Hallo zusammen. Mein Stiefsohn wohnt mit in

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Pfiffikus
Beiträge: 1
Registriert: 03.11.2008 13:34
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Hallo zusammen. Mein Stiefsohn wohnt mit in

Beitrag von Pfiffikus »

Hallo.

Mein Stiefsohn wohnt seit unserem Umzug mit in der von uns gemieteten Wohnung ( 2 Wohnungen aber nur 1 Mietvertrag ( War zusammen sehr günstig) ). Er hat zwar seine abgeschlossene Wohnung, muß uns dafür aber keine Miete zahlen. Er beteiligt sich nur an den Nebenkosten.

Nun will die ARGE dauernd eine Mietbescheinigung des Vermieters.

Dieser sagt jedoch, er müße diese nicht ausfüllen, da er die Wohnung an uns vermietet hat und wir können keine ausstellen, da wir nicht an ihn untervermietet haben.

Mein Stiefsohn bekommt daher seit über einem Monat kein Geld von der ARGE.

Langsam wissen wir auch nicht mehr, wie wir alles bezahlen sollen, da meine Frau Erwebsunfähigkeitsrente bekommt und ich , seit einem Arbeitsunfall, auch 400€ pro Monat weniger habe.

Wer kann uns da weiterhelfen?

Gruß Pfiffikus
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Pfiffikus
Es genügt der Nachweis das und wieviel Nebenkosten der Sohn zahlt. Miete per Mietbescheinigung ist nicht nötig, er zahlt doch keine Miete.
Beim Wohnungsamt gibt es solche Formulare wegen Mietbescheinigung, das könnt ihr auch ausfüllen. Die Fragen wo es um die Nebenkosten geht.
Das sollte ersatzweise genügen.
Oder der Vermieter füllt ein Formular für euch aus und ihr rechnet die Anteile des Sohnes da heraus.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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