Hallo, ihr lieben,
ich habe zwei kinder ( 3 & 1 Jahr ) und bin deswegen leider hartz 4 empfängerin geworden...da ich alleinerziehend bin.
das geld reicht aber leider nicht und nun möchte ich auf 400€ basis arbeiten gehen...wieviel wird davon abgezogen?
muss ja auch dann die zwei kindergartenplätze bezahlen.
danke für eure hilfe!
Wieviel wird mir von einen 400 € job abgezogen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Beiträge: 7
- Registriert: 02.03.2008 13:43
Hallo,
2.5 Aufwendungen
Aufwendun-gen
(11.75)
(1) Als notwendige Aufwendungen zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können z.B. nachfolgend aufgeführte Ausgaben in dem unabwendbar notwendigen Umfang berücksichtigt werden:
•
doppelte Haushaltsführung (s. Rz 11.77 bis 11.80)
•
Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
•
Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmaterial, Be-rufskleidung, Arbeitsmittel
•
Kinderbetreuungskosten (s. Rz 11.81)•
Bewerbungskosten
•
Fahrtkosten•
Fachliteratur
•
Fortbildung
•
IT/Telefon
•
Reisekosten
•
Umzugskosten
•
Unfallkosten
•
Werkzeuge
Was allerdings für Dich heißt: Bei der Arge einen Neuantrag auf finanzielle Unterstützung stellen, mit Angabe der Höhe der Betreuungskosten.
Oder: Beim Jugendamt wegen einer Ermäßigung nachfragen.
Gruß
2.5 Aufwendungen
Aufwendun-gen
(11.75)
(1) Als notwendige Aufwendungen zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können z.B. nachfolgend aufgeführte Ausgaben in dem unabwendbar notwendigen Umfang berücksichtigt werden:
•
doppelte Haushaltsführung (s. Rz 11.77 bis 11.80)
•
Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
•
Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmaterial, Be-rufskleidung, Arbeitsmittel
•
Kinderbetreuungskosten (s. Rz 11.81)•
Bewerbungskosten
•
Fahrtkosten•
Fachliteratur
•
Fortbildung
•
IT/Telefon
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Reisekosten
•
Umzugskosten
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Unfallkosten
•
Werkzeuge
Was allerdings für Dich heißt: Bei der Arge einen Neuantrag auf finanzielle Unterstützung stellen, mit Angabe der Höhe der Betreuungskosten.
Oder: Beim Jugendamt wegen einer Ermäßigung nachfragen.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.