Verweigerung der Antragsannahme durch Sachbearbeiter
Verfasst: 04.11.2008 14:27
Hallo ich brauche einen Rat...
meine Freundin, in Mannheim lebend, nimmt seit einem Jahr an einer Umschulungsmaßnahme teil (gefördert von der Agentur für Arbeit)
Sie lebt von ihrem "Noch"-Ehepartner getrennt in einer eigenen kleinen Mietwohnung mit Ihren zwei Kindern. (Alle polizeilich dort gemeldet)
Der Ehemann verweigert sämtliche Unterhaltszahlungen. Eine Anwältin ist bereits eingeschaltet und hat die Klageerhebung für Unterhaltsverletzung
heute beim Gericht eingereicht.
Seit nunmehr als einem Monat lebt sie ohne finanzielle Unterstützung und genau dies war der Grund, beim arge Jobcenter Mannheim HARTZ IV
zu beantragen.
Heute wurde sie zum fünften male zurückgewiesen. Ich geben hier im fast exaktem Wortlaut, die Begrundungen/Ablehnung wieder.
1) Sie Frau xxx bekommen hier sowieso kein Geld, da sie ja schon Geld für die Umschulung von der Agentur für Arbeit bekommen.
2) Sie müssen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bentragen, aber die werden sie eh nicht bekommen, da sie ja Unterhalt von Ihrem Mann bekommen könnten.
3) Wir können Ihren Antrag nicht annehmen, da keine Lohn-/ und Gehaltsbescheinigungen von Ihrem Mann vorliegen (Diese wurden bewusst vom Mann zurückgehalten)
4) Sie müssen eine Absage vom Amt für BAB vorlegen, damit wir wissen, dass sie Ihnen kein BAB zusteht.
5) Der Antrag auf HARTZ IV kann nicht engegengenommen werden, solange nicht der Nachweis der Klageerhebung für Unterhaltszahlungen vorliegt.
Diese fünf Punkte, die ich hier genannt habe sind nur ein kleiner aber gravierender Teil dieser Kuriositäten.
Der Antrag auf HARTZ IV wurde bei allen Besuchen nicht einmal angesehen. Beim ersten Versuch wurde ihr sogar die Aushändigung dieses Antrages verweigert,
mit der Begründung, dass es in Ihrem Falle eh kein Geld gäbe.
Mit hat es heute die Sprache verschlagen, und deshalb wende ich mich an dieses Forum.
Wenn ich meine Freunding finanziell unterstützen könnte würde ich dies gerne tun.
Da ich allerdings in Berlin lebe, ist es mir nicht einmal möglich, sie bei diesem "AMTSBESUCH" zu begleiten, um
ihr vor Ort bei Seite stehen zu können.
Selbst meine Bekannte, die im JobCenter Berlin arbeitet (im kfm. Bereich) konnte mir bestätigen, dass dort etwas nicht
rund läuft...
Wie kann ich in einem wiederholtem Falle rechtlich gegen das JobCenter vorgehen? Anwalt? interne Anzeige gegen diesen Sachbearbeiter bei JobCenter? etc.
Wenn also jemand mir einen Rat geben könnte, wäre ich dafür sehr dankbar.
Ansonsten gibt es für Sie und Ihre beiden Kinder weiterhin Spaghetti in Butter angebraten. Und das kann es ja nicht sein...
Ich grüße euch recht herzlich und Kopf hoch denen, die ähnlich oder gar schlimmere Probleme bezüglich der "ÄMTER" haben...
Gruß Oliver
meine Freundin, in Mannheim lebend, nimmt seit einem Jahr an einer Umschulungsmaßnahme teil (gefördert von der Agentur für Arbeit)
Sie lebt von ihrem "Noch"-Ehepartner getrennt in einer eigenen kleinen Mietwohnung mit Ihren zwei Kindern. (Alle polizeilich dort gemeldet)
Der Ehemann verweigert sämtliche Unterhaltszahlungen. Eine Anwältin ist bereits eingeschaltet und hat die Klageerhebung für Unterhaltsverletzung
heute beim Gericht eingereicht.
Seit nunmehr als einem Monat lebt sie ohne finanzielle Unterstützung und genau dies war der Grund, beim arge Jobcenter Mannheim HARTZ IV
zu beantragen.
Heute wurde sie zum fünften male zurückgewiesen. Ich geben hier im fast exaktem Wortlaut, die Begrundungen/Ablehnung wieder.
1) Sie Frau xxx bekommen hier sowieso kein Geld, da sie ja schon Geld für die Umschulung von der Agentur für Arbeit bekommen.
2) Sie müssen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bentragen, aber die werden sie eh nicht bekommen, da sie ja Unterhalt von Ihrem Mann bekommen könnten.
3) Wir können Ihren Antrag nicht annehmen, da keine Lohn-/ und Gehaltsbescheinigungen von Ihrem Mann vorliegen (Diese wurden bewusst vom Mann zurückgehalten)
4) Sie müssen eine Absage vom Amt für BAB vorlegen, damit wir wissen, dass sie Ihnen kein BAB zusteht.
5) Der Antrag auf HARTZ IV kann nicht engegengenommen werden, solange nicht der Nachweis der Klageerhebung für Unterhaltszahlungen vorliegt.
Diese fünf Punkte, die ich hier genannt habe sind nur ein kleiner aber gravierender Teil dieser Kuriositäten.
Der Antrag auf HARTZ IV wurde bei allen Besuchen nicht einmal angesehen. Beim ersten Versuch wurde ihr sogar die Aushändigung dieses Antrages verweigert,
mit der Begründung, dass es in Ihrem Falle eh kein Geld gäbe.
Mit hat es heute die Sprache verschlagen, und deshalb wende ich mich an dieses Forum.
Wenn ich meine Freunding finanziell unterstützen könnte würde ich dies gerne tun.
Da ich allerdings in Berlin lebe, ist es mir nicht einmal möglich, sie bei diesem "AMTSBESUCH" zu begleiten, um
ihr vor Ort bei Seite stehen zu können.
Selbst meine Bekannte, die im JobCenter Berlin arbeitet (im kfm. Bereich) konnte mir bestätigen, dass dort etwas nicht
rund läuft...
Wie kann ich in einem wiederholtem Falle rechtlich gegen das JobCenter vorgehen? Anwalt? interne Anzeige gegen diesen Sachbearbeiter bei JobCenter? etc.
Wenn also jemand mir einen Rat geben könnte, wäre ich dafür sehr dankbar.
Ansonsten gibt es für Sie und Ihre beiden Kinder weiterhin Spaghetti in Butter angebraten. Und das kann es ja nicht sein...
Ich grüße euch recht herzlich und Kopf hoch denen, die ähnlich oder gar schlimmere Probleme bezüglich der "ÄMTER" haben...
Gruß Oliver