Wieviel wird mir von einen 400 € job abgezogen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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chayenne79
Beiträge: 7
Registriert: 02.03.2008 13:43

Wieviel wird mir von einen 400 € job abgezogen?

Beitrag von chayenne79 »

Hallo, ihr lieben,

ich habe zwei kinder ( 3 & 1 Jahr ) und bin deswegen leider hartz 4 empfängerin geworden...da ich alleinerziehend bin.

das geld reicht aber leider nicht und nun möchte ich auf 400€ basis arbeiten gehen...wieviel wird davon abgezogen?

muss ja auch dann die zwei kindergartenplätze bezahlen.

danke für eure hilfe!
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Bei 400 Euro bleibt dir ein Freibetrag von 165,-- Euro. Ich weiss nicht wo du wohnst und ob es da anders ist, auf jeden Fall ist es hier in Wesel so, dass der Kindergarten frei ist, wenn man unter ein bestimmtes Einkommen kommt. Du müsstest mal beim Jugendamt nachfragen.

LG
Ellichen
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
2.5 Aufwendungen
Aufwendun-gen
(11.75)
(1) Als notwendige Aufwendungen zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können z.B. nachfolgend aufgeführte Ausgaben in dem unabwendbar notwendigen Umfang berücksichtigt werden:

doppelte Haushaltsführung (s. Rz 11.77 bis 11.80)

Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmaterial, Be-rufskleidung, Arbeitsmittel

Kinderbetreuungskosten (s. Rz 11.81)
Bewerbungskosten

Fahrtkosten
Fachliteratur

Fortbildung

IT/Telefon

Reisekosten

Umzugskosten

Unfallkosten

Werkzeuge

Was allerdings für Dich heißt: Bei der Arge einen Neuantrag auf finanzielle Unterstützung stellen, mit Angabe der Höhe der Betreuungskosten.

Oder: Beim Jugendamt wegen einer Ermäßigung nachfragen.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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