen sie es nicht aber denken die dürfen alles mit einen machen. Denn die Wohngeldstelle hat auch gesagt das sie mir erstmal das geld zahlen müßten.
locke08
Beiträge: 1
Registriert: 27.11.2008 19:42
Wohnort: ueckermünde

Re: hallo

Beitrag von locke08 »

adryana hat geschrieben:Hallo ich habe jetzt einen neuen Fortzahlungsantrag abgegeben und bekam einen antrag auf fiktive Berechnung Wohngeldantrag für mein sohn den ich bei meiner Wohngeldstelle beantragen muß. Deserwegen haben sie mein sohn aus der berechnung genommen und bekomme nur für mich noch HartzIV, obwohl sie noch nicht wissen ob ich von der wohngeldstelle was bekomme. Dürfen die das einfach so
hallo adryana,
im normalfall sollten sie es nicht dürfen und schon gar nicht wen dein sohn noch schulpflichtig ist ,aber auf alle fälle lass es dir schriftlich geben mit allen vom amt angegebenen paragrafen und gesetzesentscheidungen und prüfe sie genau nach und zur not lasse dir einen beratungsschein für nen anwalt geben beim gericht und lass dich genau beraten.
Antworten