Hat man rechtlichen Anspruch auf Einsicht der Bewertung d.BT
Verfasst: 08.11.2008 07:37
Hat man einen rechtlichen Anspruch auf Einsicht der Bewertung des Bildungsträgers bei einer AA-Maßnahme?
Hallo,
ich nehme zur Zeit an einer AA-Maßnahme teil - lt. Sachbearbeiter ist die obligatorisch, wenn man hier in Hartz IV fällt.
Wie die meisten Maßnahmeteilnehmer fühle ich mich völlig fehl am Platze, weil ich den Computer schon einschalten kann und auch ein Textverarbeitungsprogramm bekomme ich geöffnet. Neue Stellen gibt's vielleicht einmal wöchentlich und Bewerbungen schreibe ich in Ruhe zu Hause, weil ich mich in dem überfüllten Raum mit schlechter Luft nicht konzentrieren kann. Wir sind überwiegend uns selbst überlassen.
Am Montag hatte ich eine Diskussion mit einem Dozenten oder wie auch immer man diesen Herrn nennen soll, der dazu da ist, darauf zu achten, dass wir pünktlich erscheinen und nicht zu früh gehen, damit die Steuergelder auch ordentlich abgesessen werden. Ich lebe auf dem Land und die Verkehrsverbindungen sind schlecht. Ich teilte ihm mit, dass ich nicht gewillt bin, wegen 3-5 Minuten Verspätung, die ich bei Regenwetter habe (bei gutem Wetter fahre ich die 6 km mit dem Rad und bin pünktlich), nachmittags einen späteren Bus nehmen werde, das heißt, ich will trotz Verspätung auch pünktlich gehen, um nicht eine weitere Stunde auf den Bus warten zu müssen. Der Herr meinte, dass dieses dann negativ in meine Bewertung einfließen könnte. Auf Nachfrage, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf die Einsicht meiner Bewertung habe, sagte er mir, ich hätte ihn missverstanden, es gäbe keine Bewertung des Maßnahmeträgers.
Er hat mich damit glattweg angelogen, da, ich definitiv weiß, dass es diese Bewertungen gibt, um so erpichter bin ich darauf zu erfahren, ob ich ein Recht darauf habe, diese Bewertung einzusehen.
Ich sehe diese Bewertung ähnlich wie ein Arbeitszeugnis, da hätte ich doch auch ein Recht darauf, es einzusehen.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Hallo,
ich nehme zur Zeit an einer AA-Maßnahme teil - lt. Sachbearbeiter ist die obligatorisch, wenn man hier in Hartz IV fällt.
Wie die meisten Maßnahmeteilnehmer fühle ich mich völlig fehl am Platze, weil ich den Computer schon einschalten kann und auch ein Textverarbeitungsprogramm bekomme ich geöffnet. Neue Stellen gibt's vielleicht einmal wöchentlich und Bewerbungen schreibe ich in Ruhe zu Hause, weil ich mich in dem überfüllten Raum mit schlechter Luft nicht konzentrieren kann. Wir sind überwiegend uns selbst überlassen.
Am Montag hatte ich eine Diskussion mit einem Dozenten oder wie auch immer man diesen Herrn nennen soll, der dazu da ist, darauf zu achten, dass wir pünktlich erscheinen und nicht zu früh gehen, damit die Steuergelder auch ordentlich abgesessen werden. Ich lebe auf dem Land und die Verkehrsverbindungen sind schlecht. Ich teilte ihm mit, dass ich nicht gewillt bin, wegen 3-5 Minuten Verspätung, die ich bei Regenwetter habe (bei gutem Wetter fahre ich die 6 km mit dem Rad und bin pünktlich), nachmittags einen späteren Bus nehmen werde, das heißt, ich will trotz Verspätung auch pünktlich gehen, um nicht eine weitere Stunde auf den Bus warten zu müssen. Der Herr meinte, dass dieses dann negativ in meine Bewertung einfließen könnte. Auf Nachfrage, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf die Einsicht meiner Bewertung habe, sagte er mir, ich hätte ihn missverstanden, es gäbe keine Bewertung des Maßnahmeträgers.
Er hat mich damit glattweg angelogen, da, ich definitiv weiß, dass es diese Bewertungen gibt, um so erpichter bin ich darauf zu erfahren, ob ich ein Recht darauf habe, diese Bewertung einzusehen.
Ich sehe diese Bewertung ähnlich wie ein Arbeitszeugnis, da hätte ich doch auch ein Recht darauf, es einzusehen.
Vielen Dank schon mal im voraus.