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Wie weit muss ich weg von der Lebensgefährtin?

Verfasst: 03.11.2008 19:08
von Wastl
Hallo alle zusammen.

Ein tolles Forum, ich konnte mir schon einige nützliche Informationen herausziehen.
Zu meiner Frage: Ich wohne mit meiner Freundin in Dresden. Sie macht eine Umschulung nördlich von Berlin und wohnt die Woche über im Internat.
Ich habe als gewünschten Vermittlungsbereich, für eine Arbeitsstelle, Berlin, Hamburg und Dresden angegeben.
Nun habe ich per Post ein Stellenangebot für Schleswig-Holstein, in einem Ort ca. 100 km nördlich von Hamburg. Dies ist mir aber zu weit da ich Hamburg als maximale Entfernung gewählt habe um meine Freundin wenigstens am Wochenende zu sehen. Muss ich den Job annehmen?

Und noch eine Frage: Wir haben eine Steuerrückzahlung bekommen, nicht viel aber wir haben sie schon ausgegeben, nun habe ich aber im Forum gelesen das diese eigentlich dem Amt zu steht. Wie verhalte ich mich jetzt? Gehe ich zum Amt zeige die Rückzahlung an und bitte um Ratenzahlung da wir das Geld nicht auf einmal aufbringen können?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Wastl

Verfasst: 03.11.2008 20:03
von DjTermi
Hallo,
bezüglich Jobangebot:
1Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. 2Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.
Nach zu lesen unter : http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html

Bezüglich Steuern:

Die Einkommensrückerstattung ist Einkommen und wird angerechnet!


Gruß

Verfasst: 05.11.2008 00:26
von Wastl
Vielen Dank für die Antwort DJ Termi!
Hat mir sehr geholfen und mir die Angst genommen ich muss nach sonstwo arbeiten gehen!

MfG