hallo
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hallo
Hallo ich habe jetzt einen neuen Fortzahlungsantrag abgegeben und bekam einen antrag auf fiktive Berechnung Wohngeldantrag für mein sohn den ich bei meiner Wohngeldstelle beantragen muß. Deserwegen haben sie mein sohn aus der berechnung genommen und bekomme nur für mich noch HartzIV, obwohl sie noch nicht wissen ob ich von der wohngeldstelle was bekomme. Dürfen die das einfach so
- babydoll123456
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bei und ist das thema auch mom. aktuell... mein sohn bekommt noch 16,80 harz 4 und ich muss für ihn wohngeld beantragen!!
die arge zahlt hier diese 16,80 als dahrlen bis die wohngeldstelle endschieden hat!
die arge zahlt hier diese 16,80 als dahrlen bis die wohngeldstelle endschieden hat!
- Ralf Hagelstein
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das dürfen sie auf alle fälle nicht! normalerweise verrechnen sie das direkt mit der wohngeldstelle!
wie ralf schon sagte wiederspruch einreichen
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Re: hallo
hallo adryana,adryana hat geschrieben:Hallo ich habe jetzt einen neuen Fortzahlungsantrag abgegeben und bekam einen antrag auf fiktive Berechnung Wohngeldantrag für mein sohn den ich bei meiner Wohngeldstelle beantragen muß. Deserwegen haben sie mein sohn aus der berechnung genommen und bekomme nur für mich noch HartzIV, obwohl sie noch nicht wissen ob ich von der wohngeldstelle was bekomme. Dürfen die das einfach so
im normalfall sollten sie es nicht dürfen und schon gar nicht wen dein sohn noch schulpflichtig ist ,aber auf alle fälle lass es dir schriftlich geben mit allen vom amt angegebenen paragrafen und gesetzesentscheidungen und prüfe sie genau nach und zur not lasse dir einen beratungsschein für nen anwalt geben beim gericht und lass dich genau beraten.