Stiefkinderentscheidung steht an – jetzt noch Überprüfungsan

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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andykiel
Beiträge: 2
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Stiefkinderentscheidung steht an – jetzt noch Überprüfungsan

Beitrag von andykiel »

Hallo Miteinander,

ich möchte auch eine Situation aufmerksam machen:

am 13. Nov. 08 entscheidet das Bundessozialgericht über die Zulässigkeit der selbstbehaltslosen Anrechnung von Einkommen des Stiefelternteiles und die Rechtmäßigkeit der Regelung von § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II. Ich schätze ein, dass durch die BSG Entscheidung die Stiefkinderregelung in der jetzigen Form gekippt wird. Denjenigen, die bis zum 12. Nov. einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, sind nach einer positiven BSG Entscheidung für die Vergangenheit zu Unrecht nicht geleistete Gelder nachzuzahlen. Diejenigen die erst nach der BSG Entscheidung tätig werden kriegen erst Geld für den Zeitraum ab dem Tag nach der Entscheidung (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III). Es wäre daher zu empfehlen, dass in Beratungsstellen Aushänge gemacht werden die auf die Lage hinweisen und anraten einen solchen Antrag zu stellen. Der Überprüfungsantrag selbst kann formlos gestellt werde, er muss sinngemäß lauten „hiermit beantrage ich die Überprüfung der gewährten !
SGB II - Leistungen ab 1.8.2006 bis heute unter der Berücksichtung das die Anrechnung des Einkommens des Stiefelternteils ganz oder teilweise rechtswidrig war“.
Ein solcher Überprüfungsantrag kann für einzelne Familien ein paar hundert Euro pro Monat bedeuteten.

Link zur BSG Vorankündigung: juris.bundessozialgericht.de


Danke
link eingebastelt Gruss
wenn jemand fehler finden solte darf er sie gerne behalten :-)
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