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frage übernachtungs und fahrgeld vom arbeitgeber

Verfasst: 06.11.2008 22:47
von andykiel
hallo ich habe mal eine frage ich bin aufstocker
ich areite bei einer zeitarbeitsfirme und da ich von kiel in flensburg arbeite habe ich dort ein zimmer ( 10 € protag) und bekomme von meiner firma
übernachtungs steuerfrei und fahrgeld etwa 20 € pro tag da ich fahr kosten bus undbahn hab wie wird der rest betrag vom übernachtungs und fahrgeld gerechnet
als einkommen ? da ich mich aber auch in flensburg verflegen muß und nicht kochen kann wie wird das gerechnet

war heute2 stunden jobcenter
es werden nur die unterkumft kosten und fahrkosten abgezogen wo für ich quitungen habe und leben muß ich von meiner regelleistung (316€) also etwa 4 € am tag
wo bei ich kein küche auf zimmer habe und nicht nur flensburg sondern auch noch sylt arbeite

ist das so rechtens ???

Verfasst: 07.11.2008 08:30
von Ralf Hagelstein
Das Gesetz sagt dazu:
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen

1.
Einnahmen, soweit sie als

a)
zweckbestimmte Einnahmen,

b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Tja, ich würde mich damit an eine Beratungsstelle/Anwaltwenden und die Sache einmal prüfen lassen.