Was ist mit Kindern vermögender Eltern?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
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Was ist mit Kindern vermögender Eltern?

Beitrag von MichaelW »

Brauche mal eine Auskunft:

Eine Tochter, 22, kein Job, kein Einkommen, keine Ersparnisse, wohnhaft zuhause in der Villa ihrer vermögenden Eltern.

Hat sie Aspruch auf ALG2? Wird Einkommen und/oder Vermögen der Eltern berücksichtigt? Wenn ja, ab welcher Höhe?
Was ist mit Miete und NK? Ist da etwas zu erwarten?

Danke schon mal für jede Antwort
pitter
Beiträge: 28
Registriert: 30.05.2007 22:30

Re: Was ist mit Kindern vermögender Eltern?

Beitrag von pitter »

MichaelW hat geschrieben:Brauche mal eine Auskunft:

Eine Tochter, 22, kein Job, kein Einkommen, keine Ersparnisse, wohnhaft zuhause in der Villa ihrer vermögenden Eltern.

Hat sie Aspruch auf ALG2? Wird Einkommen und/oder Vermögen der Eltern berücksichtigt? Wenn ja, ab welcher Höhe?
Was ist mit Miete und NK? Ist da etwas zu erwarten?

Danke schon mal für jede Antwort
Hallo MichaelW,
na klar ist da was zu erwarten.
Zumindest der Sprit für den Ferrari wird die ARGE bezahlen.
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

:roll:
bis 25 sind die eltern dafür zuständig.....

dannach weiß ich nich
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo Michael
Bis 25 gehört die Tochter zur BG der Eltern, Einkommen und Vermögen werden, nach Abzug diverser Freibeträge/Vermögensgrenzen, angerechnet.
Zu den §§ 11 und 12 SGB II (Einkommen und Vermögen) sowie die Regelungen zur Zugehörigkeit Bedarfsgemeinschaft kannst Du genaueres in den Durchführungshinweisen der BA nachlesen.
Die findest Du hier
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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