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Fahrtkosten

Verfasst: 02.11.2008 12:18
von rme
Seit Oktober 2007 mache ich eine Umschulung zum Altenpfleger, die von der AA finanziert wird. 1 Jahr lang, bis 30.9.08 habe ca. 50€ von der AA für die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und zur Schule bekommen. Ich habe am 1.10. bei meiner ArGe einen Antrag auf übernahme der Fahrtkosten gestellt. Bis heute habe ich nichts weiter von der ArGe gehört.
Meine Frage: Ist meine ArGe dafür überhaupt zuständig, oder muss ich die Fahrtkosten bei der AA beantragen.

Freundlicherweise hätte mir das meine ArGe auch in einem kurzen Brief mitteilen können, aber die haben sowas ja anscheinend nicht nötig.
Telefonisch kam ich auch nicht weiter und einen Termin bekomme ich erst in 21/2 Wochen, da ist der Monat schon wieder fast rum. Ich habe im Oktober schon die Fahrtkosten von meinem Regelsatz abgezwackt. Dementsprechend leer war auch mein Kühlschrank :?

Ich hoffe es kann mir einer einen Tipp geben!

Verfasst: 02.11.2008 12:38
von DjTermi
Hallo rme,
dazu folgendes...
§ 81 Fahrkosten
(1) Fahrkosten können übernommen werden
1.für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),
2.bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung für die An- und Abreise und für eine monatliche Familienheimfahrt oder anstelle der Familienheimfahrt für eine monatliche Fahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers.
(2) 1Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. 2Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. 3Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.
(3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.
Stell schriftlich ein Antrag (bei der ARGe)( am besten Einschreiben mit Rückschein) auf Übernahme der Fahrtkosten, schreib bei was Du schon mal einen gestellt hast, bevor die sagen das Du diesen vor der Umschulung stellen musstest.

Gruß

Verfasst: 02.11.2008 15:44
von rme
prima, danke Dir !